# 50381 / 20201 Unternehmenszentrale 2, Installation Elektrotechnik: SiBel, AV-Beleuchtung, SSV, RWA-Anschlüsse, AV/SV-Verteilungen, AV/SV-Kabelund Leitungsanlage

Zuschlag erteilt

Berliner Wasserbetriebe hat den Auftrag für Elektroinstallation in Berlin am 30.05.2024 vergeben, Zuschlag an BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, NL Berlin/Brandenburg.

- Auftraggeber: [Berliner Wasserbetriebe](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/berliner-wasserbetriebe)
- Was: Elektroinstallation: 50381 / 20201 Unternehmenszentrale 2, Installation Elektrotechnik: SiBel, AV-Beleuchtung, SSV, RWA-Anschlüsse, AV/SV-Verteilungen, AV/SV-Kabelund Leitungsanlage
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, NL Berlin/Brandenburg
- Zuschlag am: 30.05.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, NL Berlin/Brandenburg](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bauer-elektroanlagen-nord-gmbh-co-kg-nl-berlinbrandenburg), Berlin-Adlershof

## Leistungsumfang

Ertüchtigung von Installationen der Elektrotechnik bezüglich der Allgemein- und Sicherheitsversorgung --- Das zu sanierende Gebäude UZ Haus 2 ist vollständig mit 2 Kellergeschossen unterkellert und besitzt 6 Obergeschosse im Büroteil sowie 7 Obergeschosse im Wohngebäude. Die oberen Geschosse sind teilweise gestaffelt und als Dachgeschoss ausgebildet. Der Gebäudekomplex wurde als Büro- und Verwaltungsgebäude der Berliner Wasserbetriebe errichtet und wird als solcher genutzt. Hierin müssen im Rahmen einer umfangreichen Brandschutzsanierung die Sicherheits- und Allgemeinbeleuchtung, die Unterverteilungen für die Sicherheits- und Allgemeinstromversorgung, elektrische Anschlüsse für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die Allgemein- und Sicherheitsleitungsanlage, sowie die Installation zunächst demontiert und (teil)erneuert werden. Die Arbeiten finden in elektrischen Betriebsräumen, Doppelböden, Schächten, Fluren, Treppenhäusern, Büroräumen und sanitären Einrichtungenstatt. Das Gebäude ist in dieser Zeit leer gezogen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 45311000-0
- CPV-Bezeichnung: [Installation von Elektroanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/45311000-installation-von-elektroanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 524c2731-b08f-4c84-8d3d-f11884644b24

## Verlauf

- 07.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24 /EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) ---- Ein vorher nicht absehbarer veränderter Ist-Zustand, festgestellt erst bei der Leistungsausführung, gegenüber dem zu Grunde gelegtem Planungszustand (Bauen im Bestand). Dies bedingt eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen bzw. eine Änderung der eingesetzten Baustellentechnik und Bauweise; die Behebung von verdeckten Schäden und Mängeln, sowie die Entfernung von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Diese Leistungen können nur durch den bereits gebundenen Auftragnehmer erbracht werden und führen daher in Summe zu einem erhöhtem Leistungsumfang sowie enormen Verzögerungen im Bauablauf. Daraus resultiert eine wesentliche Verlängerung der Bauphase über das ursprünglich geplante Bauende hinaus, die im Kontext der aktuellen Marktlage, für die Bauzeitverlängerungskosten maßgeblich ist. Um den Baufortgang nicht weiter zu verzögern und somit weitere Folgekosten durch Stillstand zu vermeiden, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation auch erforderlich, eine Anpassung von Einzelpreisen vorzunehmen.
- 31.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24 /EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) ---- Ein vorher nicht absehbarer veränderter Ist-Zustand, festgestellt erst bei der Leistungsausführung, gegenüber dem zu Grunde gelegtem Planungszustand (Bauen im Bestand). Dies bedingt eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen bzw. eine Änderung der eingesetzten Baustellentechnik und Bauweise; die Behebung von verdeckten Schäden und Mängeln, sowie die Entfernung von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Diese Leistungen können nur durch den bereits gebundenen Auftragnehmer erbracht werden und führen daher in Summe zu einem erhöhtem Leistungsumfang sowie enormen Verzögerungen im Bauablauf. Daraus resultiert eine wesentliche Verlängerung der Bauphase über das ursprünglich geplante Bauende hinaus, die im Kontext der aktuellen Marktlage, für die Bauzeitverlängerungskosten maßgeblich ist. Um den Baufortgang nicht weiter zu verzögern und somit weitere Folgekosten durch Stillstand zu vermeiden, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation auch erforderlich, eine Anpassung von Einzelpreisen vorzunehmen.
- 06.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24 /EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) ---- Ein vorher nicht absehbarer veränderter Ist-Zustand, festgestellt erst bei der Leistungsausführung, gegenüber dem zu Grunde gelegtem Planungszustand (Bauen im Bestand). Dies bedingt eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen bzw. eine Änderung der eingesetzten Baustellentechnik und Bauweise; die Behebung von verdeckten Schäden und Mängeln, sowie die Entfernung von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Diese Leistungen können nur durch den bereits gebundenen Auftragnehmer erbracht werden und führen daher in Summe zu einem erhöhtem Leistungsumfang sowie enormen Verzögerungen im Bauablauf. Daraus resultiert eine wesentliche Verlängerung der Bauphase über das ursprünglich geplante Bauende hinaus, die im Kontext der aktuellen Marktlage, für die Bauzeitverlängerungskosten maßgeblich ist. Um den Baufortgang nicht weiter zu verzögern und somit weitere Folgekosten durch Stillstand zu vermeiden, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation auch erforderlich, eine Anpassung von Einzelpreisen vorzunehmen.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24 /EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) ---- Ein vorher nicht absehbarer veränderter Ist-Zustand, festgestellt erst bei der Leistungsausführung, gegenüber dem zu Grunde gelegtem Planungszustand (Bauen im Bestand). Dies bedingt eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen bzw. eine Änderung der eingesetzten Baustellentechnik und Bauweise; die Behebung von verdeckten Schäden und Mängeln, sowie die Entfernung von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Diese Leistungen können nur durch den bereits gebundenen Auftragnehmer erbracht werden und führen daher in Summe zu einem erhöhtem Leistungsumfang sowie enormen Verzögerungen im Bauablauf. Daraus resultiert eine wesentliche Verlängerung der Bauphase über das ursprünglich geplante Bauende hinaus, die im Kontext der aktuellen Marktlage, für die Bauzeitverlängerungskosten maßgeblich ist. Um den Baufortgang nicht weiter zu verzögern und somit weitere Folgekosten durch Stillstand zu vermeiden, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation auch erforderlich, eine Anpassung von Einzelpreisen vorzunehmen.
- 26.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) --- 48. Zusatzbestellung: Mehrkosten zu Gewährleistungsrisiken aufgrund der eingetretenen Bauzeitenverlängerung sowie zusätzliche Projektabwicklungskosten durch die Bauzeitenverlängerungen. --- 49. Zusatzbestellung: Ein vorher nicht absehbarer veränderter Ist-Zustand, festgestellt erst bei der Leistungsausführung, gegenüber dem zu Grunde gelegtem Planungszustand (Bauen im Bestand). Daraus resultiert eine wesentliche Verlängerung der Bauphase über das ursprünglich geplante Bauende hinaus, die im Kontext der aktuellen Marktlage, für die Bauzeitverlängerungskosten maßgeblich ist. Um den Baufortgang nicht weiter zu verzögern und somit weitere Folgekosten durch Stillstand zu vermeiden, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation auch erforderlich, eine Anpassung von Einzelpreisen vorzunehmen. --- 50. Zusatzbestellung: zusätzliche Leistungen für den Umbau von barrierefreie Teeküchen im 2. und 5. OG. --- 51. Zusatzbestellung: Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung und Prüfung von 3 Baustromverteilern. Diese Verteiler wurden für die Erbringung von Leistungen in den Untergeschossen benötigt. Die Restleistungen ergeben sich aus Abschlussbegehungen mit den örtlichen Bauleitungen und aus Festlegungen aus der Teilabnahme der Unterverteilungen. --- 52. Zusatzbestellung: Zur Montage eines Brandschottes sind Kabel die zur Ampelanlage für die Tiefgarage gehören abzuklemmen und umzuverlegen. Zusätzlich ist ein abgerissenes Installationsrohr für ein Kabel im Schacht 4 wieder fachgerecht zu montieren. Dieser Umstand ist bei Nachbegehungen festgestellt worden. Zudem fehlen bei 3 Unterverteilungen noch Rangierblenden für den fachgerechten Anschluss an diese Unterverteilungen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG, NL Berlin/Brandenburg erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Berlin](https://vergabeweiser.de/region/berlin): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Berliner Wasserbetriebe](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/berliner-wasserbetriebe): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fb557b03-6e49-4205-a7d4-ee8981eb48ea. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/50381-20201-unternehmenszentrale-2-installation-elektrotechnik-sibel-524c2731
