# A44 Ratingen – Velbert im Abschnitt A 3 – L 156

Zuschlag erteilt

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Berlin am 18.07.2017 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deges-deutsche-einheit-fernstrassenplanungs-und-bau-gmbh)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: A44 Ratingen – Velbert im Abschnitt A 3 – L 156
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 18.07.2017
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-mbh), Düsseldorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland
- CPV-Code: 71320000-7
- CPV-Bezeichnung: [Planungsleistungen im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71320000-planungsleistungen-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: 3f61dac1-2879-41cf-afa5-359209bff69a

## Verlauf

- 15.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Nachtrag NT07 vorgesehenen zusätzlichen Planungsleistungen Bauoberleitung/Bauüberwachung (BOL/BÜ) stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen des Hauptvertrages. Ein separates Vergabeverfahren ist nicht zweckmäßig. Die Fertigstellung der Kabelanlagen aus dem Los 1 sind zwingende Voraussetzung für die nachfolgenden Bauleistungen. Die damit verbundenen Planungsleistungen sind funktional mit den bestehenden Aufgaben der Bauoberleitung/Bauüberwachung verbunden. Eine Trennung der Zuständigkeiten würde zu Schnittstellenproblemen und erhöhtem Koordinationsaufwand führen. Die Beauftragung des bereits tätigen IB vermeidet Doppelstrukturen, reduziert Kosten und gewährleistet eine durchgängige Bauüberwachung. Nur durch die Einbindung des bisherigen AN kann die notwendige Kontinuität in der Projektbearbeitung sowie die Qualitätssicherung gewährleistet werden.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vorgesehenen zusätzlichen Planungsleistungen BOL/BÜ stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen des Hauptvertrages. Ein separates Vergabeverfahren ist nicht zweckmäßig. Die Fäll- und Rodungsarbeiten sind zwingende Voraussetzung für die nachfolgenden Bauleistungen. Die damit verbundenen Planungsleistungen sind funktional mit den bestehenden Aufgaben der BOL/BÜ verbunden. Eine Trennung der Zuständigkeiten würde zu Schnittstellenproblemen und erhöhtem Koordinationsaufwand führen.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Nachtragsleistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen des Hauptvertrages. Ein separates Vergabeverfahren ist nicht zweckmäßig. Eine Trennung dieser Leistungen vom bestehenden Auftrag ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll möglich, da: - eine inhaltliche und planerische Verflechtung mit den bereits erbrachten Leistungen besteht, - die Koordination der Fachplanungen durch das beauftragte IB kontinuierlich erfolgt ist und fortgeführt werden musste und - ein Wechsel des Auftragnehmers zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Mehraufwand sowie Verzögerungen im Vergabeprozess geführt hätte. Die Beauftragung der Nachtragsleistungen beim bestehenden Auftragnehmer war daher zur Sicherstellung der Kontinuität der Planung sowie zur Vermeidung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher und technischer Nachteile erforderlich.
- 20.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Verlauf der Projektumsetzung kam es infolge mehrerer verwaltungsgerichtlicher Verfahren sowie ergänzender Klageverfahren zu erheblichen Verzögerungen und wiederholten Anpassungen der Objektplanung. Die langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führten dazu, dass die Planung der Entwässerungsanlagen fortlaufend überarbeitet, technisch angepasst und an neue Rahmenbedingungen angepasst werden musste. Der ursprünglich vorgesehene Leistungsbeginn der beauftragten Leistungsphasen 8 und 9 hat sich dadurch in erheblichem Umfang verzögert. Von der Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens bzw. einer neuen Leistungsanfrage wird abgesehen, da die nunmehr zu vergebenden Leistungen in unmittelbarem sachlichem, technischem und zeitlichem Zusammenhang mit den bereits seit 2017 durch den AN bearbeiteten Leistungen stehen und einen Nachtrag zum bestehenden Ingenieurvertrag darstellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde demgegenüber erhebliche Risiken sowie zusätzliche Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwände verursachen. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst umfassend in die langjährige und komplexe Planungshistorie, die zahlreichen Überarbeitungen der Entwässerungsanlagen sowie die umfangreichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einarbeiten. Der Verzicht auf ein erneutes Vergabeverfahren ist daher sowohl aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen als auch zur Sicherstellung einer durchgängigen und konsistenten Projektbearbeitung sachlich gerechtfertigt.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf die Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines formalen Vergabeverfahrens wird im vorliegenden Fall verzichtet. Die gegenständlichen Planungsleistungen für den Kanalbau stellen eine ergänzende und fortführende Leistung zu dem bereits mit Vertrag vom 18.07.2017 beauftragten Leistungsumfang des IB dar. Die Leistungen stehen in einem unmittelbaren sachlichen, technischen und zeitlichen Zusammenhang mit den bereits vergebenen Objektüberwachungs- und Objektbetreuungsleistungen für die Ingenieurbauwerke der Entwässerungsanlagen im Zuge des Projekts A 44 Ratingen – Velbert, Abschnitt A 3 – L 156. Eine Aufteilung der Leistungen auf mehrere Auftragnehmer würde erhebliche Schnittstellen- und Koordinationsrisiken sowie Unklarheiten hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Haftung verursachen.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf die Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines formalen Vergabeverfahrens wird im vorliegenden Fall verzichtet. Die gegenständlichen Planungsleistungen für das BW 2a stellen eine ergänzende und fortführende Leistung zu dem bereits mit Vertrag vom 18.07.2017 beauftragten Leistungsumfang des IB dar. Die Leistungen stehen in einem unmittelbaren sachlichen, technischen und zeitlichen Zusammenhang mit den bereits an das IB vergebenen Objektüberwachungs- und Objektbetreuungsleistungen für die Ingenieurbauwerke im Projekt.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf die Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird verzichtet. Zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrags an das IB bestand für den AG keine Veranlassung, von der Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der planfestgestellten Genehmigungsplanung abzuweichen. Erst im Rahmen der weiteren planerischen Durcharbeitung in der Leistungsphase 5 wurde festgestellt, dass für eine richtlinienkonforme Anbindung der Rampe an die A 3 die Errichtung der Stützwand Achse 205 zwingend erforderlich ist. Die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Ingenieurbauwerks war für den AG zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vergabe nicht erkennbar. Die zusätzlichen Leistungen stehen deshalb in einem unmittelbaren technischen, funktionalen und zeitlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag und sind untrennbarer Bestandteil der Verkehrsanlage AK Ratingen-Ost bzw. der Rampe Achse 205.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf die Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird verzichtet. Im Rahmen der fortschreitenden Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass in den Achsen 205, 206 sowie teilweise in Achse 218 die Anforderungen der RiStWag mit der vorhandenen Planung nicht erfüllt werden. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit zusätzlicher Ingenieurbauwerke, was für den Auftraggeber zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vergabe nicht erkennbar war. Die daraus resultierenden zusätzlichen Überwachungsleistungen stehen in einem unmittelbaren fachlichen, technischen und zeitlichen Zusammenhang mit den bestehenden Objekten aus dem geschlossenen Hauptauftrag und sind untrennbarer Bestandteil der Überwachungsleistungen der Verkehrsanlage.
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf die Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens bzw. einer Leistungsabfrage wird verzichtet. Die zusätzlich zu beauftragenden Bauoberleitungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen zum einen die Überwachung geänderter Bauleistungen an bereits im Hauptauftrag enthaltenen Verkehrszeichenbrücken (Gründungen und Anprallsockel) und zum anderen die Überwachung der Demontage, Zwischenlagerung und Wiedermontage einer nach Vertragsschluss neu hinzugekommenen Verkehrszeichenbrücke mit Verkehrsbeeinflussungsanlage. Sämtliche Leistungen stehen in einem unmittelbaren fachlichen, technischen und zeitlichen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Bauüberwachungsleistungen und sind in die laufende Bauüberwachung der Verkehrsanlage zu integrieren.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Von der Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird abgesehen. Das Ingenieurbüro ist bereits mit den Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Gesamtvorhaben beauftragt und in die Projektstruktur eingebunden. Die nunmehr geänderten bzw. zusätzlich erforderlichen Leistungen stehen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag. Vor diesem Hintergrund stellt die Weiterbeauftragung des bereits vertraglich gebundenen Ingenieurbüros die wirtschaftlich, technisch und organisatorisch zweckmäßigste Lösung dar.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Von der Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird abgesehen. Das Ingenieurbüro ist bereits mit den Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Gesamtvorhaben beauftragt und in die Projektstruktur eingebunden. Die nunmehr geänderten bzw. zusätzlich erforderlichen Leistungen stehen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag. Eine Vergabe dieser Leistungen an ein anderes Ingenieurbüro würde eine Aufteilung des bestehenden Ingenieurvertrages erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund stellt die Weiterbeauftragung des bereits vertraglich gebundenen Ingenieurbüros die wirtschaftlich, technisch und organisatorisch zweckmäßigste Lösung dar.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Von der Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird abgesehen. Das Ingenieurbüro ist bereits mit den Planungs-, Bauoberleitungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Gesamtvorhaben beauftragt und umfassend in die Projektorganisation eingebunden. Die gegenständlichen Leistungen zur Überwachung der Verkehrssicherungsleistungen stehen in einem unmittelbaren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Kontinuität der Projektbearbeitung sowie zur Vermeidung technischer und organisatorischer Schnittstellen ist die Ausführung der Leistungen durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro sachgerecht und zweckmäßig.
- 04.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits mit den Bauoberleitungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Ingenieurbauwerke der Entwässerungsanlagen im Gesamtvorhaben beauftragt und umfassend in die Projektorganisation eingebunden. Die gegenständlichen Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) Brachter Straße und die Sonderanlage (SAL) stehen in einem unmittelbaren technischen, funktionalen und planerischen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben, hätte erhebliche Schwierigkeiten bei der technischen Integration der Leistungen zur Folge und würde zu Mehrkosten, Terminrisiken sowie Unklarheiten hinsichtlich der Verantwortungs- und Haftungsabgrenzung führen. Die Leistungen können daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur durch den bisherigen Auftragnehmer erbracht werden.
- 06.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Von der Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird abgesehen. Der AN hat die Leistungen des gekündigten Bauvertrages Los 1: Fernmeldetechnik AK Ratingen-Ost im Rahmen der Bauoberleitung/Bauüberwachung bereits begleitet und überwacht. Aufgrund dieser bereits erbrachten Leistungen verfügt der AN über umfassende Kenntnisse des bisherigen Projektverlaufs, der ausgeführten sowie der noch offenen Leistungen, der vorhandenen Mängel und der projektspezifischen Randbedingungen. Eine aufwändige Einarbeitungsphase entfällt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungsaufwände verursachen. Zudem bestünde das Risiko von Informationsverlusten, Schnittstellenproblemen sowie Verzögerungen im weiteren Projektablauf.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Von der Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens wird abgesehen. Das Ingenieurbüro ist bereits mit den Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für das Gesamtvorhaben beauftragt und umfassend in die Projektorganisation, die Planungsgrundlagen, die Baustellenablaufplanung sowie die projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingebunden. Es verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der bisherigen Projektentwicklung, der bestehenden Randbedingungen sowie der technischen, organisatorischen und terminlichen Zusammenhänge des Vorhabens. Aus den vorgenannten Gründen ist die Beauftragung des bereits vertraglich gebundenen Ingenieurbüros die wirtschaftlich, technisch und organisatorisch zweckmäßigste Lösung.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Ingenieurbüro ist bereits mit den Leistungen der Bauüberwachungsvermessung für das Gesamtvorhaben beauftragt und umfassend in die Projektorganisation, die Planungsgrundlagen, die Baustellenablaufplanung sowie die projektspezifischen Anforderungen eingebunden. Es verfügt über detaillierte Kenntnisse der bisherigen Projektentwicklung, der bestehenden Randbedingungen sowie der technischen, organisatorischen und terminlichen Zusammenhänge des Vorhabens. Die im Rahmen des Nachtrags zu vereinbarenden Leistungen stellen keine eigenständige, von den bisherigen Leistungen losgelöste Aufgabe dar, sondern stehen in unmittelbarem sachlichem, fachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit den bereits übertragenen Leistungen der Bauüberwachungsvermessung. Daher wird auf die Durchführung einer gesonderten Leistungsanfrage bzw. eines erneuten Vergabeverfahrens verzichtet.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/deges-deutsche-einheit-fernstrassenplanungs-und-bau-gmbh): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fe1c059b-0d60-4993-9527-c1576c7b94fa. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/a44-ratingen-velbert-im-abschnitt-a-3-l-156-898cb123
