# 5. Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Verkehrsleistung S-Bahnnetz Hamburg

Zuschlag erteilt

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und hat den Auftrag für Dienstleistungen in Hamburg am 26.02.2025 vergeben, Zuschlag an S-Bahn Hamburg GmbH.

- Auftraggeber: [Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/freie-und-hansestadt-hamburg-behoerde-fuer-verkehr-und)
- Was: 5. Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Verkehrsleistung S-Bahnnetz Hamburg
- Wo: Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: S-Bahn Hamburg GmbH
- Zuschlag am: 26.02.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- S-Bahn Hamburg GmbH, Hamburg

## Leistungsumfang

5. Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag S-Bahnnetz Hamburg zur Ausstattung von 87 Fahrzeugen der Baureihe 474 und 82 Fahrzeugen der Baureihe 490 mit ETCS und ATO sowie zur optionalen Verlängerung des Verkehrsvertrags vom ursprünglichen Vertragsende zum Fahrplanwechsel im Dezember 2033 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- CPV-Code: 60210000-3
- CPV-Bezeichnung: [Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung](https://vergabeweiser.de/cpv/60210000-oeffentlicher-schienentransportoeffentliche)
- Bekanntmachungs-ID: a8410818-1932-4a2a-beef-ba726651076e

## Verlauf

- 28.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Schleswig-Holstein, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und die S-Bahn Hamburg GmbH sind Vertragspartner des Verkehrsvertrags Verkehrsleistung S-Bahnnetz Hamburg (VV SBH) mit einer bisherigen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2033. Durch die Infrastrukturbetreiber des Hamburger S-Bahn-Netzes ist eine Fortsetzung der Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik des Netzes geplant. In diesem Zuge wird eine Umrüstung der zum Zeitpunkt der Digitalisierung vorhandenen Bestandsflotte der S-Bahn-Fahrzeuge für den digitalen Betrieb im gesamten Netz erforderlich. Die Freie und Hansestadt Hamburg und die S-Bahn Hamburg GmbH vereinbaren daher bilateral mit der 5. Änderungsvereinbarung zum VV SBH eine Ausstattung von 87 Bestandsfahrzeugen der Baureihe 474 sowie 82 Bestandsfahrzeugen der Baureihe 490 u.a. mit ETCS und ATO. Diese Bestandsfahrzeuge stehen im Eigentum der S-Bahn Hamburg GmbH und werden von ihr für die Leistungen des VV SBH eingesetzt. Durch die Umrüstung der Bestandsfahrzeuge soll zudem die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems für die Fahrgäste und die Betriebsstabilität vor dem Hintergrund gesteigert werden, dass die Verkehrsleistungen in den kommenden Jahren aufgrund des steigenden Bedarfs erheblich ausgeweitet werden müssen. Das Land Schleswig-Holstein und die LNVG können der 5. Änderungsvereinbarung bis zum 31.12.2026 beitreten. Im Falle eines Beitritts durch das Land Schleswig-Holstein und die LNVG erhalten die Auftraggeber nach der 5. Änderungsvereinbarung zudem eine Option zur Verlängerung des Verkehrsvertrags bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037. Die Option kann durch die Auftraggeber bis zum 31.12.2026 ausgeübt werden. Der Abschluss der Änderungsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen sowohl bezüglich der Digitalisierung der Fahrzeuge als auch hinsichtlich der Verlängerungsoption vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Digitalisierung der Bestandsfahrzeuge ist erforderlich geworden, damit sie nach einer Ausrüstung des Netzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik durch die Infrastrukturbetreiber weiterhin mit dem Netz kompatibel sind und für die Leistungen des VV SBH eingesetzt werden können. Da die Fahrzeuge im Eigentum der S-Bahn Hamburg GmbH stehen und durch diese für den Betrieb eingesetzt werden, ist eine Umrüstung durch ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht möglich. Daher kommt ein Wechsel des Auftragnehmers nicht in Betracht. Die optionale Verlängerung des VV SBH um vier Jahre bis zum Fahrplanwechsel in Dezember 2037 ist erforderlich geworden zur Überbrückung bis zur Erreichung eines Zustands, der die Aufgabenträger in die Lage versetzt, die Folgevergabe des Verkehrsvertrags mit beigestellten Fahrzeugen der neu zu beschaffenden Baureihe 491 durchzuführen. Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 des ursprünglichen VV SBH ist vorgesehen, dass sämtliche Fahrzeuge der Baureihe 474 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags außer Betrieb genommen und durch neue Fahrzeuge der zu entwickelnden Baureihe 491 ersetzt werden. Dieses vertraglich vereinbarte Ziel, das der Sicherung des Wettbewerbs um die Verkehrsleistungen des Folgeverkehrsvertrags dient, ist nur mit einer Verlängerung des VV SBH um vier Jahre erreichbar. Denn es ist nicht hinreichend sicher, dass die Beschaffung und Inbetriebnahme der Neufahrzeuge vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2037 abgeschlossen werden kann. Ein Wechsel des Auftragnehmers im Zeitraum zwischen dem Fahrplanwechsel im Dezember 2033 und dem Fahrplanwechsel im Dezember 2037 kann nicht erfolgen, weil weder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen noch die Auftraggeber über Fahrzeuge verfügen, die zum Einsatz im S-Bahnnetz Hamburg geeignet sind. Aufgrund der besonderen Gleichstromtechnik des S-Bahnnetzes Hamburg sind solche Fahrzeuge auch nicht kurzfristig am Markt beschaffbar. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Änderungsvereinbarung zum VV SBH überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
- 02.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · In der Bekanntmachung über Auftragsänderungen 135816-2025 vom 28.02.2025 wird ein Schreibfehler korrigiert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat S-Bahn Hamburg GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Hamburg im Zeitraum von 2019 bis 2028](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/betrieb-und-weiterentwicklung-des-oeffentlichen-fahrradvermietsystems-00c2e539) · Zuschlag 25.08.2026 an Deutsche Bahn Connect GmbH
- [8. Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Verkehrsleistung S-Bahnnetz Hamburg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/8-aenderungsvereinbarung-zum-verkehrsvertrag-verkehrsleistung-s-612840f7) · Zuschlag 16.07.2026 an S-Bahn Hamburg GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hamburg](https://vergabeweiser.de/region/hamburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/freie-und-hansestadt-hamburg-behoerde-fuer-verkehr-und): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.03.2025, ohne KI. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9f27681e-361f-4760-8cd3-67277729de04. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/5-aenderungsvereinbarung-zum-verkehrsvertrag-verkehrsleistung-s-a8410818
