# ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Ern. EÜ Nassenkampgraben, Neubau EÜ (F) Hühnerstraße

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Oberhausen am 04.04.2025 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-West GmbH. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, Ern. EÜ Nassenkampgraben, Neubau EÜ (F) Hühnerstraße
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.11.2026
- Zuschlag an: Eiffage Infra-West GmbH
- Zuschlag am: 04.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 6

## Gewinner

- [Eiffage Infra-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-west-gmbh), Borken

## Leistungsumfang

Das Vergabepaket KIB5 enthält den Neubau zweier Brückenbauwerke. Der östlich des BÜ Hühnerstraße liegende Durchlass Nassenkampgraben in Bahn km 8,416 unterhalb der Strecke 2270 soll zurückgebaut und durch die EÜ Nassenkampgraben ersetzt werden. Dadurch wird eine ausreichende Breite geschaffen, um das dritte Gleis zu ermöglichen. Zudem soll der BÜ Hühnerstraße durch eine EÜ (F) an gleicher Stelle ersetzt werden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 28 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221112-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Eisenbahnbrücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221112-bau-von-eisenbahnbruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 02e4f974-e567-4413-9a83-6353ac74c6a2

## Verlauf

- 06.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 23.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 29.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN unmittelbar nach Abschluss der angeordneten Arbeiten und Freigabe der Flächen durch den KBD mit dem Bau des im Hauptvertrags geschuldeten Bauwerks starten soll.
- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11) Die Absperrung ist unmittelbar nach den Arbeiten in der Sperrpause zu errichten. Ein Verzug durch die Bindung eines neuen AN und durch die Koordination der Arbeiten ist nicht akzeptabel, da Unbefugte in dieser Zeit den Bahnübergang weiterhin nutzen könnten. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für die Absperrung des Bahnübergangs zu binden. Dadurch entstünden erneut alle üblichen Kosten zur Vor- und Nachbereitung (Baustelleneinrichtung, Anfahrt, Koordination) 12) Ein weiterer Auftragnehmer im Baufeld würde zu Behinderungen führen. Aufgrund der notwendigen bereits laufenden Sperrpause können die Arbeiten nicht nacheinander durchgeführt werden. Die komplexen Anlagen vor Ort sind dem bestehenden AN bereits durch zahlreiche Ortstermine, Online-Meetings, Einweisungen und die vorangegangenen Arbeitsschritte der letzten Monate bekannt. Der bereits gebundene AN ist im notwendigen Zeitfenster (Sperrpause) bereits mit den passenden Geräten und Personal vor Ort. Dieser führt Arbeiten durch, für die ein Bagger benötigt wird. Es ist daher deutlich wirtschaftlicher, wenn der AN die Leistungen zum BÜ Rückbau durchführt. Wenn die bestehende Sperrpause nicht für den Rückbau genutzt wird, könnte der bestehende Vertrag nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Die Folge wäre eine erhebliche Bauzeitverlängerung von ca. 2 Jahren und zusätzliche Kosten, die der AN für diese Zeit geltend machen könnte. 13) Der bestehende AN kann für die Sicherung des LWL-Kabels unmittelbar auf Änderungen im Bauablauf reagieren. Vermessung, Planung und Absteckung der Grube und der Verbauten liegen beim AN. Der AN Bau ist der einzige Akteur, der kontinuierlich und unmittelbar die Baufortschritte an der Baugrube steuert. Das Kabel muss vor allem hinsichtlich der Baugrube(n) und Spundwände mechanisch gesichert werden. Auf scharfe Kanten und Änderungen der Form kann der AN Bau beim Sichern der Kabel unmittelbar reagieren. Ein Wechsel des AN ist zudem auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Kabelsicherung muss aus den oben aufgeführten technischen Gründen beim AN Bau liegen, um auf Änderungen unmittelbar reagieren zu können. Ein zusätzlicher Auftragnehmer könnte dies nicht ohne lange Stillstandzeiten gewährleisten. Zudem bietet sich für die Arbeiten die aktuell laufende Sperrpause an, um bei etwaiger Beschädigung des Kabels die Risiken für den Betriebsablauf (Bahnverkehr) zu minimieren.
- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1) Durch notwendige Zusammenhangsmaßnahmen und wegen der Komplexität des Baufeldes hinsichtlich Leitungen und anderer technischer Einrichtungen (BÜ), ist es notwendig, die Kampfmittelsondierungen der Baugruben durch den bestehenden AN Bau durchführen zu lassen Die erforderlichen Sondierungen liegen unmittelbar im Baufeld des AN und müssen zeitnah erfolgen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 3) Es liegen bereits sämtliche Tiefbauplanungsleistungen bei dem AN Bau, ebenso wie die AP für die Bauwerke. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung eines angepassten Verlaufs und die AP der Leitung nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Die zukünftige Regenwasserleitung bzw. der Düker liegen unmittelbar im Baufeld und auf der BE-Fläche des AN und müssen zeitnah errichtet werden. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 4) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungsleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung der Anschlussbereiche nur noch einen geringen Aufwand bedeutet. Selbiges gilt für die Bauausführung. Der AN Bau wird bereits mit allen erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Um die Ausführungsplanung des Bauwerks vollständig zu gestalten, müssen auch die Anschlussbereiche berücksichtigt werden. Die Anschlussbereiche schließen sich nahtlos ans Bauwerk an, weshalb Schnittstellen für ein zufriedenstellendes Endergebnis zu vermeiden sind. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Bauausführung. 5) Tiefbauleistungen werden durch den AN Bau ausgeführt. Das Auslegen der Rhizomsperre als einzelnen Arbeitsschritt an einen anderen AN zu geben, mündet in höheren Folgekosten. Der Einbau der Rhizomsperre ist wie unter b) beschrieben ein einzelner Arbeitsschritt bei der Herstellung der Baugruben und der BE Flächen. Diesen Arbeitsschritt auszugliedern, würde den gesamten Arbeitsablauf behindern. 6) Es liegen bereits sämtliche Ausführungsplanungs- und Bauleistungen beim AN Bau. Dem AN Bau liegen folglich alle erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse vor, wodurch die Planung und Ausführung der Gleisquerungen nur noch einen geringen Aufwand bedeuten. Der AN Bau wird bereits mit erforderlichen Arbeitsmitteln und Personal vor Ort sein. Eine kurzfristige Umsetzung ist unbedingt erforderlich. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung/Koordination, Ausführung und Baustelleneinrichtung genutzt. 8) Die Herstellung der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegt bereits beim AN. Die Planung der Rhizomsperre geht damit einher. Es wäre unverhältnismäßig, allein für die Planung der Rhizomsperre einen weiteren AN zu beauftragen. Es ist zeitlich nicht ohne weiteren Bauverzug realisierbar, einen zusätzlichen AN zu binden. Desweiteren werden Synergieeffekte im Bereich der Planung und Baustelleneinrichtung genutzt. 9) Die Planung und der Aufbau der BE-Flächen und der Einbau der Rhizomsperre liegen bereits beim AN. Das Einbringen des Materials gehört zum Aufbau der BE-Flächen, der bereits an den AN vergeben wurde. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für den Aufbau der BE-Flächen und Baustraßen zu binden. 10) Die Verlegung des ersten Rohrs liegt bereits beim AN. Bei dieser Anordnung geht es einzig um die Verlegung eines zweiten Rohrs an der gleichen örtlichen Position. Ein zusätzlicher AN würde den Bauablauf stören. Es wäre unverhältnismäßig einen weiteren AN für die Verlegung des zweiten Rohrs zu binden. Dadurch entstünden erneut alle üblichen Kosten zur Vor und Nachbereitung (Baustelleneinrichtung, Anfahrt, Koordination)
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 (21) - Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten vertraut. Die herzustellende Böschung ist untrennbar mit der Bauausführung verbunden und stellt eine logische Vorbereitungsarbeit dar. Die Böschung wird unmittelbar vor der Einbringung des Verbaus hergestellt. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern, was Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. 22 (19) - Der bestehende AN ist bereits vor Ort, hat die örtlichen Gegebenheiten (Zugänge, Platzverhältnisse, angrenzende Strukturen) sowie die genaue Lage und Tiefe des betroffenen Rohres bereits erkundet. Der AN hat bereits die Geräte für den gesamten Bau mobilisiert, das nun auch für den erschwerten Rückbau genutzt werden kann. Der Rückbau ist fest im Bauablauf eingetaktet und muss daher vom bestehenden AN ausgeführt werden. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. Schnittstellenprobleme sind als zusätzliches Risiko zu bedenken. 23 (18) - Der bestehende AN ist bereits vor Ort, hat die örtlichen Gegebenheiten (Zugänge, Platzverhältnisse, angrenzende Strukturen) sowie die genaue Lage und Tiefe des betroffenen Rohres bereits erkundet. Der AN hat bereits die Geräte für den gesamten Bau mobilisiert, das nun auch für den erschwerten Rückbau genutzt werden kann. Der Rückbau ist fest im Bauablauf eingetaktet und muss daher vom bestehenden AN ausgeführt werden. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. Schnittstellenprobleme sind als zusätzliches Risiko zu bedenken. 25 (13) - Bei zwei separaten AN gäbe es kritische Schnittstellen bei der zeitlichen und räumlichen Koordination. Nur der gebundene AN kennt das detaillierte Gesamtkonzept der Baustelle, die Lastanforderungen der Baumaschinen und die späteren Rückbaupläne. Die begrenzten BE-Flächen werden durch nur einen AN effizienter genutzt als durch die etwaige Aufstellung doppelt vorhandener Fahrzeuge und Maschinen. Zu Bedenken ist hierbei auch die große erforderliche Materialmenge, die durch den AN organisiert, geliefert und bereitgestellt wird. Eine erneute Ausschreibung würde außerdem das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss zwingend für den Einschub genutzt werden. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät und Personal vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. 26 (25) - Bei zwei separaten AN gäbe es kritische Schnittstellen bei der zeitlichen und räumlichen Koordination. Nur der gebundene AN kennt das detaillierte Gesamtkonzept der Baustelle, die Lastanforderungen der Baumaschinen und die späteren Rückbaupläne. Die begrenzten BE-Flächen werden durch nur einen AN effizienter genutzt als durch die etwaige Aufstellung doppelt vorhandener Fahrzeuge und Maschinen. Zu Bedenken ist hierbei auch die große erforderliche Materialmenge, die durch den AN organisiert, geliefert und bereitgestellt wird. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss zwingend für den Einschub genutzt werden. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät und Personal vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht.
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 (15) - Ein weiterer Auftragnehmer im Baufeld würde zu Behinderungen führen. Aufgrund der notwendigen bereits laufenden Sperrpause können die Arbeiten nicht nacheinander durchgeführt werden. Die komplexen Anlagen vor Ort sind dem bestehenden AN bereits durch zahlreiche Ortstermine, Online-Meetings, Einweisungen und die vorangegangenen Arbeitsschritte der letzten Monate bekannt. Der bereits gebundene AN ist im notwendigen Zeitfenster (Sperrpause) bereits mit den passenden Geräten und Personal vor Ort. Dieser führt Arbeiten durch, für die ein Bagger benötigt wird. Es ist daher deutlich wirtschaftlicher, wenn der AN die Leistungen zum BÜ Rückbau durchführt. Wenn die bestehende Sperrpause nicht für den Rückbau genutzt wird, könnte der bestehende Vertrag nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Die Folge wäre eine erhebliche Bauzeitverlängerung von ca. 2 Jahren und zusätzliche Kosten, die der AN für diese Zeit geltend machen könnte. 13 (16) - Der bestehende AN kann für die Sicherung des LWL-Kabels unmittelbar auf Änderungen im Bauablauf reagieren. Vermessung, Planung und Absteckung der Grube und der Verbauten liegen beim AN. Der AN Bau ist der einzige Akteur, der kontinuierlich und unmittelbar die Baufortschritte an der Baugrube steuert. Das Kabel muss vor allem hinsichtlich der Baugrube(n) und Spundwände mechanisch gesichert werden. Auf scharfe Kanten und Änderungen der Form kann der AN Bau beim Sichern der Kabel unmittelbar reagieren. Ein Wechsel des AN ist zudem auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Kabelsicherung muss aus den oben aufgeführten technischen Gründen beim AN Bau liegen, um auf Anderungen unmittelbar reagieren zu können. Ein zusätzlicher Auftragnehmer könnte dies nicht ohne lange Stillstandzeiten gewährleisten. Zudem bietet sich für die Arbeiten die aktuell laufende Sperrpause an, um bei etwaiger Beschädigung des Kabels die Risiken für den Betriebsablauf (Bahnverkehr) zu minimieren. 15 (11) - Im Baufeld herrschen begrenzte Platzverhältnisse, vor allem direkt am Bahnübergang. Der AN hat bereits an allen erforderlichen Einweisungen teilgenommen und kann sofort mit den Arbeiten mittels Saugbagger beginnen. Die Vorleistung für die Sondierung der Bezirksregierung muss außerdem sehr kurzfristig erfolgen, da der Termin kurzfristig übermittelt wird. Für die Suchschachtungen einen weiteren AN zu binden wäre unwirtschaftlich. Der bestehende AN Bau hat bereits alle Einweisungen erhalten, ist mit Personal vor Ort und weiß, in welchem Quadranten entsprechende Kabel freizulegen sind. Da hierbei ein Saugbagger mit einem gewissem Platzbedarf zum Einsatz kommt, würde ein weiterer AN im Baufeld zu Behinderungen führen. Zudem ist die Vorleistung aufgrund der extrem kurzfristigen Ankündigung der Bezirksregierung nicht mit einem weiteren AN koordinierbar. 16 (10) - Ein Wechsel würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen. Der bestehende AN Bau ist bereits seit Beginn der Baumaßnahme im engen Austausch mit den Versorgungsnetzbetreibern. Ein weiterer AN im Baufeld würde aufgrund der begrenzten Flächen zu Behinderungen führen. Das Umverlegen von Leitungen ist ein kritischer Pfad. Nur das Hauptbauunternehmen hat die Kontrolle über alle Abläufe vor Ort und kann die Tiefbauleistungen zur richtigen Zeit an der richtigen Position eintakten und ausführen. Zusätzliche Schnittstellen erhöhen hier das Risiko von Planungsfehlern und Terminkonflikten. 17 (2) - Der ursprüngliche AN ist am besten mit den Materialien, Mengen und dem Baubalauf vertraut. Ein Dritter müsste sich erst einarbeiten, was Fehler und Verzögerungen verursachen kann. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung und sortenreines Liefern ohne Verwechslung und Vermischung liegt so auch weiterhin beim AN Bau. Eine zeitlich engmaschige Verzahnung der Logistik wäre darüber hinaus mit einem Dritten nicht möglich. Obwohl Umlagerungskosten entstehen, ist die Beauftragung eines neuen AN mit höheren Kosten (neue Ausschreibung, Vertrag) und ggf. noch längeren Bauzeitverzögerungen verbunden. Das Um- und Zwischenlagern ist unmittelbar erforderlich. 18 (23) - Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten (Leitungen und Hindernissen) und dem Baubalauf vertraut. Ein Dritter müsste sich erst einarbeiten, was Fehler und Verzögerungen verursachen kann. Der Bodenaustausch ist untrennbar mit der Bauausführung verbunden und stellt eine logische Vorbereitungsarbeit dar. Die Überprüfung auf Kampfmittel ist eine Voraussetzung für die Sicherheit der Hauptleistung. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. 19 (22) - Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten (Leitungen und Hindernissen) und dem Baubalauf vertraut. Die Verfüllung des bereits ausgehobenen Grabens gehört untrennbar zum Bauablauf und ist mit ausgehobenem Boden ohnehin bereits durch die Ausschreibung an den bestehenden AN vergeben. Bei dieser Anordnung geht es um die Anderung des einzubringenden Materials und um die damit geänderte Logistik bzw. Bereitstellung. Eine erneute Ausschreibung könnte das gesamte Bauvorhaben verzögern, was Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 27-Die Verfüllung erzeugt den erforderlichen Erddruck und beeinflusst dadurch die Statik des Bauwerks. Des Weiteren ist dieser Arbeitsschritt kohärent mit dem Gesamtbauablauf verbunden. Ein Wechsel des AN würde an diesem räumlich und zeitlich begrenzten Punkt zu Schnittstellenproblemen führen. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss zwingend für den Einschub und die Verfüllung genutzt werden. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät und Personal vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht.
- 08.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14: Ein Wechsel würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen. Stark korrodierte Schienen stellen eine unmittelbare Gefahr für die Betriebssicherheit des Bahnverkehrs dar. Der Sofortaustausch durch den bereits tätigen Auftragnehmer ist der schnellste Weg zur Gefahrenbeseitigung. Der Schienenwechsel muss aus den oben aufgeführten technischen Gründen beim AN Bau liegen, um unmittelbar reagieren zu können. Die aktuell laufende Sperrpause muss für den Schienenwechsel genutzt werden, um den Betrieb nicht einzuschränken. Dabei sind auch die nachlaufenden Arbeiten wie Stopfarbeiten und die Vermessung zu beachten. // 21: Der ursprüngliche AN ist mit den Gegebenheiten (Leitungen) und dem Baubalauf vertraut. Es sind bereits diverse Abstimmungen zwischen dem AN Bau und dem Leitungsbetreiber WBO erfolgt. Die Herstellung des SW-Kanals ist nahtlos im Gesamtablaufplan integriert. Ein Herauslösen dieser Leistung ist nicht möglich, da direkt im Vorlauf, wie auch im Anschluss, andere zeitkritische Arbeiten erfolgen müssen. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn verursachen könnte. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät, Personal und die Baustelleneinrichtung vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. // 24: Bei zwei separaten AN gäbe es kritische Schnittstellen bei der zeitlichen und räumlichen Koordination. Die Sicherung des Masts und die Umverlegung der Kabel ist untrennbar mit der Standsicherheit der herzustellenden Baugrube, des Masts und mit der Funktionalität der Leitung im Baufeld verbunden. Die Kabelumverlegung ist eine notwendige Vorleistung, die exakt mit dem Beginn der Verbau- und Baugrubenarbeiten abgestimmt sein muss. Die Ausführung mit nur einem AN gewährleistet die nahtlose Koordination dieser eng verknüpften, sicherheitsrelevanten Schritte. Die Ausführung durch mehrere AN würde die statische Abstimmung und die Verantwortlichkeit für Setzungen oder Schäden in der kritischen Bauphase komplizieren. Die Abstimmung der komplexen zeitlichen Abläufe, insbesondere bei der Montage des Verbaus und der Leitungsverlegung ist zeitaufwendig und führt zu Bauzeitverzug. Eine erneute Ausschreibung würde außerdem das gesamte Bauvorhaben stark verzögern, was immense Folgekosten für die Bahn // 28 MKA 27: Der bestehende AN ist bereits mit Personal und Geräten vor Ort. Nur dieser kann die physikalische Sicherung umgehend umsetzen, um die Baustelle im Sinne der Sicherungspflicht zu schützen. Die Beauftragung eines Dritten würde eine erneute Baustelleneinrichtung und Logistikplanung erfordern, was zu einer unverhältnismäßigen Zeitverzögerung führt. Eine erneute Ausschreibung würde mit der Sicherungspflicht kollidieren (unmittelbare Sicherung nach Bombenfund). Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss außerdem zwingend für den Einschub und die Verfüllung genutzt werden, weshalb ein Zeitverzug zu hohen Folgekosten führen würde. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät und Personal vor Ort, was Kosten spart und die
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: 29 MKA 28 Da die Ausführungsplanung und der Bau inklusive Unterschottermatten bereits beim bestehenden AN liegt, wäre es unwirtschaftlich, allein für geänderte Unterschottermatten einen weiteren AN zu binden. Eine weitere Ausschreibung würde einen zeitlichen Verzug mit sich bringen. Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss zwingend für den Einschub und die Verfüllung genutzt werden, weshalb ein Zeih/erzug zu hohen Folgekosten führen würde.
- 08.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 30: Aus technischer Sicht ist die Abdichtung untrennbar mit der Gewährleistung für das Bauwerk verbunden. Die Abdichtung ist im Bauverlauf nahtlos einzubringen. Zudem ist der aktuelle AN mit der Geometrie und Fugen der Bauwerke vertraut, mit Personal vor Ort und verfügt bereits über die notwendige Baustelleneinrichtung und Logistik. Es liegen durch die ursprüngliche Ausschreibung bereits Leistungen bzgl. der Abdichtung beim AN. Es müssen lediglich einzelne Positionen aufgrund aktueller Richtlinien geändert werden. Eine weitere Ausschreibung würde einen zeitlichen Verzug mit sich bringen. Die nächste große Sperrpause (April/Mai 2026) muss zwingend für den Einschub und die Verfüllung genutzt werden, weshalb ein Zeitverzug zu hohen Folgekosten führen würde.
- 09.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 Ein Wechsel des Auftragnehmers würde an dieser räumlich und zeitlich sensiblen Stelle zu erheblichen Schnittstellenproblemen führen. Der Hinterfüllbereich steht in direktem konstruktivem Zusammenhang mit dem Bauwerk, auf dem anschließend der Oberbau aufsetzt. Die einzelnen Bauteile sind somit eng miteinander verzahnt, sodass im Falle von Ausführungsfehlern eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben erheblich verzögern und könnte für die Bahn erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Die nächste große Sperrpause im April/Mai 2026 muss zwingend für den Einschub und die Verfüllung genutzt werden. Der derzeit beauftragte Auftragnehmer verfügt bereits über das erforderliche Gerät sowie qualifiziertes Personal vor Ort, wodurch sowohl Kosten eingespart als auch eine unmittelbare Ausführung sichergestellt werden können.
- 21.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 MKA: Der bestehende AN ist bereits mit Personal und Geräten vor Ort. Nur dieser kann die physikalische Sicherung schnellstmöglich umsetzen, um das Bauwerk im Sinne der Sicherungspflicht zu ergänzen. Die Beauftragung eines Dritten würde eine erneute Baustelleneinrichtung und Logistikplanung erfordern, was zu einer unverhältnismäßigen Zeitverzögerung führt. Eine erneute Ausschreibung würde mit der Sicherungspflicht kollidieren. Der aktuelle AN verfügt bereits über das nötige Gerät und Personal vor Ort, was Kosten spart und die sofortige Ausführung ermöglicht. Zudem kann es an der Stelle zu gegenseitigen Behinderungen kommen, da für die Montage der Absturzsicherungen nur ein schmaler Bereich zur Verfügung steht. 38MKA: Die Verankerungen der Geländer müssen in die Betonstruktur und die Abdichtungssysteme des Trogbauwerks eingreifen. Nur der bestehende AN verfügt über das notwendige Hintergrundwissen (z. B. Lage der Bewehrung), um bei diesen Arbeiten die Wasserdichtigkeit, Dauerfestigkeit und Gewährleistung nicht zu gefährden. Ein zusätzlicher AN müsste sich erst auf der Baustelle einrichten und Arbeitsgeräte zur Baustelle transportieren. Zudem kann es an der Stelle zu gegenseitigen Behinderungen kommen, da für die Montage der Absturzsicherungen nur ein schmaler Bereich zur Verfügung steht. 41MKA36:Die Vergabe an einen weiteren AN wäre für die Höhenausgleichsprofile unverhältnismäßig. Da der aktuelle AN bereits mit Personal und Geräten vor Ort ist, entfallen zusätzliche Kosten für eine weitere Baustelleneinrichtung. Dem aktuellen AN sind die Maße und Materialeigenschaften etc. bereits bekannt. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern und könnte für die Bahn erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Durch die Nutzung bestehender Logistikketten und Baustelleneinrichtung sichert der aktuelle AN eine wirtschaftliche und termingerechte Abwicklung. 40MKA36: Durch die Beauftragung des bestehenden AN bleibt die Gewährleistung für das gesamte Bauwerk in einer Hand. Zudem wird die chemische Kompatibilität der einzelnen Schichten sichergestellt. Da der bestehende AN die spezifischen Materialeigenschaften und Trocknungszeiten optimal berücksichtigen kann, wird ein nahtloser Bauablauf sichergestellt. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben verzögern und könnte für die Bahn erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Des Weiteren kommt es bei etwaigen Schäden an der Abdichtung zu einem Schnittstellenrisiko hinsichtlich der Gewährleistung. Wie oben erwähnt, ist der bestehende AN bereits für die Abdichtung beauftragt, die auf den Deckanstrich aufgetragen wird.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 MKA 33: Ein Wechsel des Auftragnehmers würde an dieser räumlich und zeitlich sensiblen Stelle zu erheblichen Schnittstellenproblemen führen. Die Vermessung muss direkt an den Bau anschließen, um die (Baustelleneinrichtungs-)Fläche über der neu errichteten Leitung weiter nutzen zu können. Die Flächen werden für den weiteren Bauablauf dringend benötigt. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben erheblich verzögern und könnte für die Bahn erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Der bestehende AN ist bereits mit der Örtlichkeit und der zeitlichen Einbindung der Dükerleitung im gesamten Bauablauf vertraut.
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 MKA: Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind kohärent mit dem Bauwerk und dem restlichen Bauablaufverbunden. Der Baubereich unter der neuen EU ist stark begrenzt. Ein paralleler Einsatz verschiedener Firmen ist aus Platz- und Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Eine Schnittstelle würde daher technisch und zeitlich zu Problemen führen. Zudem sollten die Anpassungsmaßnahmen aufgrund der Zuständigkeit im Gewährleistungsfall beim aktuellen AN liegen. Eine erneute Ausschreibung würde das gesamte Bauvorhaben erheblich verzögern und könnte für die Bahn erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Der bestehende AN ist bereits mit der Örtlichkeit und den Bauwerken vertraut.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-West GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Eisenbahnüberführung Krbw Abzw. Forsthaus, Strecke 3650, km 34,255](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/eisenbahnueberfuehrung-krbw-abzw-forsthaus-strecke-3650-km-34255-811228ed) · Zuschlag 23.06.2025 an Adolf Lupp GmbH & Co. KG · 6 Angebote
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- [GSH Troisdorf-Unkel, Los 400, Str. 2324, km 99,1, Ern. EÜ und Stützwände Drachenfelstr.](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gsh-troisdorf-unkel-los-400-str-2324-km-991-ern-eue-und-stuetzwaende-5e173261) · Zuschlag 06.04.2025 an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co · 3 Angebote
- [Ern. EÜ Langendreerstr., Str. 2140, km 3,466](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ern-eue-langendreerstr-str-2140-km-3466-e77d1c3c) · Zuschlag 23.03.2025 an B + H Bau GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Oberhausen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/oberhausen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=75630210-7cb7-4a8a-bf26-0028b6b74c12. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-emmerich-oberhausen-ern-eue-nassenkampgraben-neubau-eue-f-02e4f974
