# ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3 / 8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf - Neuhof

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Wünsdorf am 09.01.2020 vergeben, Zuschlag an H. Klostermann Baugesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3 / 8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf - Neuhof
- Wo: Wünsdorf, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.01.2020 bis 30.06.2023
- Zuschlag an: H. Klostermann Baugesellschaft mbH
- Zuschlag am: 09.01.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [H. Klostermann Baugesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/h-klostermann-baugesellschaft-mbh), Hamm-Uentrop

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45220000-5
- CPV-Bezeichnung: [Ingenieur- und Hochbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45220000-ingenieur-und-hochbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 813fbd93-ea15-4791-82e0-944b4e8dad9f

## Verlauf

- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planungs- und Bauleistungen zum Ersatz der Inklinometer und Setzungspegel können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Der Einbau der Setzungspegel ist mit einem tiefgehenden Einschnitt in den neu errichteten Bahnkörper verbunden, bei dem Schwellen verschlagen, Schotter beräumt und punktuell in das vom AN errichtete Tragschichtsystem eingegriffen wird. Eine zerstörungsfreie Ausführung mit Erhalt der der Funktionalität und Qualität des Tragschichtsystems kann nur durch die ausführende Baufirma garantiert werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in vorgegebenen Sperrpausen sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen.
- 09.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Errichtung der Lärmschutzwand 1 im Jahr 2023 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer 6-wöchigen Totalsperrung, sowie nachfolgenden Einzelsperrungen der Logistikgleise und des Stupfgleises im direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit weiteren Leistungen des AN zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 09.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Herstellung der Baufreiheit im Bereich der Bahnsteige 1 und 2 des Haltepunktes Neuhof(b Zossen) können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen in einer 6-wöchigen Totalsperrung im direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit weiteren Leistungen des AN zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur regelkonformen Herstellung der Bahnsteige und Bahnsteigzugänge, zur Schaffung der Baufreiheit für die LSW 3, sowie zur Abfangung eines Geländesprunges mit Winkelstützwänden können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bau- und Planungsleistungen in zusätzlichen Sperrpausen infolge von Abnahmen, Vandalismus und geänderten Bedingungen wie Zuglasten können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Vergabe der Leistungen an einen Dritten hätte zu erheblichem Kosten- und Abstimmungsaufwand geführt, welche nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert werden könnten. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bau- und Planungsleistungen Oberbau/Tiefbau, LST und EEA zum Umbau des Abschnittes Wünsdorf-Neuhof, zum Erosionsschutz, zur Feuerwehrzufahrt, zum VzG 2023, zur Erdung und zur Planung der Rangierwegbeleuchtung können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Planung und zum Umbau der VL 2 im Bereich des Gleises 4 über Gleis 2 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN Bau Los 2 erbracht werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs in der Sperrpause muss Ausführung der Umbauarbeiten an der VL2 durch den AN Bau erfolgen.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Planung von Rettungswegen im Bereich des PA 8.1, sowie zur Vorbereitung und Absicherung des Einbaus eines geogitterbewehrten Tragschichtsystems können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer 6-Wochen-Sperrpause gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Realisierung der Bauphase 3 mit zusätzlichem Aushub und Entsorgung, Kamerabefahrung der Entwässerung, Herrichtung der Zufahrten, Schlosserarbeiten und Planlauf können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen zur Sicherung des Bauablaufs in Bauphase 3, zum zerstörungsfreien Ausbau der bauzeitlichen Weichen, zur Errichtung der Feuerwehrzufahrt und Wiederherstellung der Böschungssicherung können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bauleistungen zur vorübergehenden Umrüstung der Weichen auf Handbetrieb infolge einer Streikankündigung der EVG können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in einer vorgegebenen Sperrpause zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des Endzustands zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planungsleistungen zur regelkonformen Planung des Bahnsteigs 3 infolge der Definition eines neuen Prellbockstandortes können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen in einer vorgegebenen Wochenendsperrpause zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des Endzustands zur Folge.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen des Ober- und Tiefbaus der Gleise 1 und 2 im Bereich des ehemaligen BÜ km 39,1 unter Beachtung der vorgegebenen Sperrpausen und Platzverhältnisse können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar. Da die Bauleistungen in Wochenendsperrpausen und eingleisigen Sperrungen gemäß dem vorgegebenen Sperrpausenkonzept zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bau- und Planungsleistungen LST, EEA und Landschaftsbau zur Realisierung der Bauphasen 2.7, 2.8, 2.9, 3.1 und des Endzustands, sowie infolge der Abnahme SV HOA 535 und der Forderung der Naturschutzbehörde zum Erosionsschutz können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Bauleistungen zur Errichtung der Lärmschutzwände 2 bis 5 stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Die oben beschriebenen Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Bauleistungen zur Errichtung der Lärmschutzwände 2 bis 5 stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Die oben beschriebenen Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.
- 22.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 145 - Die Bau- und Planungsleistungen KIB Zum Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems, sowie zur Planung und Errichtung der Lärmschutzwände und Bahnsteige im Bf Wünsdorf-Waldstadt können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bauleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Da die Bauleistungen zeitgleich mit den im Korridor bereits eingeplanten Sperrpausen zu realisieren sind, hätte eine Beauftragung weiterer Dritter nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme des baulich realisierten Endzustands zur Folge.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ148 Die Planungsleistungen zur Erstellung der Bestandsplanung für die Erdungsanlage des Zaunes am Gleis 3 können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Die Bestandsplanug der Erdungsanlage für den Zaun am Gleis 3 steht im direkten Zusammenhang zu den anschließenden Bestandsplänen und wird untrennbarer Bestandteil eines Gesamterdungsplanes im Bestand, weshalb diese Gesamthaft durch den AN zu erstellen ist.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat H. Klostermann Baugesellschaft mbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Erdinger Ringschluss 1. BA - VE01 - Neubau Personenverkehrsanlage Schwaigerloh](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erdinger-ringschluss-1-ba-ve01-neubau-personenverkehrsanlage-e2b529ac) · Zuschlag 15.01.2024 an W. Markgraf GmbH & Co KG · 7 Angebote
- [Schienenanbindung FBQ - PFA 6, VE 03: Bauhauptmaßnahme/Gleiskörper](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schienenanbindung-fbq-pfa-6-ve-03-bauhauptmassnahmegleiskoerper-33ea5727) · Zuschlag 15.12.2023 an Eiffage Infra-Nordwest GmbH · 3 Angebote
- [Neubau SIA und MSIA Str . 5 950 km 7 ,216 und km 8,630](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-sia-und-msia-str-5-950-km-7-216-und-km-8630-fd558815) · Zuschlag 13.12.2023 an KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · 1 Angebote je Los
- [Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2, VE1241, Erweiterung 6 EÜ, 4 Stützwände, LSW](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-pa-12-ve1241-erweiterung-6-eue-4-stuetzwaende-ceabc943) · Zuschlag 09.07.2020 an Einzelunternehmen aus Bochum
- [Rhein-Ruhr-Express (RRX), Errichtung neun Signalausleger inkl. Ausführungsplanung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rhein-ruhr-express-rrx-errichtung-neun-signalausleger-inkl-8a6a2e85) · Zuschlag 19.11.2019 an KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau
- [S-Bahn Rhein/Main, 4-gl. Ausbau Ffm West - Bad Vilbel, 1. Baustufe](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s-bahn-rheinmain-4-gl-ausbau-ffm-west-bad-vilbel-1-baustufe-ae65be0a) · Zuschlag 11.07.2017 an HOCHTIEF Infrastructure GmbH

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Hochbau und Rohbau im Landkreis Teltow-Fläming](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/hochbau-rohbau/brandenburg/landkreis-teltow-flaeming): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Teltow-Fläming](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-teltow-flaeming): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fabs-berlin-dresden-fortfuehrung-1-baustufe-pa-3-81-ausbau-bf-wuensdorf-813fbd93

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=4f6a4f69-0ed8-43f9-b59c-83473fc586b1. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-dresden-fortfuehrung-1-baustufe-pa-3-81-ausbau-bf-wuensdorf-813fbd93
