# ABS 46/2, BA1b, KIB 1, Alsbach

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Oberhausen am 28.06.2024 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Rail GmbH & Co. KG. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS 46/2, BA1b, KIB 1, Alsbach
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2024 bis 29.05.2026
- Zuschlag an: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 28.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [Peter Gross Rail GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-rail-gmbh-co-kg), St. Ingbert

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 28 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 0d1c3f32-fb23-444e-b609-9a6bd4c3aca2

## Verlauf

- 26.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 03.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Die Gleisüberfahrt liegt innerhalb des vertraglich herzustellenden Baufeldes. Der erforderliche Rückbau der Bestandsüberfahrt, ist eine Notwendige Folgemap liegt zur Herstellung und dienst als Grundlage für die Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Der ursprüngliche Vertrag sieht als Leistung die Herstellung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen für die Errichtung der EÜ Alsbach vor.Innerhalb der Baustraßen ist die Errichtung einer temporären Gleisüberfahrt samt Vorarbeiten und die Erstellung der Ausführungsunterlagen für die temporäre Gleisüberfahrt zwingend erforderlich.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA01_03: Der ursprüngliche Vertrag sieht als Leistung die Herstellung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen für die Errichtung der EÜ Alsbach vor. Innerhalb der Baustraßen ist die Errichtung einer temporären Gleisüberfahrt und die Erstellung der Ausführungsunterlagen für die temporäre Gleisüberfahrt zwingend erforderlich.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 004) Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Errichtung der Grundwassermeßstellen eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. Ergänzend dazu ist der erweiterte Bodenaustausch erforderlich 005) Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Errichtung des Monitorings eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet...
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden..
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 10 Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Ergänzung des Bauschildes notwendig war, um dieses vollumfänglich vor Ort zu errichten
- 23.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 011 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da der zusätzliche Bodenaustausch eine zwingend notwendige Maßnahme ist, um Verzögerungen im weiteren Bauablauf zu vermeiden und den Projekterfolg nicht zu gefährden. MKA 012 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Sicherung der Schächte eine notwendige Maßnahme ist, um den Arbeitsschutz vor Ort zu gewährleisten. MKA 013 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Baustraßen und BE-Flächen erforderlich sind, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- 31.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: 14 Der Gesamtcharkter bleibt unberührt, da die Herstellfläche der Baugrube sowie die Zufahrt in die Baugrube eine zwingende Voraussetzung für den Projekt erfolg sind..
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Bereitstellungsflächen erforderlich sind, um den Projekterfolg nicht zu gefährden..
- 09.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 020 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die zusätzliche Beprobung nach DepV eine zwingende Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 021 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die zusätzliche Entsorgung nach eine zwingende Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 022 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Errichtung der Grundwassermessstellen eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. Ergänzend dazu ist der erweiterte Bodenaustausch erforderlich. MKA 023 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Errichtung des Monitorings eine notwendige Monitoringmaßnahme zur statischen Überwachung des Verbaus ist. Ohne dessen Einrichtung, wäre der gesamte Projekterfolg gefährdet. MKA 024 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden. MKA 025 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Kabelbrücke eine zwingende Vorabmaßnahme für die Sicherstellung der Arbeiten in der Sperrpause ist und somit Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 026 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Freilegung der Kabel eine zwingende Vorabmaßnahme für die Sicherstellung der Arbeiten in der Sperrpause ist und somit Voraussetzung für den Projekterfolg ist. MKA 028 Der Gesamtcharakter bleibt unberührt, da die Einbringung des Verbaus zwingend erforderlich ist. Ohne dessen Einrichtung, könnte der Behelfsdurchlass nicht gebaut werden.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Rail GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=adf5c286-2af0-4396-b957-98d98675b1e3. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba1b-kib-1-alsbach-0d1c3f32
