# ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Voerde am 02.08.2021 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-West GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
- Wo: Voerde, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.09.2021 bis 05.08.2028
- Zuschlag an: Eiffage Infra-West GmbH
- Zuschlag am: 02.08.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Eiffage Infra-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-west-gmbh), Borken

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221110-6
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221110-bau-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 43207516-87fd-4958-b449-c47d1efd1c95

## Verlauf

- 06.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vertrag enthalten ist die Entsorgung Aushub des V ersickerungsbeckens am Bhf. Dinslaken. Die chemische Untersuchung der Probe 70 ist > DK III eingestuft. Daher entsteht hier eine zusätzliche Leistung zum bereits bestehenden HV. Der AN ist bereits mit der Entsorgung des Aushubs Versickerungsbecken am Bf. Dinslaken beauftragt. Aufgrund der Analyseergebnisse ist hier die zusätzliche Leitsung erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Kosten aufgrund zusätzlicher Baustelleneinrichtung führen
- 25.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Kabelquerung bei Kilometer 14,493 der EÜ Weseler Straße. Diese Querung liegt innerhalb des direkten Baubereichs des ersten Bauabschnitts der EÜ Weseler Straße. Die Umsetzung dieser Querung durch die ARGE KIB3b als zusätzliche Leistung soll sicherstellen, dass die Bauarbeiten der ARGE Strecke und der ARGE KIB3b nicht kollidieren und sich gegenseitig bei den weiteren Bauarbeiten behindern.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauende Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ Weseler Straße eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde weiterer Schnittstellen erfordern. Darüber hinaus müsste ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle sowie die erneute Beschaffung von Materialien mit sich bringen, was zwangsläufig mit erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten einherginge.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA65 - Aufgrund von weiteren möglichen Gleissetzungen, die hätten geschehen können, musste eine Handstopfkolonne bereit gestellt werden, falls es zu weiteren Setzungen gekommen wäre und weitere Handstopfarbeiten dort erforderlich gewesen wären. Diese zusätzliche Leistung war erforderlich, da ansonsten das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vetrages nicht erreicht worden wäre .
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Die Behebung der Schadstelle in der Bestands PU sind erforderlich um die Hauptvertragsleistung zu erfüllen. Die Schadstellen sind während der Bausführung in der neuen PU aufgetrete und müssen im Zuge dessen aufgebessert werden. Der Wechsel des AN würde zu enormen termin verschiebung kommen und die IBN der PU im November gefährden.
- 07.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen fokussiert sich auf die Implementierung der Wasserhaltungsmaßnahmen in der Baugrube WL West EÜ Weseler 1.BA. Ohne die Durchführung des Abpumpens der Baugrube und den daraus resultierenden Austausch von Bodenmaterial wäre die Abwicklung der nachfolgenden Arbeitsschritte, insbesondere die Durchführung der Verbauarbeiten, nicht realisierbar. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits präventive Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ Weseler Straße eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung essenzieller Ressourcen wie Ausrüstung, qualifiziertes Personal und Materialien sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Auftragnehmers einen erneuten Installationsprozess vor Ort sowie die erneute Beschaffung von Materialien mit sich bringen, was zwangsläufig mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten einhergehen würde.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 67 - Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Beschilderung der Baustraße 1.09 an der Zufahrt Weseler Str. 10. Diese Baustraße gewährleistet die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche und ermöglicht es dem Baustellenpersonal, Geräte ein- und auszufahren. Damit die Feuerwehr bei Gefahr nicht blockiert wird und die Baustelle erreichen kann, soll die Beschilderung der Baustraße zukünftig mit Halteverbotsschildern erfolgen, um die Feuerwehrzufahrt freizuhalten und einen reibungslosen Zugang zur Baustelleneinrichtungsfläche zu gewährleisten.Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorausschauende Maßnahmen auf der Baustelle der Weseler Straße eingeleitet, um eine reibungslose Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Darüber hinaus müsste ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß dem Messkonzept müssen Handstopfkollonnen bereitgestellt und jederzeit abrufbereit sein. Zur erfolgreichen Umsetzung des Konzepts ist es unabdingbar, dass die Folge-, Bestands- oder Nullmessungen rechtzeitig gemäß den Vorgaben ausgewertet werden. Die Handstopfarbeiten müssen bei Bedarf ausgeführt werden, um die Anforderungen des Hauptvertrags zu erfüllen. Die Arbeiten sind während einer Totalsperrung durchzuführen (Betra, Sicherungsplan etc.), um die Gleislage für den Zugbetrieb zu korrigieren. (MKA66)
- 10.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Sanierung und Wiederherstellung des Korrosionsschutzes für die Bewehrungseisen nach Rückbau der Bestandskappe an der EÜ Hünxer Straße. Die Kappen der Bestandsbrücke an der EÜ Hünxer wurden abgebrochen, wie im Vertrag vorgesehen. Nach dem Abbruch musste der Kragarm saniert werden, um die neuen Kappen und Konsolen ordnungsgemäß herstellen zu können. Die Sanierung des Kragarms beinhaltete vor allem die Herstellung eines Korrosionsschutzes für die abgeschnittenen Bewehrungseisen.Ohne diese arbeiten könnten die neuen Kappen und Konsolen nicht angebracht werden. Der derzeitige Vertragspartner hat bereits präventive Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ Hünxer Straße implementiert, um eine nahtlose Bereitstellung der benötigten Ressourcen wie Geräte, Personal und Material sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Der Wechsel des Auftraggebers würde zur mehrkosten führen. (MKA68)
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung zur Aufstellung des Traggerüstes im Bereich der Weseler Straße, ist zur Sicherung des Traggerüstes die Aufstellung von Leitwänden erforderlich. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich um die vertragliche Leistung umsetzen zu können. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits proaktiv Maßnahmen an dem Eü Weseler Straße umgesetzt, um eine reibungslose Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen wie Geräte, Personal und Material vor Ort sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde jedoch die Integration weiterer Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Auftragswechsel einen erneuten Installationsprozess auf der Baustelle und die erneute Beschaffung von Materialien bedeuten, was zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten führen würde.
- 29.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 69 - Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Planung und Ausführung der Anprallbalken auf der Süd- und Nordseite zur Begrenzung der Durchfahrtshöhe sowie eines Klingelbalkens an der Südseite der (EÜ) Weseler Straße. Da die Durchfahrtshöhe an der EÜ Weseler Straße durch das notwendige Traggerüst begrenzt wird, müssen als Sicherheitsvorkehrung für den Straßenverkehr Anprallbalken aufgestellt werden. Andernfalls könnte es zu Kollisionen zwischen dem Straßenverkehr und den Bauarbeiten kommen, was weitere Arbeiten verhindern und die Sicherheit gefährden würde. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits vorbeugende Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ Weseler Straße umgesetzt, um die reibungslose Bereitstellung der benötigten Ressourcen wie Ausrüstung, Personal und Materialien zu gewährleisten. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einbindung weiterer Schnittstellen erfordern.
- 13.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 71 Die Abweichung vom ursprünglichen Vertragsrahmen betrifft die Notwendigkeit von Schweißnahtprüfungen am Anprallbalken der EÜ Weseler Straße. Aufgrund mehrerer LKW-Kollisionen müssen aus Sicherheitsgründen die Schweißnähte überprüft werden. Dies ist entscheidend, um die Stabilität bei zukünftigen Vorfällen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine LKWs das Traggerüst erreichen. Der aktuelle Vertragspartner hat bereits präventive Maßnahmen auf der Baustelle der EÜ Weseler Straße umgesetzt, um die reibungslose Bereitstellung der benötigten Ressourcen wie Ausrüstung, Personal und Materialien sicherzustellen. Eine zusätzliche Beauftragung würde die Einbindung weiterer Schnittstellen erfordern und einen erneuten Installationsprozess sowie die Beschaffung von Materialien notwendig machen, was mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten verbunden wäre.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 72 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnhofs Dinslaken erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichung stehen die dringend notwendigen Kabeltiefbauarbeiten am Bahnsteig 1, die auch die Durchbohrung der alten Treppenwand und die Verlegung eines Kabelschachts umfassen. Diese Arbeiten sind unverzichtbar, um den weiteren Baufortschritt zu gewährleisten. Ohne die fachgerechte Durchführung dieser Maßnahmen könnten die geplanten Arbeitsschritte nicht wie vorgesehen realisiert werden.Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten am Bahnhof Dinslaken begonnen, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde neue Schnittstellen erfordern. Zudem würde ein Wechsel des Vertragspartners eine erneute Baustelleneinrichtung sowie die Beschaffung neuer Materialien notwenig machen. 74 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnhofs Dinslaken erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichung stehen die dringend notwendigen Arbeiten zur Kabelkanalüberarbeitung, Verkabelung und Wegeherstellung im Bereich Güterbahnhof bis EÜ Weseler Straße. Aufgrund der anstehenden Inbetriebnahme sind diese Arbeiten zwingend erforderlich, damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann.Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten am Bahnhof Dinslaken begonnen, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. 75 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnhofs Dinslaken erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichung stehen vorbereitende Arbeiten, die folge Arbeiten ( Beleuchtung der Personenunterführung sowie Abdeckung der Verkabelung aus Sicherheitsgründen.) Aufgrund der anstehenden Inbetriebnahme sind diese Arbeiten zwingend erforderlich, damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann-Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten am Bahnhof Dinslaken begonnen, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EÜ WeselerStraße erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichung stehen die Wiederherstellung des Gehweges inkl. Bordstein, Rinn etc., die für die ordnungsgemäße Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung des Gehweges zum einen Teil begonnen ( Weseler Straße 1.BA) , wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 77 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EU WeselerStraße erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichung steht der kurzfristig geänderter Einsatz eines Hebegeräts für die Herstellung des 2. Überbaus der EU Weseler Str.ordnungsgemäße Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leisteungen erforderlich sind. Damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung der Weseler Straße, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen. 78 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EU WeselerStraße erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichungen steht er Einsatz von Ausgleichprofilen für die LSW EU Weseler Str., die für die ordnungsgemäße Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leisteungen erforderlich sind. Aufgrund der Bauwerkshöhen kann das unterste Elemtent der LSW nicht mit Standa. Damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung der Weseler Straße, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen. 79 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EÜHiesfelder Str. erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichungen ist die Anpassung der Planung des Verbaus der EU Hiesfelder Str. bahnlinks Qll aufgrund nicht sondierbarer Bereiche.. Damit die betriebliche Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen gewährleistet werden können und die Inbetriebnahme planmäßig stattfinden kann. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung der Weseler Straße, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen. 80 - Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EU Weseler Straße erforderlich sind. Im Fokus dieser Abweichungen ist aufgrund der Entwurfsänderung, die seitens der PL angeordnet wurde, die erforderliche Anpassung des Traggerüstes für die Herstellung zweiten Überbaus. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung der Weseler Straße, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen.
- 09.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 Die Vertragsabweichung betrifft zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau der EÜ Weseler Straße erforderlich sind. Die zusätzliche Leistung betrifft die Schließung der Lücke zwischen dem 2. und 3. Überbau der EÜ Weselerstraße mithilfe von Edelstahlblech. Die Leistung ist notwendig, um die im Hauptvertrag notwendigen Leistungen vollständig erstellen zu können. Aus logistischen Gründen kann die Herstellung des 3. Überbaus voerst nicht vollendet werden und um die Funktionsfähigkeit trotzdem gewährleisten zu können, ist der Lückenschluss. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung der Weseler Straße, wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfordern. Der Wechsel würde wirtschaftliche und organisatorische Nachteile mit sich bringen.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 83 - Im Fokus dieser Abweichungen ist die planerische Untersuchung der geänderten Bauweise ( System Einschub) der EU Weseler Straße 3.BA. Die ursprünglich geplante Bauweise (Ortbeton) ist aufgrund von fehlenden bzw. gestrichenen Sperrpausen nicht mehr umsetzbar. Um die vertragliche Leistungen Herstellung der EU Weseler Straße erfüllen zu können, ist vorerst zu untersuchen, ob der letzten Bauabschnitt der Eisenbahnüberführung in einer anderen Bauweise hergestellt werden könnte ( hier: Herstellung in Seitenlage und Einschub). Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit den Arbeiten für die Herstellung EU Weseler Str., wodurch eine reibungslose Versorgung mit den erforderlichen Ressourcen wie Geräten, Fachpersonal und Materialien vor Ort sichergestellt ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zusätzliche Koordinationsaufwände durch neue Schnittstellen erfodern sowie das Thema der Gewährleistung aufwerden, wenn hier eine Untersuchung durch andere Beteiligte erfolgt. 85 - Im Fokus dieser Abweichungen ist die Verschiebung Lage Gründungen der Torsionsbalken EU Hiesfelder Straße sowie EU Hünxer Straße. Aufgrund von Unstimmigkeiten der Entwurfsplanung der Torsionbalken Hiesfeler und Hünxerstraße bezogen auf den Stahlbau und den Gründungen ist die Verschiebung der Gründungen zwingend erforderlich. Diese dient als Grundlage für die Herstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen Herstellung beider T B. Die Kampfmitteluntersuchunge der neuen LAge der Gründung ist zwingend im Vorfeld erforderlich. Der derzeitige Auftragnehmer hat bereits mit Herstellung aller Bauwerke gestartet. Eine Vergabe an einen weiteren Disnelsteister würde zusätzliche Koordinationsaufwände erfordern.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-West GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=caffb9ed-63f1-4b66-9c9f-b9b046316dee. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-2-abschnitt-3b-kib-43207516
