# ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Angermünde am 12.11.2024 vergeben, Zuschlag an Johann Bunte Bauunternehmung SE & C.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen
- Wo: Angermünde, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 01.12.2024 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: Johann Bunte Bauunternehmung SE & C
- Zuschlag am: 12.11.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Johann Bunte Bauunternehmung SE & C](https://vergabeweiser.de/unternehmen/johann-bunte-bauunternehmung-se-c), Papenburg

## Leistungsumfang

ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen, Passow - Grenze D/PL -Neubau eines zweiten Gleises über 30 km, teilweise Erneuerung des Bestandsgleises über 20 km; -eine Personenüberführung, Neuerrichtung im Bf. Passow; -8 Bahnübergänge, Anpassung und Neubau durch die neue Zweigleisigkeit; -Erneuerung und (Ersatz-)Neubau von 9 Bahnsteigen in fünf Verkehrsstationen, davon 4x140m und 5x210m Bahnsteiglänge; -drei Ersatzneubauten von Eisenbahnüberführungen durch Verbreiterung, davon einer über einen ländlichen Weg, zwei über Fließgewässer; -ersatzloser Rückbau einer Straßenüberführung; -11 Durchlässe, davon acht Erneuerung oder Modifizierung, drei Neubauten für Bieber und Otter; -Neubau von vier Lärmschutzwänden, davon Länge ca. 300m mit 3m Höhe und Länge ca. 1.050m mit 4m Höhe; -zwei ersatzlose Rückbauten von ehemaligen Stellwerksgebäuden mit ca. 831m³ und ca. 896m³; -Anpassung der GSM-R Anlagen; -zwei Neubauten HOA/FBOA; -Erstellung der Ausführungsplanung;

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 32fb0274-166b-424a-99ea-54bcebada08c

## Verlauf

- 12.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 21.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 21.11.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL1 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL2 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL3 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL4 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL5 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL6 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL7 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 9: Die Erdkörperausbildung ist den unter dem Damm befindlichen Torfschichten (Moorbereiche) geschuldet. Durch die Bodenverbesserung (z.B. Zementstabilisierung oder Geogitterbewehrung) wird ein Grundbruch bei dynamischer Belastung verhindert. Die Geogitterbewehrung birgt eine Vielzahl an Risiken. Es besteht das Risiko, dass sich der Anschluss der Geogitterlagen (Neubau an Bestand) nicht sauber herstellen lässt, zudem kann es beim Teilrückbau zur Beschädigung der Bestandsgeogitterlagen kommen. Zur Sicherstellung der notwendigen Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit wurde in Absprache mit dem geotechnischen Sachverständigen sich für die Lösung QBV im oben beschriebenen Bereich entschieden. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Terminverzögerungen und Folgekosten führen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden.
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 008 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 010 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 011 - Nach „804.5501 NV Arbeitshilfe für anliegerseitige Inspektionswege an LSW und alternative Inspektionskonzepte" sind für Lärmschutzwände < 5,00 m anliegerseitige Inspektionswege von 0,60 m Breite vorzusehen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden.
- 01.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 013 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 008 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung bzw. Leistung nicht dem Willen des AG.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 21.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 016 Diese Änderung wurde unter anderem aus Diebstahlsicherheits- sowie aus wirtschaftlichen Gründen getroffen. Bei Weichenheizanlagen teilweise Aluminiumkabel einzusetzen sind. Diese Vorgabe betrifft ausschließlich Kabel mit einer Länge von mehr als 300 m oder mit einem Aderquerschnitt ≥ 50 mm². Durch die vorgenommene Anpassung hinsichtlich des Einsatzes von Aluminiumkabeln bei Kabeln mit einer Länge von mehr als 300 m bzw. einem Aderquerschnitt von ≥ 50 mm² bleibt der Gesamtcharakter des Projekts unverändert. Die Änderung betrifft ausschließlich die Materialwahl innerhalb der bestehenden technischen Anforderungen und hat keine Auswirkungen auf Umfang, Zielsetzung, Funktionalität oder den grundsätzlichen Leistungsrahmen des Projekts. Alle übrigen technische, planerische und betriebliche Vorgaben bleiben vollständig bestehen.
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 14.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung bzw. Leistung nicht dem Willen des AG.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 018_Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 019_Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 017_Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 01.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 018 Die Leistungspositionen für die Deklarationsanalysen (DA) wurden auf Grundlage der Vollzugshinweise erstellt. Hierbei wurde jedoch die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) außer Acht gelassen, daher erkennen wir nach Prüfung der vorgelegten Dokumente an, dass die zusätzlichen Untersuchungen für Boden im Zusammenhang mit der EBV und den Vollzugshinweisen nachvollziehbar sind und auf Grundlage des freigegebenen Entsorgungskonzeptes durchgeführt werden können.
- 06.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 019 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 020 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs.
- 27.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 020 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL 022 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA 024.1 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 08.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 036 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf.Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL023: Durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.// AvL 025: Da die Planung der Diensttreppe abhängig von der bereits beauftragten Bahnsteigplanung ist, treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.//
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 027 Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. AvL 024 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 01.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 021:Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.//
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 049: Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.//
- 12.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 026 Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA050 Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA048 Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf.
- 16.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 031_MKA 023.1 Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 063_MKA 052_Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 032_Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 039_MKA 031.1_Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 038_Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 041_Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 033_Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 027_Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 028 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. MKA 045 Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 25.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 053 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 030 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. MKA 039 (47) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. MKA 042 (50) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. MKA 055 (66) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA 057 (71) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA 058 (72) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA 059 (73) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 23.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 030.1 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. 038-1 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 041-1 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 066 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. MKA 067 - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. MKA 068 - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 031 - Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf.Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN des Bauzustand 24 gefährdet werden. 033 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 034 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichekeiten besonders erschwert). 037 - im Rahmen des Rückbaus des Gleises 1 im Bahnhof Passow sind die bestehenden Betriebser den entlang des Gleises 1 für die Dauer der Bauzeit entsprechend den Bauablaufanforderun gen auf Gleis 2 und Gleis 5 umzulegen siehe (Abbildung 1). Nach Herstellung des Endzustandes sind die Betriebserden dauerhaft in den im PFA 1 neu errichteten Kabelschacht fachgerecht neu zu verlegen.
- 04.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 056 (70) - Am Bahnhof Passow wird ein zweiter Bahnsteig realisiert. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass die Baustellenfahrten über das im Betrieb befindliche Gleis 5 geführt werden müssen. Für die erforderlichen Übergänge werden jeweils ein Profiltor sowie eine Uberfahrtsicherung benötigt. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar. 060 (74) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 063 (78) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 069 (84) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichekeiten besonders erschwert). Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 070 (85) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 071 (86) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichekeiten besonders erschwert). Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 072 (87) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 017: Die Änderung wurde erforderlich, da der Auftraggeber nachträglich die Herstellung eines befahrbaren Bauzustands während der Sommer Totalsperrpause verlangte, um die Baustellenlogistik sicherzustellen. Die hierfür notwendigen Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsinhalt nicht vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus technischen Gründen nicht möglich gewesen, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf sowie bestehende Bauzustände integriert werden mussten und eine Trennung zu erheblichen Risiken und Zusatzkosten geführt hätte. 019: Die Änderung wurde erforderlich, da die zur Ausführung notwendige Planfreigabe aufgrund einer nicht vorliegenden Unterlage im Genehmigungsprozess nicht erteilt werden konnte. Dadurch war eine planmäßige Durchführung der Betonage nicht möglich. Die Fortführung der Leistungen durch einen anderen Auftragnehmer war aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die Leistungen unmittelbar im bestehenden Bauablauf einschließlich vorhandener Baustelleneinrichtung und Geräteeinsatz erfolgten und ein Wechsel zu erheblichen Zusatzkosten und Verzögerungen geführt hätte. 020: Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung bisher nicht bekannte PCB Belastungen in den Fugenbändern festgestellt wurden. Die daraus resultierenden Rückbau- und Entsorgungsleistungen konnten bei der ursprünglichen Planung und Ausschreibung trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhergesehen werden. Zur Gewährleistung eines sicheren und regelkonformen Bauablaufs war der Ausbau dieser Materialien zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aufgrund der Einbindung in den laufenden Bauablauf sowie der damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Schnittstellenrisiken nicht wirtschaftlich gewesen. 021: Die zusätzliche Leistung wurde erforderlich, da sich die Notwendigkeit einer Absturzsicherung erst im Zuge der konkreten Ausführungssituation der Stützwand ergab und in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehen war. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Bauarbeiten sowie der Integration in den bestehenden Bauzustand technisch nicht möglich und hätte zu erheblichen Zusatzkosten und Bauablaufstörungen geführt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 023: Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der fortschreitenden Bauablaufplanung während der Sommersperrpause festgestellt wurde, dass der ursprünglich vorgesehene Fertigstellungstermin des Bauwerks nicht ausreichend Puffer für nachfolgende Leistungen bot. Zur Sicherstellung der Gesamtterminkette wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers kam aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert waren und ein Wechsel zu erheblichen Störungen und Zusatzkosten geführt hätte.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 65 (80) - Bereits vorhandenes spezielles LST-Fachwissen wird auch für die zusätzlichen Leistungen benötigt. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs insbesondere am BÜ 94,7 kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 73 (89) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 74 (90) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 76 (92) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 77 (94) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 82 (102) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 83 (105) - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 85 (107) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 101 - Nach Herstellung des Planums (Gleis 1) im Bereich von ca. km 89,9 bis 90,0 wurde die notwendige Tragfähigkeit nicht erreicht, dadurch ist die für Verbesserung/Erneuerung geforderte Tragfähigkeit von EVD 25 MN/m2 mit einem aktuellen Wert von 14-19 MN/m2 nicht erreicht. 102 (133) - Durch die Beauftragung eines weiten ANS treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 121 - Die Bestandsgebäude einschließlich Verfüllungen und Bauschuttablagerungen waren in den Bestandsunterlagen nicht ersichtlich und vor Ausführung der Bauarbeiten nicht erkennbar. Der Rückbau wurde erst infolge der Freilegung im Zuge der Bauausführung erforderlich und ist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands notwendig. 125 - Aufgrund eines während der Bauausführung vorgefundenen Bestandsdurchlasses wurde zur Sicherstellung der Standsicherheit des OLA-Mastes 90-3 durch die Bauüberwachung ein Monitoring angeordnet
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 26 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 34.1 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichekeiten besonders erschwert). 35 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichekeiten besonders erschwert). Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 39 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 40 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 41 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 42 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. Ohne die erforderliche Änderung entspräche die Planung nicht dem Willen des AG. 44 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf, da hier besondere zeitliche Zwänge aufgrund der Witterung vorliegen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 45 - Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. 47 - Durch die Beauftragung eines weiten ANs treten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Planungs- und Leistungsablaufs, auf. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würden nicht mehr funktionsfähige Auftragseinheiten entstehen. 75 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Durch die Beauftragung eines zweiten ANS würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. 79 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANs kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf, da hier besondere zeitliche Zwänge aufgrund der notwendigen kurzfristen Leistungsausführung und der knappen Sperrpausensituation vorliegen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden die IBN gefährdet werden.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 38 - Die im Baufeld vorgefundene HGT-Schicht weist entgegen den Planungs- und Bestandsannahmen sowohl eine unzureichende Querneigung als auch eine zu hohe Einbaulage auf. Diese Abweichungen waren vor Freilegung des Baufeldes weder erkennbar noch anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen oder im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Sorgfaltspflicht vorhersehbar. Aufgrund der tatsächlichen Einbausituation ist ein regelkonformer Aufbau der Trag- und Schutzschichten unterhalb des Gleisschotters nicht möglich. Die erforderlichen Schichtdicken können ohne eine Änderung der Trassierung nicht eingehalten werden. Da eine Anpassung der Trassierung ausgeschlossen ist, besteht keine technisch regelkonforme Alternative zum vollständigen Rückbau der vorhandenen HGT-Schicht und deren Neuherstellung entsprechend den planerischen und technischen Anforderungen. Es handelt sich somit um einen Umstand, den der Auftrageber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und der eine Anpassung der ursprünglich vorgesehenen Bauausführung erforderlich macht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Johann Bunte Bauunternehmung SE & C erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Bf Nördlingen - Anpassung BÜ - Los 1: 110,898 u. BÜ 109,307 Str. 4710, Los 2:BÜ 1,102 Str. 5330](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-noerdlingen-anpassung-bue-los-1-110898-u-bue-109307-str-4710-los-168a13dc) · Zuschlag 18.06.2024 an MTB GmbH · 1 Angebote je Los
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- [Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gunzenhausen-anpassung-bue-km-247-str-5321-und-km-404-str-5330-inkl-9d5f8108) · Zuschlag 14.05.2024 an Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG · 3 Angebote
- [ESTW Obere Lahn, VE120, Abschnitt 1 - Neubau Weichen, Gleisen, Bahnsteigen, Felssicherungen, BÜ](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-obere-lahn-ve120-abschnitt-1-neubau-weichen-gleisen-bahnsteigen-ea7940e5) · Zuschlag 29.04.2024 an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG und 4 weitere · 1–4 Angebote je Los

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Uckermark](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-uckermark): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=85fbfc81-5fc4-4e29-85cc-127a1ae1ed8a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-angermuende-stettin-pfa-2-bauhauptleistungen-5ef69ef0
