# ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3d KiB

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Voerde am 03.09.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bochum.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3d KiB
- Wo: Voerde, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 27.10.2021 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Bochum
- Zuschlag am: 03.09.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Bochum

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221110-6
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221110-bau-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 60668094-c427-4cd6-8889-2a8b9f473b46

## Verlauf

- 07.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Entsorgung der Aushubmassen ist für die Herstellung der EÜ(F) Grenzstraße erforderlich. Die EÜ(F) Grenzstraße ist Bestandteil des Haupvertrags. Der AN ist bereits mit dem Aushub, dem Verladen und der Entsorgung beauftragt. Die Geräte, das Personal und die sonstige Baustelleneinrichtungsflächen sind bereits vorhanden. Ein Wechsel des AN ist daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Darüber hinaus würden aufgrund der beengten Platzverhältnisse bei Fahrzeugen Dritter auf der Baustelle auch Behinderungen entstehen.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · keine - Diese zusätzliche Leistung ist erforderlich, da nach Einschätzung der Stadt Voerde an beiden spezifischen Ecken an der Geländererweiterung an der Rönskenstraße bahnrechts eine weitere Schutzmaßnahme erforderlich ist. Konkret fehlt an diesen beiden Stellen eine leicht abgerundete Barke, um eine potenzielle Gefahrenstelle zu entschärfen. Anordnung 45 - Die messtechnische Überwachung des Bodenaushubs ist notwendig, um potenzielle Setzungs- und Erschütterungsschäden an angrenzenden Bestandsgebäuden zu vermeiden oder nachzuweisen. Da die Bauarbeiten in sensibler Nähe zu bewohnten Grundstücken erfolgen und konkrete Bedenken durch Anwohner geäußert wurden, ist diese Uberwachung unverzichtbar zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie zur Vermeidung von Haftungsrisiken. Ein Wechsel der Baufirma ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da er zu erheblichen Verzögerungen, Mehrkosten und einem Verlust an projektspezifischem Know-how führen würde. Zudem würde die durchgängige Bau- und Messdokumentation unterbrochen, was rechtliche und fachliche Risiken birgt.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 47_MKA 056 - Die ursprünglich geplante offene Bauweise zur Herstellung der Sedimentationsanlage ist aufgrund unerwartet hoher Grundwasserstände und beengter Platzverhältnisse durch den Ausbau des dritten Gleises technisch nicht mehr umsetzbar. Zur sicheren und fachgerechten Ausführung ist ein wasserdichter Verbau zwingend erforderlich. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags und stellen aufgrund geänderter, nicht vorhersehbarer Rahmenbedingungen eine zusätzliche Leistung dar. Ein Wechsel der ausführenden Firma ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sie tief in die komplexen Bauabläufe eingebunden ist, über spezifische Ortskenntnisse verfügt und bereits mit allen Projektbeteiligten abgestimmt arbeitet. Ein Firmenwechsel würde zu erheblichen Risiken, Verzögerungen und haftungsrechtlichen Problemen führen.
- 01.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056 Die ursprünglich geplante offene Bauweise zur Herstellung der Sedimentationsanlage ist aufgrund unerwartet hoher Grundwasserstände und beengter Platzverhältnisse durch den Ausbau des dritten Gleises technisch nicht mehr umsetzbar. Zur sicheren und fachgerechten Ausführung ist ein wasserdichter Verbau zwingend erforderlich. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags und stellen aufgrund geänderter, nicht vorhersehbarer Rahmenbedingungen eine zusätzliche Leistung dar. Ein Wechsel der ausführenden Firma ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sie tief in die komplexen Bauabläufe eingebunden ist, über spezifische Ortskenntnisse verfügt und bereits mit allen Projektbeteiligten abgestimmt arbeitet. Ein Firmenwechsel würde zu erheblichen Risiken, Verzögerungen und haftungsrechtlichen Problemen führen.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 055 - Die Ableitung des Grundwassers über vier Schwerkraftbrunnen an der Grenzstraße im BA2 in das Versickerungsbecken 4 des BA3 stellt eine wesentliche Leistungsänderung gemäß S 2 Abs. 5 VOB/B dar und erfordert erheblichen Mehraufwand sowie zusätzliche Genehmigungen. Diese Maßnahme ist notwendig, da der hohe Grundwasserspiegel eine sichere Ausführung der Tiefbauarbeiten und damit die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sonst unmöglich macht. Ein Wechsel der ausführenden Firma ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sie tief in die komplexen Bauabläufe eingebunden ist, über spezifische Ortskenntnisse verfügt und bereits mit allen Projektbeteiligten abgestimmt arbeitet. Ein Firmenwechsel würde zu erheblichen Risiken, Verzögerungen und haftungsrechtlichen Problemen führen. MKA 057 - Die Vorhaltung der Schalung war notwendig, da die Bauunterbrechung witterungsbedingt und nicht vom AN zu vertreten war und die Schalung zur späteren Fortsetzung der Vertragsleistung benötigt wurde. Ein Wechsel der ausführenden Firma ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sie tief in die komplexen Bauabläufe eingebunden ist, über spezifische Ortskenntnisse verfügt und bereits mit allen Projektbeteiligten abgestimmt arbeitet. Ein Firmenwechsel würde zu erheblichen Risiken, Verzögerungen und haftungsrechtlichen Problemen führen. MKA 061 - Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da sich durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zum 01.08.2023 die rechtlichen Anforderungen an Probenahme, Deklaration und Verwertung von Bodenaushub geändert haben. Ein Wechsel des Bauunternehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dieser bereits vollständig in die laufenden Bauabläufe integriert ist. Er verfügt über das notwendige projektspezifische Know-how, insbesondere im Umgang mit den vor Ort anfallenden Materialien und deren EBV-gerechter Behandlung. Die Verwertung und Entsorgung sind unmittelbar mit den bauausführenden Leistungen verknüpft und erfordern eine enge Abstimmung zwischen Probenahme, Haufwerksmanagement, Logistik und Dokumentation. Ein Wechsel würde den Bauablauf erheblich stören, Verzögerungen verursachen und technische sowie organisatorische Risiken mit sich bringen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 52 MKA 62- Gegenstand der Vertragsänderung ist die zusätzliche Leistung zur Entsorgung von Boden der Einbauklasse LAGA ZO im Bereich der Bü/Eü Grenzstraße sowie des EU Kleintierdurchlasses. Diese Leistung ist im ursprünglichen Hauptleistungsverzeichnis nicht enthalten und somit vertraglich nicht abgegolten. Die vorhandenen Positionen zum „Transport nicht gefährlicher Boden" (AVV 170504) umfassen ausschließlich den Abtransport, nicht jedoch die Entsorgung. Die Entsorgungsleistung ist technisch und wirtschaftlich erforderlich und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Erd- und Transportarbeiten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da dies zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Bauzeitverlängerungen sowie Mehrkosten führen würde. Die zusätzliche Leistung wird daher durch den ursprünglichen Auftragnehmer ausgeführt.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 53 MKA 65 - Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da im Zuge der weiteren Prüfung des Leistungsverzeichnisses sowie der vom Bau AN vorgetragenen Sachverhalte zur Mehrkostenanzeige Nr. 65 wird Folgendes festgestellt: Der Titel 12.03 „Erdarbeiten und Hinterfüllung" enthält zwar einen Oberbegriff, jedoch keine konkrete vertragliche Leistungsposition zur Bauwerkshinterfüllung der Rampen- und Treppenanlage im Bereich der EU Grenzstraße. Eine explizite Position, wie sie beispielsweise bei anderen Bauwerken (z. B. EU Rönskenstraße) vorgesehen ist, ist im vorliegenden Vertrag nicht enthalten. Daher stellt diese Leistung eine zusätzliche Leistung da, die angeordnet werden muss vom AG. Anordnung 65 MKA 91 - Die Lärmschutzwände werden im Werk direkt farblich gestaltet. Die Lärmschutzwände sind nach Farbkonzept des Auftragsgebers zu gestalten. Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung zum Einbau der Lärmschutzwände. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, die Lärmschutzwände nachträglich durch einen anderen Auftragnehmer farblich zu gestalten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bochum erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=71f61f8b-0992-49a3-842c-66d40db518d1. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-2-abschnitt-3d-kib-60668094
