# ABS 46/2 BA 1b - Erneuerung SÜ Weierstraße und SÜ HOAG

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Oberhausen am 05.07.2024 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS 46/2 BA 1b - Erneuerung SÜ Weierstraße und SÜ HOAG
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.07.2024 bis 31.01.2028
- Zuschlag an: Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co
- Zuschlag am: 05.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-infrastruktur-gmbh-co), St. Ingbert

## Leistungsumfang

Die Brücke über die zwei gleisige Bahntrasse ist zurück zu bauen und für ein weiteres Gleis in breiter Form neu zu bauen. Die sich unmittelbar in der Nähe befindliche Brücke führt über eine eingleisige Strecke und eine Fahrradstrecke (HOAG). Diese ist ebenfalls zurück zu bauen und neu zu bauen. Beide Maßnahmen erfolgen mit jeweils einer bauzeitlichen Brücke für Fußgänger und Leitungen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 33 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: e2e46856-61fb-4465-8acc-7eed13259b58

## Verlauf

- 24.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 09.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT1) Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die Überarbeitung der Entwurfsplanung ist für die Erarbeitung der darauf aufbauenden Ausführungsplanung hinsichtlich der Straßenplanung zu erfolgen.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ11 Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung haben sich Änderungen bei der Herstellung der Spannbetonträger ergeben. Die Träger sollten nicht mehr vor Ort, sondern in einem Fertigteilwerk hergestellt werden.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Mit der fortschreitenden Projektbearbeitung wurde festgestellt, dass eine Herstellung der Behelfsbrücke auf einer Flachgründung aufgrund der einwrkenden Kräfte in die darunter liegende Abwasserleitung, nicht möglich ist. Da ein statischer Nachweis dieser Leitung aufgrund von fehlenden Bestandsunterlagen nicht möglich ist, ist alternativ eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen erforderlich.
- 13.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 Mit der fortschreitenden Projektbearbeitung wurde festgestellt, dass die Behelfsbrücke neben dem Schachtbauwerk und über dem Kanal (DN2000) der Stadt Oberhausen (Betreiber WBO) gegründet wird. Aufgrund der vorgesehenen Arbeiten ist eine, zuvor nicht berücksichtigte, Beweissicherung der Bauwerke erforderlich. 14 Mit der fortschreitenden Projektbearbeitung wurde festgestellt, dass eine Herstellung der Behelfsbrücke auf einer Flachgründung aufgrund der einwrkenden Kräfte in die darunter liegende Abwasserleitung, nicht möglich ist. Da ein statischer Nachweis dieser Leitung aufgrund von fehlenden Bestandsunterlagen nicht möglich ist, ist alternativ eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen erforderlich.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 5-Im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsplanung haben Abstimmungstermine mit den Leitunsgbetreibern stattgefunden. Daraus resultiert dass weitere Abstimmungen hinsichtlich Kollisionen und Eintaktung in den Bauablauf erforderlich sind. 4-Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass in der Nähe der für die Hilfbrücke erfolrderlichen Verbauten sich Leitungen befinden. Die genauen Lagen konnten von den Leitungsbetreibern nicht genannt werden, so dass eine Leitungserkundung durchgeführt wird.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 6, LÄA 7 und LÄA 8: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Nach den nun erfolgten Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern ergibt sich, dass umfangreiche Tiefbauleistungen zur bauzeitlichen Umverlegung der Leitungen in die Medien Hilfsbrücke bzw. aus dem Baufeld heraus notwendig werden. Hierzu ist ebenfalls erforderlich, dass baufortschreitende Abstimmungen, sowie die Koordination dieser erforderlich werden.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 015 Aufgrund der Bauzeitenverschiebung kann die Behelfsbrücke, wie ursprünglich geplant, nicht in der April-Sperrpause eingebaut werden. Daher ist die Reservierung und Vorhaltung bis zum nächstmöglichen Einbau erforderlich. MKA 016 Ein sich im Baufeld befindlicher Baumbestand ist vom Gleis aus in der Sperrpause 22.02.2025 - 02.03.2025 zu roden. MKA 017 Für den sich im Baufeld befindlichen konkreten Verdachtspunkt Nr. 778 sind Vorarbeiten zu leisten, damit anschließend die Kampfmittelbeseitigungsbehörde den VP untersuchen kann. Hierunter fallen Sicherung des betroffenen Bereichs, Rückbau eines Brückengeländers, Abtragen des Straßenbelags und des Gehwegs. Die Arbeiten wurden in einem vor-Ort-Termin mit der Behörde abgestimmt. MKA 018 Für den Neubau der Brücke und den entsprechenden Kappen sind die für die Betonage erforderlichen Kappengerüste der Bemessungsklasse B zu berechnen, aufzubauen und nach Verfestigung des Betons abzubauen. MKA 019 Die im Zuge der Georadar-Untersuchungen geöffneten Anomalien haben zu Unebenheiten und Abtragungen des Erdreichs im Bereich der Baustraßen und BE-Flächen geführt. Diese Bereiche sind Lagenweise zu verfüllen und verdichten. MKA 020 Die Nutzung des Gleislängsverbaus hat sich so weit geändert, dass diese als verlorene Schalung genutzt wird und nicht wie ursprünglich geplant gezogen wird. MKA 022 Im Zuge der Ausführungsplanung und neuer Baugrundgutachten wurde festgestellt, dass die Gründungstiefe und Durchmesser der Bohrpfähle statisch nicht ausreichen. Daher wurde der Durchmesser der Bohrpfähle von 0,90m auf 1,20m erhöht und die Einbindetiefe auf 20m.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23: Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass in der Nähe der für die Hilfsbrücke erforderlichen Verbauten sich Leitungen befinden. Die genauen Lagen konnten von den Leitungsbetreibern nicht genannt werden, so dass eine Leitungserkundung durchzuführen ist. /// 25: Die Dauer für die Bohrpfahlarbeiten übersteigt vorhandene Sperrpausenlänge 20.10.2025 - 02.11.2025. Da diese Arbeiten innerhalb einer Sperrpause erfolgen müssen, sind Mehrschichtarbeiten vom AN vorzusehen.
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 Der ursprüngliche Vertrag sieht als Leistung die Herstellung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen für die Errichtung der SÜ Weierstraße vor. Entgegen der geotechnischen Untersuchungen im Vorfeld wurde ein nicht tragfähiger Bauggrund unter der zukünftigen Baustraße festgestellt. Zur Einhaltung der erforderlichen EvD-Werte ist ein zusätzlicher Bodenaustausch zur Wahrung des Projekterfolges zwingend erforderlic
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA01 Mit der fortschreitenden Projektbearbeitung wurde festgestellt, dass im Umfeld der Bestandsbrücke SÜ HOAG kein verichtetes Festpunktfeld vorhanden ist. Demnach musste das Festpunktfeld verdichtet und ein objektbezogenes Festpunktfeld erstellt werden.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 (31) - Für die Herstellung der Baustraße bzw. der BE-Flächen wurde MEB RC 1 und für die Widerlagerhinterfüllung MEB BM 0* verwendet, weshalb eine Einbaudokumentation nach EBV erforderlich ist. Zwar schreibt das EBV-System die Nutzung von ZEDAL nicht zwingend vor, gemäß interner Vorgabe wurde festgelegt, dass die Einbaudokumentation über ZEDAL zu erfolgen hat. Diese abweichende Anforderung führt zu einer Anpassung der vertraglich vereinbarten Leistungen und ist zur Wahrung des Projekterfolges zwingend erforderlich. 30 (33) - Für die Herstellung der Baustraße bzw. der BE-Flächen wurde MEB RC 1 und für die Widerlagerhinterfüllung MEB BM 0* verwendet, weshalb eine Einbaudokumentation nach EBV erforderlich ist. Zwar schreibt das EBV-System die Nutzung von ZEDAL nicht zwingend vor, gemäß interner Vorgabe wurde festgelegt, dass die Einbaudokumentation über ZEDAL zu erfolgen hat. Diese abweichende Anforderung führt zu einer Anpassung der vertraglich vereinbarten Leistungen und ist zur Wahrung des Projekterfolges zwingend erforderlich. 31 (35) - Gemäß LV-Position 01.06.0040 „Baugrubenaushub Widerlager Nord“ umfasst die vertraglich vereinbarte Leistung das Lösen, Ausheben, Laden, Transportieren sowie das Zwischenlagern des Bodens in Haufwerken. Nach DIN 18300, Abschnitt 4.1.4, sind Transportwege bis 50 m als Nebenleistung einzukalkulieren. 32 (36) - Im Zuge der durchgeführten Kampfmittelsondierung wurden im Bereich des Baugrubenverbaus 01 zunächst mehrere Störfaktoren detektiert. Durch nachfolgende Tastbohrungen konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht um Kampfmittel, sondern um bauliche Reststrukturen handelt. Während der weiteren Aushubarbeiten wurden sukzessive alte Doppel-T-Profile eines rückverankerten Verbaus freigelegt. Nach dem Abbruch des Bestandswiderlagers traten insgesamt zwölf dieser Träger vollständig zutage.
- 09.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 - Im Zuge der Beantragung der Einleitgenehmigung für das bei den Bohrpfahlarbeiten anfallende Stützwasser in das öffentliche Abwassersystem wurde seitens der zuständigen Unteren Umweltschutzbehörde ergänzend eine wasserrechtliche Genehmigung für das Einbringen der Bohrpfähle in die Grundwasserschicht gefordert. Hierdurch entstehen zusätzliche Genehmigungs- und Abstimmungsleistungen, die im bisherigen vertraglichen Leistungsumfang nicht ausdrücklich berücksichtigt waren. 36 - Die Vertragsänderung wurde erforderlich, da die der Ausschreibung zugrunde liegende Entwurfsplanung nach Auftragserteilung fortgeschrieben wurde. Im Zuge der anschließenden Ausführungsplanung und statischen Berechnung ergaben sich geänderte Lagerlasten, die den Einsatz von gegenüber der Entwurfsplanung abweichenden Lagertypen erforderlich machen.
- 19.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 33 Im Zuge der Beantragung der Einleitgenehmigung für das bei den Bohrpfahlarbeiten anfallende Stützwasser in das öffentliche Abwassersystem wurde seitens der zuständigen Unteren Umweltschutzbehörde ergänzend eine wasserrechtliche Genehmigung für das Einbringen der Bohrpfähle in die Grundwasserschicht gefordert. Hierdurch entstehen zusätzliche Genehmigungs- und Abstimmungsleistungen, die im bisherigen vertraglichen Leistungsumfang nicht ausdrücklich berücksichtigt waren.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co erhalten.

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## Von hier aus weiter

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9a270b06-9a00-4294-885a-bef5f64643d3. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-1b-erneuerung-sue-weierstrasse-und-sue-hoag-e2e46856
