# ABS 46/2 BA 3 Neubau EÜ Kurt-Kräcker-Straße

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Wesel am 25.06.2024 vergeben, Zuschlag an KAF Falkenhahn Bau AG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: ABS 46/2 BA 3 Neubau EÜ Kurt-Kräcker-Straße
- Wo: Wesel, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 28.06.2024 bis 13.12.2025
- Zuschlag an: KAF Falkenhahn Bau AG
- Zuschlag am: 25.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [KAF Falkenhahn Bau AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/kaf-falkenhahn-bau-ag), Kreuztal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: 11.287.817,81 €
- Bindefrist: 64 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221112-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Eisenbahnbrücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221112-bau-von-eisenbahnbruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 728b2c01-8c4d-418f-98cd-9adcd04740ad

## Verlauf

- 23.02.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 26.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 03.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 30.06.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 04 Die zusätzlichen Rodungsarbeiten waren erforderlich, da die vorhandene Vegetation den Zugang zu den Arbeitsbereichen der EÜ Kurt-Kräcker-Straße behinderte. Die Leistung war im Vertrag nicht enthalten, jedoch technisch zwingend notwendig, um die Baustraßen und BE Flächen herstellen zu können. 6.Ein Auftragnehmerwechsel war aufgrund der Terminbindung des Rodungsfensters, der engen Bauablaufstruktur und der notwendigen Verzahnung mit den unmittelbar anschließenden Leistungen des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Die Änderung war daher technisch und wirtschaftlich geboten. AVA006 Die zusätzlichen Planungsleistungen wurden erforderlich, da während der Ausführungsplanung unerwartete Schnittstellen zwischen dem Überbau und einer potenziellen Schallschutzwand identifiziert wurden. Zur Aufrechterhaltung eines konsistenten Planungsstandes musste der ursprüngliche Auftragnehmer diese Leistung übernehmen, da ein Wechsel aus technischen Gründen nicht möglich gewesen wäre und erhebliche Verzögerungen sowie Zusatzkosten verursacht hätte. Die Änderung diente der sicheren Fortführung der bautechnischen Planung; der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AVA022-Die Änderung war erforderlich, da nachträglich ein beidseitiger zusätzlicher Lärmschutzbedarf festgestellt wurde, der im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen war. Die Schallschutzwände müssen unmittelbar in die bereits ausgeführten Randbereiche des Überbaus eingebunden werden, was nur der bestehende Auftragnehmer leisten kann. Ein Wechsel würde umfangreiche Einarbeitungen, zusätzliche Sperrpausen und unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen und den Bauablauf erheblich beeinträchtigen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert
- 13.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 - Die Änderung wurde erforderlich, da der Auftraggeber nachträglich die Herstellung eines befahrbaren Bauzustands während der Sommer Totalsperrpause verlangte, um die Baustellenlogistik sicherzustellen. Die hierfür notwendigen Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsinhalt nicht vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus technischen Gründen nicht möglich gewesen, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf sowie bestehende Bauzustände integriert werden mussten und eine Trennung zu erheblichen Risiken und Zusatzkosten geführt hätte. 19 - Die Änderung wurde erforderlich, da die zur Ausführung notwendige Planfreigabe aufgrund einer nicht vorliegenden Unterlage im Genehmigungsprozess nicht erteilt werden konnte. Dadurch war eine planmäßige Durchführung der Betonage nicht möglich. Die Fortführung der Leistungen durch einen anderen Auftragnehmer war aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die Leistungen unmittelbar im bestehenden Bauablauf einschließlich vorhandener Baustelleneinrichtung und Geräteeinsatz erfolgten und ein Wechsel zu erheblichen Zusatzkosten und Verzögerungen geführt hätte. 20 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung bisher nicht bekannte PCB Belastungen in den Fugenbändern festgestellt wurden. Die daraus resultierenden Rückbau- und Entsorgungsleistungen konnten bei der ursprünglichen Planung und Ausschreibung trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhergesehen werden. Zur Gewährleistung eines sicheren und regelkonformen Bauablaufs war der Ausbau dieser Materialien zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aufgrund der Einbindung in den laufenden Bauablauf sowie der damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Schnittstellenrisiken nicht wirtschaftlich gewesen. 21 - Die zusätzliche Leistung wurde erforderlich, da sich die Notwendigkeit einer Absturzsicherung erst im Zuge der konkreten Ausführungssituation der Stützwand ergab und in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehen war. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Bauarbeiten sowie der Integration in den bestehenden Bauzustand technisch nicht möglich und hätte zu erheblichen Zusatzkosten und Bauablaufstörungen geführt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 23 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der fortschreitenden Bauablaufplanung während der Sommersperrpause festgestellt wurde, dass der ursprünglich vorgesehene Fertigstellungstermin des Bauwerks nicht ausreichend Puffer für nachfolgende Leistungen bot. Zur Sicherstellung der Gesamtterminkette wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers kam aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert waren und ein Wechsel zu erheblichen Störungen und Zusatzkosten geführt hätte.
- 13.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Die Änderung wurde erforderlich, da der Auftraggeber die vorgezogene Herstellung eines Teilabschnitts der Baustraße anordnete, um den Bauablauf anzupassen. Die ursprüngliche Planung sah die Herstellung erst zum Ende der Bauzeit vor. Die kurzfristige Bereitstellung der Ausführungsunterlagen sowie die späte Absteckung führten dazu, dass die Leistung unter erheblichem Zeitdruck innerhalb einer Sperrpause realisiert werden musste. Ein Wechsel des Auftragnehmers kam nicht in Betracht, da die Leistung in den laufenden Bauablauf integriert war und eine Schnittstellenproblematik sowie zusätzliche Kosten entstanden wären. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 15 - Die Änderung wurde erforderlich, da innerhalb der vorgesehenen Sperrpause aus betrieblichen Gründen weniger Arbeitszeit zur Verfügung stand und diese Einschränkung bei der Ausschreibung vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden konnte. Infolge der reduzierten Nutzbarkeit der Sperrpause mussten Bauabläufe angepasst und Leistungen beschleunigt sowie teilweise unter Verkehr ausgeführt werden. Ein Auftragnehmerwechsel kam aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht, da die Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert waren. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat KAF Falkenhahn Bau AG erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=29d09815-b904-4ce5-8fa1-47d85b7cc3bd. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-3-neubau-eue-kurt-kraecker-strasse-0915eb7f
