# ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 2 Umbau Bahnhof Zossen - LST - PT 1 Planung und Prüfung

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Deutschland, Brandenburg am 15.07.2019 vergeben, Zuschlag an PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFT - mbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 2 Umbau Bahnhof Zossen - LST - PT 1 Planung und Prüfung
- Wo: Deutschland, Brandenburg, Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.08.2019 bis 06.06.2025
- Zuschlag an: PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFT - mbH & Co. KG
- Zuschlag am: 15.07.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFT - mbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/plabis-ingenieurgesellschaft-mbh-co-kg), Magdeburg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 89efc345-4600-48fb-aecb-8b0e2920c084

## Verlauf

- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Anpassungsplanung des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt in die Bauphase 7.1 (Inbetriebnahmezustand ESTW-Z) wurde im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt ist jedoch zwingend notwendig. Die Planungen sind jedoch weiterhin Bestandteil des Vertrages und technisch nicht aus diesem herauslösbar. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Anpassung bzw. Verschiebung des BÜ’s erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1 -Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Leistungen des Nachtrags wurden durch eine Modifizierung des Zielzustandes „Umbestellung auf UZ“ durch den AG erzeugt. Die Planungen sind jedoch weiterhin Bestandteil des Vertrages und technisch nicht aus diesem herauslösbar. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen und den Neubau der ESTW-UZ Zossen beauftragt. Gleichzeitig auch dementsprechend mit Richtlinienänderungen und Modifikationen dieser Planungen. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen dementsprechend auch nur dem AN vor und sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) sind für diesen gesperrt. Somit sind die zusätzlichen Leistungen nur durch diesen zu erbringen.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Grund für die Änderung ist die Anpassung des Betriebskonzepts seitens des AGs dahingehend, dass die Eingleisigkeit aufgehoben und die Fa. Erdtrans dauerhaft während der Bauphasen zu gewährleisten ist.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Änderungen zum geplanten zustand auf Grund der fahrdynamischen Berechnungen der Spätablenkunggen. Es sind vor der Weiche 1 zwei weitere neue Geschwindigkeitseinrichtungen zu planen und platzieren.
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 12 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_13 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erfordert zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst waren. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 07.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT14 Die Firma ist mit der gesamten PT1-Planung Umbau Bf Zossen (Alt-Technik) und PT1-Planung ESTW-UZ Zossen (Neutechnik) beauftragt. Die Änderungsmitteilung erforderte eine zusätzliche Planung, die nicht im ursprünglichen Vertrag erfasst war. Grundlage der Anpassung sind die bereits erstellten PT1-Planungen LST, so dass hier eine direkte Abhängigkeit besteht. Der Projektfortschritt und die komplexen zwischenzeitliche Bauzustände liegen entsprechend auch nur dem AN vor und zudem sind sämtliche Planungsgrundlagen (Bestandspläne) für diesen gesperrt.
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Ursprünglich war geplant, das Gleis 1 und das Gleis 3 nach deren oberbautechnischem Um- bzw. Neubau mit ESTW-Technik in Betrieb zu nehmen. Diese Inbetriebnahme konnte nicht erfolgen, da kein Planrecht für die Außerbetriebnahme des angrenzenden BÜ km 33,8 vorliegt. Als Folge besteht die Notwendigkeit, das Gleis 1 (Neu) und Gleis 3 im Bf Zossen mit der vorhandenen LST-Alttechnik in Betrieb zu nehmen. Dieser Bauzustand 7N (N=Neu) soll im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden. Dafür ist die prüffähige Erstellung des PT 2 bis 04/2025 erforderlich. Nach Vorlage des PT 2 wird eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen für die Planprüfung von Plabis zwingend benötigt. 21- Ursprünglich war geplant, das Gleis 1 und das Gleis 3 nach deren oberbautechnischem Um- bzw. Neubau mit ESTW-Technik in Betrieb zu nehmen. Diese Inbetriebnahme konnte nicht erfolgen, da kein Planrecht für die Außerbetriebnahme des angrenzenden BÜ km 33,8 vorliegt. Als Folge besteht die Notwendigkeit, das Gleis 1 (Neu) und Gleis 3 im Bf Zossen mit der vorhandenen LST-Alttechnik in Betrieb zu nehmen. Dieser Bauzustand 7N (N=Neu) soll im Sommer 2025 in Betrieb genommen werden. Dafür ist die prüffähige Erstellung des PT 1 bis 03/2025 erforderlich. Nach Vorlage des PT 1 wird eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen für die Planprüfung von Plabis zwingend benötigt.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Kostenplanung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT25-26: Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Kostenplanung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 09.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 24 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird. NT 28 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 16.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 03.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 - Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Haupt/ertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 31.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 31 Ein Wechsel des AN ist an dieser Stelle technisch nicht zielführend. Die zusätzlichen, im Hauptvertrag nicht aufgeführten Leistungen sind zum Erreichen des Projektziels zwingend erforderlich. Sie sind eng mit den anderen, im Hauptvertrag vereinbarten technischen Leistungen verbunden, so dass eine einheitliche Leistungserbringung zum Erreichen des Leistungs-Solls notwendig ist. Bei der Vergabe der Leistungen an einen Dritten entstünden Behinderungen im Planungs- und Terminablauf in der technischen Planung und der Bauausführung sowie zusätzlicher Koordinierungsaufwand, welcher nicht durch einen Vergabegewinn kompensiert wird.
- 17.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 32 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist an dieser Stelle aus technischen Gründen nicht zielführend und würde erhebliche Risiken für die ordnungsgemäße Projektumsetzung mit sich bringen. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen, die im ursprünglichen Hauptvertrag nicht explizit aufgeführt sind, haben sich im Zuge der weiteren Projektbearbeitung als zwingend notwendig zur Erreichung des vereinbarten Projektziels herausgestellt. Ohne deren Durchführung kann das vertraglich geschuldete Leistungssoll nicht vollständig erbracht werden. Diese Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen und funktionalen Zusammenhang mit den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers. Insbesondere bestehen enge Abhängigkeiten hinsichtlich Planung, Ausführung, Schnittstellenmanagement sowie Systemintegration. Eine Trennung der Leistungserbringung würde zu erheblichen Abstimmungsaufwänden, erhöhten Koordinationsrisiken sowie möglichen Inkompatibilitäten führen. Zudem ist die sach- und fachgerechte Umsetzung der zusätzlichen Leistungen nur unter vollständiger Kenntnis der bereits erbrachten bzw. in Ausführung befindlichen Leistungen möglich. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt über dieses projektspezifische Wssen sowie über die notwendige System- und Detailkenntnis, die für eine nahtlose und termingerechte Umsetzung unerlässlich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher nicht nur zu zeitlichen Verzögerungen führen, sondern könnte auch Mehrkosten verursachen sowie die Funktionsfähigkeit und Qualität des Gesamtprojekts gefährden. Vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Leistungserbringung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um die technische Konsistenz, die termingerechte Fertigstellung sowie die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts sicherzustellen. NT 35 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist an dieser Stelle aus technischen Gründen nicht zielführend und würde erhebliche Risiken für die ordnungsgemäße Projektumsetzung mit sich bringen. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen, die im ursprünglichen Hauptvertrag nicht explizit aufgeführt sind, haben sich im Zuge der weiteren Projektbearbeitung als zwingend notwendig zur Erreichung des vereinbarten Projektziels herausgestellt. Ohne deren Durchführung kann das vertraglich geschuldete Leistungssoll nicht vollständig erbracht werden. Diese Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen und funktionalen Zusammenhang mit den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers. Insbesondere bestehen enge Abhängigkeiten hinsichtlich Planung, Ausführung, Schnittstellenmanagement sowie Systemintegration. Eine Trennung der Leistungserbringung würde zu erheblichen Abstimmungsaufwänden, erhöhten Koordinationsrisiken sowie möglichen Inkompatibilitäten führen. Zudem ist die sach- und fachgerechte Umsetzung der zusätzlichen Leistungen nur unter vollständiger Kenntnis der bereits erbrachten bzw. in Ausführung befindlichen Leistungen möglich. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt über dieses projektspezifische Wissen sowie über die notwendige System- und Detailkenntnis, die für eine nahtlose und termingerechte Umsetzung unerlässlich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher nicht nur zu zeitlichen Verzögerungen führen, sondern könnte auch Mehrkosten verursachen sowie die Funktionsfähigkeit und Qualität des Gesamtprojekts gefährden. Vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Leistungserbringung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um die technische Konsistenz, die termingerechte Fertigstellung sowie die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts sicherzustellen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat PLABIS INGENIEURGESELLSCHAFT - mbH & Co. KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Bauüberwachung Hauptbauleistungen Streckenertüchtigung Nordbahn, Strecke 6088 Neustrelitz - Neubrandenburg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauueberwachung-hauptbauleistungen-streckenertuechtigung-nordbahn-c5f71d72) · Zuschlag 16.01.2024 an GIGA Gesellschaft für Inspektion, - Gutachten und Anlagenüberwachung · 2 Angebote
- [ABS Berlin - Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PFA 2 Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246 (SÜ B246 neu) und ESTW Zossen; Bauüberwachungsleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-dresden-fortfuehrung-1-baustufe-pfa-2-umbau-bahnhof-zossen-9d148b05) · Zuschlag 12.12.2022 an PUS Projekt u. Serviceges. - für Verkehrswesen mbH
- [ABS Angermünde - Grenze D/PL (-Szczecin), PFA 2, Planungsleistungen Lph 6 und 7](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-angermuende-grenze-dpl-szczecin-pfa-2-planungsleistungen-lph-6-und-f356c526) · Zuschlag 14.03.2022 an AFRY Deutschland GmbH
- [ESTW Rüsselsheim, Planungsleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-ruesselsheim-planungsleistungen-4bfa924e) · Zuschlag 17.12.2021 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [ABS Angermünde - Grenze D/PL (Stettin), PFA 1 Angermünde - Passow; Leistungen der örtlichen Bauüberwachung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-angermuende-grenze-dpl-stettin-pfa-1-angermuende-passow-leistungen-3c48dafe) · Zuschlag 24.08.2020 an PTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH
- [Inbetriebnahmesteuerung, Bauvorhaben Knoten Berlin Südkreuz - Blankenfelde (Dresdner Bahn)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/inbetriebnahmesteuerung-bauvorhaben-knoten-berlin-suedkreuz-bfd44fe8) · Zuschlag 17.10.2019 an IMC Ingenieur Management Consult Gm

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=65eb2540-32cd-45e0-b05b-fbbea0085c72. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-dresden-fortfuehrung-1-baustufe-pa-2-umbau-bahnhof-zossen-89efc345
