# 24FEI73052 Bauüberwachungsleistungen ABS Hannover-Berlin 1.BS

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Sachsen-Anhalt am 13.12.2024 vergeben, Zuschlag an PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: 24FEI73052 Bauüberwachungsleistungen ABS Hannover-Berlin 1.BS
- Wo: Sachsen-Anhalt, Landkreis Mittelsachsen, Sachsen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 01.11.2024 bis 31.12.2027
- Lose: 10 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 13.12.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/plabis-projektmanagement-gmbh-co-kg), Magdeburg

## 10 Lose

- Los 1: LOS 1 - ABS Ost inkl. Bindfelde · [PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/plabis-projektmanagement-gmbh-co-kg), Magdeburg
- Los 2: LOS 2 - ABS West inkl. 740m Gardelegen · nicht veröffentlicht
- Los 3: LOS 3 - Feste Fahrbahn Ost · nicht veröffentlicht
- Los 4: LOS 4 - Feste Fahrbahn West · nicht veröffentlicht
- Los 5: LOS 5 - LST übergreifend (Stw-Bereiche) · nicht veröffentlicht
- Los 6: LOS 6 - Bauoberleitung (MLB gemäß HOAI + Grundleistung) · nicht veröffentlicht
- Los 7: LOS 7 - Umwelt + Landschaftsbau + Abfallmanagement · nicht veröffentlicht
- Los 8: LOS 8 - Vermessungstechnische BÜB · nicht veröffentlicht
- Los 9: LOS 9 - Geotechnische BÜB · nicht veröffentlicht
- Los 10: LOS 10 - Techn. Berechtigter gemäß Abschn. 4.2 einer Betra · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Das Projekt beinhaltet Maßnahmen zur Elektrifizierung, zur Geschwindigkeitsanhebung der Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) und den Einbau einzelner Überleitverbindungen zwischen den Strecken 6107 und 6185. In dem Zusammenhang wird auch ein 740m Überholgleis bei Gardelegen errichtet. Außerdem erfolgt die Erneuerung des Oberbaus der Schnellfahrstrecke 6185 in der Bauform Feste Fahrbahn. Der in der Mitte befindliche Knoten Stendal ist dabei von den Baumaßnahmen ausgeschlossen und dient als Bezugspunkt im Projekt. Für die Ausschreibung werden die Bauüberwachungsleistungen in nachfolgende Lose unterteilt: Los 1 ABS Ost inkl. Bindfelde Los 2 ABS West inkl. 740m Gardelegen Los 3 FF Ost Los 4 FF West Los 5 LST übergreifend (Stw-Bereiche) Los 6 Bauoberleitung (MLB gemäß HOAI, Grundleistung) Los 7 Umwelt, Landschaftsbau, Abfallmanagement Los 8 Vermessungstechn. BÜB Los 9 Geotechn. BÜB Los 10 TB 4.2

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71521000-6
- CPV-Bezeichnung: [Baustellenüberwachung](https://vergabeweiser.de/cpv/71521000-baustellenueberwachung)
- Bekanntmachungs-ID: 4a7c4f74-5ecf-4a7f-9662-38933fd072e6

## Verlauf

- 18.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 16.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 01.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 16.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 27.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 17.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 003 Der Leistungskatalog umfasst Nachbearbeitungsarbeiten im Rahmen der BÜW, Vorbereitungsmaßnahmen für das Hauptlos 2 sowie fachliche Begleitung der Bauleitung. Diese Dienstleistungen sind essenziell, um die vertraglich festgelegten Kerntätigkeiten termingerecht realisieren zu können. Die BÜW begleitet das Projekt von Beginn an und verfügt über umfassende Projekterfahrung. Da sie sowohl die Hauptleistungen verantwortet als auch für die Schnittstellenkoordination zuständig ist, kommt ausschließlich sie für die Erbringung dieser ergänzenden Leistungen in Frage. Eine Vergabe dieser Aufgaben an externe Dienstleister hätte nicht nur zeitliche Verzögerungen zur Folge, sondern würde insbesondere Herausforderungen in der Abstimmung und Qualitätssicherung mit sich bringen.
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 zum vereinbarten Vertrag ist eine Leistungsänderung, für die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig, betreffend der Erweiterung folgender Leistungstungsbereiche: • ABS: Elektrifizierung Str 6107 km 94,5 – km 100,9 (Bindfelde) • ABS: Elektrifizierung Str 6107 km 82,30 – km 71,8 (Rathenow) • FF: Erweiterter Sanierungsbereich der Strecke 6185 östlich von Stendal von km 166,075 bis km 183,317 Die Leistungen entsprechen den Leistungen des Hauptvertrages (Umweltfachliche Bauüberwachung, BÜW Landschaftsbau) und werden im selben Leistungszeitraum erforderlich. Der bisher vertraglich gebundene Leistumgsbereicht umfasst für die ABS (6107): östlich von Stendal: von km ca. 83 bis ca. km 94,5 und westlich von Stendal km 112 bis km 143,5 sowie für die Feste Fahrbahn 6185: östlich von Stendal: von ca. km 183 bis ca. km 194 und westlich von Stendal von ca. km 211 bis ca. km 242 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung und liegen in der gesamthaften Planungs-, Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Zudem verfügt der AN bereits über vertiefte, aktuelle umwelttechnische Ortskenntnisse. Aufgrund der gegenwärtig sehr angespannten Marktsituation und im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus bisherigen Ausschreibungen zur BÜW sind keine Kapazitäten am Markt vorhanden. Die Leistung ist somit als Nachtrag zu beauftragen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01: Entsprechend Projektfortschritt und zur Erfüllung des Werkerfolges sind Unterstützungsleistungen durch die geotechische BUW im Zusammenhang mit der Prüfung der AP aus geotechnischer Sicht notwendig. Die Plausibilität der Ausführungsplanung (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem Bauvertrag, der GP und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. ZIE/UiG ist zu prüfen. Diese Leistung ist bisher nicht im bestehenden HV enthalten. Die Gesamtverantwortung terminlich und technisch bleibt mit dem NT bei der ausführenden Firma. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen AN. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 4: Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 30.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01: Entsprechend Projektfortschritt und zur Erfüllung des Werkerfolges sind Unterstützungsleistungen durch die geotechische BUW im Zusammenhang mit der Prüfung der AP aus geotechnischer Sicht notwendig. Die Plausibilität der Ausführungsplanung (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem Bauvertrag, der GP und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. ZIE/UiG ist zu prüfen. Diese Leistung ist bisher nicht im bestehenden HV enthalten. Die Gesamtverantwortung terminlich und technisch bleibt mit dem NT bei der ausführenden Firma. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen AN. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 30.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Die im Nachtrag 5 enthaltenen Dienstleistungen sind essenziell, um die vertraglich festgelegten Kerntätigkeiten termingerecht realisieren zu können. Die BUW begleitet das Projekt von Beginn an und verfügt über umfassende Projekterfahrung. Da sie sowohl die Hauptleistungen verantwortet als auch für die Schnittstellenkoordination zuständig ist, kommt ausschließlich sie für die Erbringung dieser ergänzenden Leistungen in Frage. Eine Vergabe dieser Aufgaben an externe Dienstleister hätte nicht nur zeitliche Verzögerungen und finanzielle Auswirkungen zur Folge, sondern würde insbesondere Herausforderungen in der Abstimmung und Qualitätssicherung mit sich bringen.
- 25.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 2:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · '007_LOS2_Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 02: Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Die erforderliche Fortführung der Leistungen ergibt sich aus dem tatsächlichen Baufortschritt und der weiterhin notwendigen fachlichen Begleitung geotechnischer Fragestellungen bis zum Abschluss der Maßnahme. Die Verlängerung stellt somit keine inhaltliche Änderung des Leistungsbildes dar, sondern lediglich eine zeitliche Fortschreibung bereits vereinbarter Leistungen unter angepassten Rahmenbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist dabei aus technischen Gründen nicht vertretbar. Die derzeit beauftragte Bauüberwachung ist seit Projektbeginn eingebunden und verfügt über einen umfassenden, projektspezifischen Kenntnisstand zu Baugrundverhältnissen und durchgeführten Untersuchungen. Diese gewachsene fachliche Kontinuität ist für die sachgerechte Bewertung und Begleitung der weiteren Bauausführung von entscheidender Bedeutung. Durch die Beauftragung eines Dritten zum jetzigen Zeitpunkt würden sich außerdem bei der Durchsetzung möglicher Mängelansprüche Konflikte ergeben. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: (1.000 Zeichen)
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 - Aus technischer Sicht kann die Leistung wirtschaftlich und fachlich nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden, da dieser seit Projektbeginn in die Gesamtmaßnahme eingebunden ist und über detaillierte Kenntnisse der Vertragsgrundlagen, des Bauablaufs, der Schnittstellen sowie der projektspezifischen Randbedingungen verfügt. Die zusätzliche Bauüberwachung der Verkehrsstationen Vinzelberg und Uchtspringe ist unmittelbar mit den bereits vom Auftragnehmer überwachten Maßnahmen des Loses 2 verknüpft. Die erforderliche Koordination zwischen den Gewerken Verkehrsanlagen, Hochbau, KIB, EEA und TK sowie die Einbindung in die laufenden Abstimmungs-, Dokumentations- und Abnahmeprozesse setzen eine durchgängige Projektkenntnis voraus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu einem erheblichen Einarbeitungsaufwand, zusätzlichen Schnittstellen und erhöhten Risiken für Termin-, Qualitäts- und Informationsverluste führen.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 - Eine Ausschreibung für diese Leistung verlief erfolglos, weil keine Angebote abgegeben wurden. Die Leistung des techn. Berechtigten ist zur Aufrechterhaltung der örtlichen Bauleistungen und zur Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil der bisher beauftragen Leistungen. Es handelt sich um eine notwendige Nachtragsleistung die bei aller Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Es kommt im Rahmen der bereits beauftragten umweltfachlichen BUW zu einem gestiegenen Leistungsaufwand im Besprechungswesen, bei den Prüfintervallen der Lärmprognosen, bei den MKA und N T -Bewertungen von Bau-Nachträgen und bei der Errichtung von Baustraßen. Diese Leistungen sind zwar Bestandteil der vertraglich vereinbarten Hauptleistung, überschreiten aber den beauftragten Rahmen. Ein zu beauftragender Dritter müsste zur Leistungserbringung sämtliche Grundlagen und Schnittstellen neu nachvollziehen, was zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde (Gefährdung IBN-Termin).
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Entsprechend Projektfortschritt und zur Erfüllung des Werkerfolges sind Unterstützungsleistungen durch die geotechische BUW im Zusammenhang mit der Prüfung der AP aus geotechnischer Sicht notwendig. Die Plausibilität der Ausführungsplanung (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem Bauvertrag, der GP und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. ZIE/UiG ist zu prüfen. Diese Leistung ist bisher nicht im bestehenden HV enthalten. Der zu diesem Thema bereits bestehende NTOI ist nicht auskömmlich. Es sind weitere Planrüfungen erforderlich. Die Gesamtverantwortung terminlich und technisch bleibt weiterhin bei der ausführenden Firma. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen AN. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat PLABIS PROJEKTMANAGEMENT - GmbH & Co. KG erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8ce96a80-36de-46f0-ae1f-4e4ba8a1824c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/24fei73052-bauueberwachungsleistungen-abs-hannover-berlin-1bs-23d77efe
