# ABS 46/2 BA 1b - KIB 4 - Umbau Hp Holten u. EÜ Schmachtendorfer Str.

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Oberhausen am 31.03.2025 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-West GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS 46/2 BA 1b - KIB 4 - Umbau Hp Holten u. EÜ Schmachtendorfer Str.
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 16.04.2025 bis 31.08.2027
- Zuschlag an: Eiffage Infra-West GmbH
- Zuschlag am: 31.03.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Eiffage Infra-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-west-gmbh), Borken

## Leistungsumfang

Die Strecke 2270 wird am Hp Holten von zwei Gleisen auf drei Gleise ausgebaut. Für den Ausbau ist eine neue EÜ mit einer anliegenden Fußgängerbrücke neben der bestehenden EÜ zu bauen. Zudem ist ein neuer Bahnsteig zu errichten. Sowohl für den Bestandsbahnsteig als auch für den neuen Bahnsteig werden barrierefreie Zuwegungen und Treppen errichtet. Für eine neue Schallschutzwand ist ein Torsionsbalken zu errichten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 31 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: b12e2bb0-59d1-4c48-b8cd-764bd38c55bd

## Verlauf

- 24.01.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 05.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA1 Die Stopfarbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA2 Die zusätzliche Leistung ist eine Erweiterung von durch den AN geschuldeten Leistungen. Daher ist eine gesonderte Ausschreibung aus technischen Gründen nicht möglich. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA3 Bei der Optimierung bzw. der Ausarbeitung des Entwurfs muss der ebenfalls im Auftrag enthaltene Bahnsteig 2 mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Auch die zu entwerfende Variante benötigt Sperrpausen, die bereits eingetaktet sind. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen. Im Anschluss würde die Variante zu einem Entwurf ausgearbeitet und erst nach Einarbeitung durch den aktuellen AN in den Entwurf könnte mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmbare Zeit verschieben. MKA4 Die Planung steht u. a. in Zusammenhang mit dem ebenfalls im Vertrag enthaltenen Torsionsbalken, dess Ausführugnplanung dirkte Auswirkung auf die Positionierung der Rampe hat. Auch die zu untersuchende Vraiante benötigt Sperrpausen, die bereits eingetaktet sind. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei erfolg oder misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnenwerden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein. MKA5 Bei der Optimierung des Entwurfs müssen die ebenfalls im Auftrag enthaltenen Eisenbahn- und die Fußgängeranüberführung Schmachtendorferstraße mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Durch die Abhängigkit zu den beiden Eisnabhnüberführungen müssen bei der Planung des Bahnsteig 2 auch die bereits eingetakteten Sperrpauen berücksichtigt werden. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei Erfolg oder Misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmbare Zeit verschieben. MKA6 Die Erstellung des In situ Entsorgungskonzeptes und die Probenentnahme kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA7 Die zusätzliche Leistung ist eine Erweiterung von durch den AN geschuldeten Leistungen. Daher ist eine gesonderte Ausschreibung aus technischen Gründen nicht möglich. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA8 Die Einrichtung der mobilen Baustraße kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA9 Die Bereitstellungsfläche kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte MKA10 Die bauzeitliche Entwässerung mittels fliegender Leitung kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bau
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planung steht u. a. in Zusammenhang mit dem ebenfalls im Vertrag enthaltenen Torsionsbalken, dass Ausführungsplanung direkte Auswirkung auf die Positionierung der Rampe hat. Auch die zu untersuchende Variante benötigt Sperrpausen, die bereits eingetaktet sind. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei Erfolg oder Misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 011 Die zusätzlichen Rodungsarbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA 012 Bei den Planunterlagen handelt es sich um Leistungen, die bereits im Hauptvertrag enthalten sind, jedoch in dem Umfang zur Angebotsabgabe nicht bekannt waren. Die zusätzlichen Pläne sind somit Teil der erforderlichen Ausführungsunterlagen, deren Erstellung nur der bereits beauftragte AN erbringen kann. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN damit beauftragt ist eine eigenen Arbeiten zu planen. MKA 013 Bei der Optimierung des Entwurfs müssen die ebenfalls im Auftrag enthaltenen Eisenbahn- und die Fußgängerüberführung Schmachtendorferstraße mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Durch die Abhängigkeit zu den beiden Eisenbahnüberführungen müssen bei der Planung des Bahnsteig 2 auch die bereits eingetakteten Sperrpausen berücksichtigt werden. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei Erfolg oder Misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmbare Zeit verschieben. MKA 016 Die zusätzlichen Arbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA 019 Bei der Überführung des Entwurfs in ausführungsunterlagen müssen die ebenfalls im Auftrag enthaltenen Eisenbahn- und die Fußgängerüberführung Schmachtendorferstraße mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 014 - Die zusätzlichen Arbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA 015 - Die zusätzlichen Arbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA 018 - Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Aufgrund von Absprachen mit einem Anwohner in Q4, die erst nach Ausschreibungsveröffentlichung getroffen wurden, musste kurzfristig ein Scihtschutz an den Bauzaun angebracht werden. Da der Sichtschutz am Bauzaun des AN angebracht wird und damit erheblichen Einfluss auf die Standsicherheit hat, kann die Leistung kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Bei einer Ausschreibung und Vergabe an einen Dritten, würde das Verhältnis zwischen dem Anwohner, der auch Besitzer einer von uns gunutzten Fläche ist, erhbelich gestört, da der Vertrag mit einem Dritten frühestens nach drei Monaten geschlossen werden könnte. Aus dem bestehende Vertrag müsste die Position des Bauzauns gekürtzt werden, da Sichtschutz und Bauzaun als Gesamtsystem funktionieren müssen.
- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20) Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Dem AN wurde über die Baubeschreibung und das LV ein relativ freies Baufeld zugesichert, das der AG im Vorfeld der Maßnahme nicht herstellen konnte. Die in der MKA 20 angezeigten Leistungen sind nicht in der Position 01.03.0010 Baugelände abräumen enthalten und somit zusätzlich. Da der AN das Baufeld kurzfristig übernehmen muss, um den seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, sind die zusätzlichen "Vorleistungen Baufeldübergabe" zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Dem AN wurde über die Baubeschreibung und das LV ein relativ freies Baufeld zugesichert, das der AG im Vorfeld der Maßnahme nicht herstellen konnte. Die in der MKA 20 angezeigten Leistungen sind nicht in der Position 01.03.0010 Baugelände abräumen enthalten und somit zusätzlich. Da der AN das Baufeld kurzfristig übernehmen muss, um den seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, sind die zusätzlichen "Vorleistungen Baufeldübergabe" zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 21, 23 21 Im Zuge der Ausführungsplanung des Torsionsbalkens an der EÜ Schmachten Dorfer Straße hat sich ergeben, dass der Entwurf technisch nicht umsetzbar ist. Zur technischen Umsetzbarkeit ist eine Optimierung der Entwurfsplanung des Torsionsbalkens in konstruktiver Hinsicht notwendig. Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung und Herstellung des Bauwerks beauftragt. Die technische Machbarkeit dient als grundlegende Voraussetzung für die Hauptvertragsleistungen. Durch einen weiteren Planer wären die verfügbaren Fristen nicht zu halten und es entstünden erhebliche Risiken im Planungs- und Bauablauf. Durch eine gesonderte Ausschreibung für die Anpassung der Entwurfsplanung ist mit einem erheblichen Zeitverzug der sperr-pausenabhängigen Arbeiten zu rechnen. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr für die Ausschreibung, würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmte Zeit verschieben. 23 Der ursprüngliche Vertrag sieht den Umbau des Haltepunkts Holten und EÜ Schmachten Dorfer Straße inkl. der technischen Bearbeitung vor. In den ausgeschriebenen Positionen fehlt die Tätigkeit des Verladens. Das Verladen ist Voraussetzung für die Entsorgung des Bodenaushubs und des Abbruchmaterials, welches auf den Bereitstellungsflächen lagert. Die Bereitstellungsflächen werden im Bauablauf für die weitere Zwischenlagerung von Bodenaushub und Abbruchmaterial benötigt. Die Bereitstellungsflächen liegen im Baufeld des AN. Da weitere Aushubmassen entstehen werden, die auf der selben Bereitstellungsfläche gelagert werden müssen, würden sich die Arbeitsräume durch einen Dritten und des AN gegenseitig behindern. Die Umsetzung der zusätzlichen Leistung muss unmittelbar erfolgen, da die Bereitstellungsflächen für weitere Aushubmassen, die Sperrpausenabhängig entstehen, benötigt wird.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 - Um die Baufeldübergabe zu realisieren, sind im Vordeld notwendige, zusätzliche Flächenräumungsmaßnahmen erforderlich. Diese führen zu zusätzlichen Geräteeinrichtungen und Transporten, welche nicht Teil des Vertrages sind. Der AN ist mit der Herstellung des Bauwerks beauftragt und der Baubeginn ist erfolgt. Die Flächen werden durch den AN genutzt und die Geräte des AN sind auf diesen Flächen im Einsatz. Ein Dritter würde mit weiteren Geräten in den Arbeitsbereich des AN gelangen. Eine zusätzliche Ausschreibung für die beschriebenen Leistungen würde den Bauablauf erheblich stören und die Fertigstellung gefährden. Durch eine gesonderte Ausschreibung für die zusätzlichen Flächenräumungsmaßnahmen ist mit einem erheblichen Zeitverzug im Bauablauf zu rechnen. Der Zeitverzug würde die geplanten Sperrpausenabhängigen Arbeiten gefährden und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmte Zeit verschieben. MKA 023 - Im Zuge der Ausführungsplanung des Torsionsbalkens an der EU Schmachtendorfer Straße hat sich ergeben, dass der Entwurf technisch nicht umsetzbar ist. Eine Optimierung der Entwurfsplanung des Torsionsbalkens ergab eine Verkürzung des Torsionsbalkens. Der Zugang im Quadranten Qlll muss daraufhin geändert werden. Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung und Herstellung des Bauwerks beauftragt. Die technische Machbarkeit dient als grundlegende Voraussetzung für die Hauptvertragsleistungen. Durch einen weiteren Planer wären die verfügbaren Fristen nicht zu halten und es entünden erhebliche Risiken im Planungs- und Bauablauf. Durch eine gesonderte Ausschreibung für die Optimierung der Entwurfsplanung ist mit einem erheblichen Zeitverzug der sperrpausenabhängigen Arbeiten zu rechnen. Bei einem Zeih/erzug von über einem halben Jahr für die Ausschreibung, würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmte Zeit verschieben. MKA 024 - Im Zuge der Ausführungsplanung an der EU Schmachtendorfer Straße hat sich ergeben, dass der Entwurf des Gewerks 50Hz technisch nicht umsetzbar ist. Zur Erfüllung des Bau-Solls ist eine umfangreiche Optimierung der Entwurfsplanung erforderlich. Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung und Herstellung des Bauwerks beauftragt. Die technische Machbarkeit dient als grundlegende Voraussetzung für die Hauptvertragsleistungen. Durch einen weiteren Planer wären die verfügbaren Fristen nicht zu halten und es entünden erhebliche Risiken im Planungs- und Bauablauf. Durch eine gesonderte Ausschreibung für die Optimierung der Entwurfsplanung ist mit einem erheblichen Zeitverzug der sperrpausenabhängigen Arbeiten zu rechnen. Bei einem Zeih/erzug von über einem halben Jahr für die Ausschreibung, würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmte Zeit verschieben.
- 11.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 027-Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsunterlagen und Herstellung des Bauwerks beauftragt. Die technische Machbarkeit dient als grundlegende Voraussetzung für die Hauptvertragsleistungen. Eine durchgehende technische Bearbeitung ist erforderlich, um das Bauwerk im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen zu erstellen. Es müssen eine Vorplanung und eine Entwurfsplanung zusätzlich erstellt werden. Die verschiedenen Planungsschritte derart miteinander verwoben, dass sie aus technischen Gründen bei einer durchgehenden Bearbeitung nur von einem Auftragnehmer ausgeführt werden kann.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: AO. 032 MKA 027 Die Hauptvertragsleistung sieht den Umbau des HP Holten und der EU Schmachtendorfer Straße inkl. der technischen Bearbeitung vor. Die optimierte Entwurfsplanung sieht für die EU Schmachtendorfer Str. eine tiefgeründete Halbrahmenkonstruktion vor. Zur Ausführung der Leistung ist die Planung und Ausführung eines Traggerüsts erforderlich. Ohne ein Traggerüst ist der Überbau nicht baubar. Das Bauwerk bzw. die Bewehrung und die Verschalung müssen mit dem Traggerüst als Gesamtsystem wirken. Daher ist es erforderlich, dass das Traggerüst durch den bereits gebunden AN geplant und gestellt wird. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN unmittelbar mit dem Bau des geschuldeten Bauwerks starten soll. Traggerüst und Rahmen wirken als Gesamtsystem.
- 20.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO. 029 MKA 029: Für den notwendigen Erdaushub fehlen im Vertrag im Abschnitt Entsorgung die Bereitstellungsflächen. Da der AG die Entsorgung übernimmt und Zeit für die Beprobung durch die Bauüberwachung erforderlich ist, muss der Aushub in Mieten auf Bereitstellungsflächen zwischengelagert werden. Aufgrund der vorherrschenden Wtterung und der Bodenverhältnisse steht auf der herzustellenden Fläche Wasser, das vor dem Herrichten und während des Betriebs abgeführt werden muss. Bei der Vergabe an einen Dritten würde eine Schnittstelle entstehen, die es in einem Gewährleistungsfall unmöglich macht, den Verursacher des Schadens zu identifizieren. Die Entwässerung und der darüberliegende Flächenaufbau stellen ein integrales Bauwerk da, das nur zusammen funktonsfähig ist. AO. 028 MKA 025: Die Hauptvertragsleistung sieht den Umbau des HP Holten und der EU Schmachtendorfer Straße inkl. der technischen Bearbeitung vor. Hierfür ist im Vorfeld durch den AG die Kampfmittelfreiheit herzustellen. In den Baufeldern Ql bis Q4 muss die Freigabe durch die Bezirksregierung erfolgen. Die Baufelder wurden durch eine von der Bezirksregierung beauftragte Firma untersucht. Die Ergebnisse waren nicht auswertbar und es erfolgte keine Freigabe. Der AG beantragte auf den Baufeldern selbst erweitere Untersuchungen durchführen zu dürfen und rechnet zeitnah mit der Freigabe hierfür. Daraufhin können die Baufelder übergeben werden. Um den weiteren Bauablauf nicht zu gefährden, ist das vorhalten der Kapazitäten des AN erforderlich, was eine zusätzliche Leistung darstellt.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO. 037 MKA 034:Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bereits erbrachten und laufenden Planung des Auftragnehmers. Der bestehende Auftragnehmer verfügt über detaillierte Kenntnisse der bisherigen 50 Hz Planung sowie der projektbezogenen Randbedingungen. Die Anpassung der Planung kann nur durch den, bereits mit der Überarbeitung der Entwurfsplanung, beauftragten Auftragnehmer erfolgen.// AO. 036 MKA 033:Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten am Haltepunkt Holten. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden Fahrradboxen sowie der neuen Aufstellflächen und ist in den laufenden Bauablauf eingebunden. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde erhebliche zusätzliche Aufwändungen verursachen und die fristgerechte Ausführung der Leistungen gefährden.// AO. 035 MKA 032:Der statische Nachweis ist unmittelbar mit den bereits beauftragten Bohrpfahlarbeiten verknüpft. Der AN verfügt über alle erforderlichen Ausführungsunterlagen, Logistikdaten, Bauzustandsvorgaben und Kenntnisse der örtlichen Randbedingungen. Eine externe Vergabe würde zu Verzögerungen führen und die terminlich vorgegebenen Arbeiten gefährden, da der Nachweis unmittelbar vor Beginn der Pfahlherstellung vorliegen muss. Ein Wechsel zu einem anderen Auftragnehmer würde zeitliche Verzögerungen verursachen, da ein externer Anbieter zunächst in die projektspezifischen Unterlagen sowie die bauablaufkritischen Randbedingungen eingearbeitet werden müsste. Dadurch würde sich die Erstellung des statischen Nachweises verzögern und der planmäßige Beginn der Bohrpfahlarbeiten wäre erheblich gefährdet.// AO. 034 MKA 031:Die Lieferung und das Abladen der Betonschwellen müssen innerhalb eines sehr engen Zeitfensters vor der Sperrpause im April/Mai erfolgen. Ein externer Anbieter könnte die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllen. Die Vorlaufzeit für Ausschreibung, Beauftragung und Logistik würde dazu führen, dass die Reserveschwellen nicht rechtzeitig zur Sperrpause bereitstehen. Dadurch wäre der gesamte Bauablauf gefährdet. Aus diesen Gründen ist die Ausführung der Leistung technisch ausschließlich durch den bereits tätigen Auftragnehmer möglich. Ein Wechsel zu einem anderen AN würde Verzögerungen, zusätzliche Transport- und Koordinationskosten sowie neue Schnittstellenrisiken verursachen. Dadurch wäre die fristgerechte Bereitstellung der Schwellen gefährdet, wodurch wiederum die geplanten Arbeiten in der vorgesehene Sperrpause nicht erbracht werden könnten.
- 02.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ergänzenden Baugrunderkundungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits durch den Auftragnehmer ausgeführten Leistungen sowie den bestehenden Planungs- und Ausführungsrandbedingungen der Maßnahme. Für eine kurzfristige Durchführung sind detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Baustelleneinrichtung, der Zugänglichkeiten sowie der projektspezifischen Anforderungen erforderlich. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens würde zusätzliche technische Abstimmungen und Schnittstellen erzeugen und die kurzfristig erforderliche Ausführung gefährden. Aufgrund des kurzfristigen Bedarfs an ergänzenden Baugrunderkundungen wurde zunächst eine Rahmenvertragsabfrage geprüft, die jedoch erfolglos blieb. Da die Baugrunderkundungen kurzfristig zur Sicherstellung der weiteren Planung benötigt werden, wäre ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten und unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 036 - Der Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführungsplanung sowie der baulichen Umsetzung des Projekts (insbesondere Bahnsteig 2) beauftragt. Die Kabelquerung ist integraler Bestandteil der genehmigten Ausführungsplanung und weist zahlreiche technische Schnittstellen (z. B. Kabelschächte, Kabelkanäle, etc.) auf. Die Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Planung, der bereits ausgeführten bzw. vorbereiteten Bauleistungen sowie der örtlichen Gegebenheiten im Gleis- und Bahnsteigbereich. Ein Auftragnehmerwechsel würde erhebliche Mehraufwendungen verursachen. Neben einer erneuten Ausschreibung wären zusätzliche Abstimmungen unter den Plaungsbeteiligten erforderlich. Des weiteren würde der Bauablauf durch mehrere Auftragnehmer in einem Baufeld mit erheblich höhererm Abstimmungsbedarf verbunden. Dies würde den Projektablauf deutlich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Insgesamt wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 037-Die Leistungen sind unmittelbar mit der laufenden Bohrpfahlherstellung sowie den bestehenden Bauzuständen verknüpft. Sie erfordern detaillierte Kenntnisse der Ausführungsplanung, der statischen Randbedingungen und der bereits eingerichteten Arbeitsebenen und Geräte. Ein neuer Auftragnehmer könnte diese komplexen Randbedingungen nicht ohne Weiteres übernehmen. Ein Wechsel ist daher technisch nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Mehrkosten führen (u. a. neues Vergabeverfahren, Einarbeitung, zusätzliche Koordination). Zudem würde der Bauablauf unterbrochen, da die Leistungen direkt in die laufende Bohrpfahlherstellung integriert sind. Dies würde Verzögerungen und weitere Kosten verursachen. Insgesamt wäre ein Wechsel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. AO. 041 MKA 039-Die zusätzlich angeordneten Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten sowie aktuell laufenden Arbeiten im Bereich der Baugrube Q4. Ihre Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der projektspezifischen Ausführungsplanung, des freigegebenen Aushubplans Q4 sowie der tatsächlich angetroffenen Baugrund- und Randbedingungen. Darüber hinaus sind die Leistungen organisatorisch und technisch eng mit den bereits eingerichteten Baustelleneinrichtungen und Bauabläufen verknüpft. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Mehrkosten führen (u. a. neues Vergabeverfahren, Einarbeitung, zusätzliche Koordination). Zudem würde der Bauablauf unterbrochen, da die Leistungen direkt in die laufende Baugrubenherstellung integriert sind. Dies würde Verzögerungen und weitere Kosten verursachen. Insgesamt wäre ein Wechsel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Die zusätzlich angeordneten Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten sowie aktuell laufenden Arbeiten im Bereich der Baugrube Q4. Ihre Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der projektspezifischen Ausführungsplanung, des freigegebenen Aushubplans Q4 sowie der tatsächlich angetroffenen Baugrund- und Randbedingungen. Darüber hinaus sind die Leistungen organisatorisch und technisch eng mit den bereits eingerichteten Baustelleneinrichtungen und Bauabläufen verknüpft. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Mehrkosten führen (u. a. neues Vergabeverfahren, Einarbeitung, zusätzliche Koordination). Zudem würde der Bauablauf unterbrochen, da die Leistungen direkt in die laufende Baugrubenherstellung integriert sind. Dies würde Verzögerungen und weitere Kosten verursachen. Insgesamt wäre ein Wechsel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. 42 - Der AN ist mit dem Umbau des HP Holten und der EU Schmachtendorfer Str. bauftragt. Die Planung der Bahnsteige ist Vertragsbestandteil. Die noch zu beplanende und auszuführende Bahnsteigausstattung ist eng verknüpft mit der laufenden Planung sowie dem Bauablauf des AN. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die technische Bearbeitung bereits bei dem AN liegt, der die Haupwertragsleistung erbringen soll. Diese zusätzliche Leistung kann nur der AN des Hauptvertrags erbringen, da der AN unmittelbar mit dem Bau des geschuldeten Bauwerks starten soll. Des Weiteren würde ein Wechsel des AN zu zusätzlichen Ausschreibungskosten sowie zu einem erheblichen Verzug im Bauablauf führen, wodurch der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann. 43 - Der AN ist bereits mit dem Umbau des HP Holten bauftragt. Die Stützwandverlängerung einschließlich der integrierten Ankerkonstruktion ist technisch unmittelbar mit den bereits beauftragten Ingenieurbau-, Bahnsteig- und Schallschutzwandleistungen verknüpft. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen bei Planung, Statik, Ausführung und Gewährleistung schaffen und ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzlichen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe, Koordination und Bauüberwachung verursachen. Darüber hinaus wären Eingriffe in die laufende Planung und den Bauablauf zu erwarten, wodurch zusätzliche Kosten sowie Terminrisiken für die Gesamtmaßnahme entstehen würden. 46 - Der Auftragnehmer führt die Leistungen im betroffenen Baubereich bereits aus und verfügt über die erforderliche Baustelleneinrichtung, Geräte, Personal sowie die notwendigen betrieblichen und baulogistischen Abstimmungen. Die zusätzliche Bereitstellungsfläche dient unmittelbar der Abwicklung der laufenden Aushubarbeiten des Auftragnehmers. Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche technische Schnittstellen bei Transport, Zwischenlagerung, Flächenbewirtschaftung und Baustellenlogistik erzeugen und die Koordination der laufenden Bauleistungen erheblich erschweren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Vergabe-, Koordinations- und Abstimmungsprozesse erfordern. Dies würde zusätzliche Kosten für Baustellenorganisation, Bauablaufkoordination und Sicherungsmaßnahmen verursachen. Zudem bestünde die Gefahr von Verzögerungen der laufenden Aushubarbeiten und damit verbundener Auswirkungen auf den Gesamtbauablauf der Maßnahme Hp Holten. 47 - Der Auftragnehmer führt die Bauleistungen im Bereich des Haltepunkts Holten bereits aus und verfügt über die notwendige Baustelleneinrichtung sowie die örtliche Kenntnis der Verhältnisse. Die betroffene Fläche liegt in einer steilen Böschung unmittelbar hinter Bahnsteig 1 und erfordert eine enge Abstimmung mit den laufenden Bauabläufen. Die ursprünglich durch den Auftraggeber beauftragte Firma hat die Ausführung aufgrund der besonderen Anforderungen an die Standsicherheit beim Entfernen der Wurzelstubben abgelehnt. Die Leistungen können daher zweckmäßig nur im Zusammenhang mit den bereits laufenden Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche Abstimmungen zur Arbeitssicherheit, Baustellenorganisation und Ausführung in der steilen Böschung erfordern. Darüber hinaus würde die erneute Suche nach einem geeigneten Unternehmen zu Verzögerungen bei den erforderlichen Baugrunderkundungen und damit bei der weiteren Planung führen 48 - Der Auftragnehmer führt die Arbeiten an den Bahnsteigzugängen, Treppen- und Rampenanlagen bereits aus und ist mit den örtlichen Gegebenheiten sowie dem bestehenden Ausführungsstand vertraut. Die Leitstreifen sind unmittelbar an die bereits hergestellten beziehungsweise im Bau befindlichen Zugangsbereiche und die vorhandenen taktilen Elemente anzuschließen. Eine Ausführung durch einen weiteren Auftragnehmer würde zusätzliche Abstimmungen an technischen Schnittstellen und bei der Ausführungsplanung erfordern. Die einheitliche Gestaltung und Qualität des taktilen Leitsystems kann wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer sichergestellt werden. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zusätzliche Abstimmungs- und Koordinierungsleistungen auf der laufenden Baustelle erforderlich machen. Dies würde zu vermeidbaren Mehrkosten sowie zu Terminrisiken im Zusammenhang mit der Fertigstellung der barrierefreien Bahnsteigzugänge führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-West GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Bauleistung: ABS Lübbenau - Cottbus: km. 88,1 bis km. 112,0 der Strecke 6142](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistung-abs-luebbenau-cottbus-km-881-bis-km-1120-der-strecke-6142-cbb4491e) · Zuschlag 29.09.2025 an Rail Power Systems GmbH
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- [Erneuerung EÜ an der Mühle Bremerhaven Fachbereich OLA](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-eue-an-der-muehle-bremerhaven-fachbereich-ola-518ac668) · Zuschlag 06.01.2025 an Rail Power Systems GmbH · 1 Angebot
- [ABS Hanau-Gelnhausen - OLA Hauptmaßnahme - PFA 5.17](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-hanau-gelnhausen-ola-hauptmassnahme-pfa-517-bbc269fe) · Zuschlag 06.01.2025 an SPITZKE SE

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Oberhausen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/oberhausen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 01.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d71ba9ce-5abd-4d5a-9e60-c4c76106ae28. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-1b-kib-4-umbau-hp-holten-u-eue-schmachtendorfer-str-d71ba9ce
