# 23FEI70359 Erneuerung Bahnsteig 2 (Gleise 3 und 4), Hamburg Hbf

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Gleisbau in Hamburg am 03.07.2024 vergeben, Zuschlag an Kommanditgesellschaft EMS-Gleisbau - (GmbH & Co. ). Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Gleisbau: 23FEI70359 Erneuerung Bahnsteig 2 (Gleise 3 und 4), Hamburg Hbf
- Wo: Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.07.2024 bis 30.12.2025
- Zuschlag an: Kommanditgesellschaft EMS-Gleisbau - (GmbH & Co. )
- Zuschlag am: 03.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [Kommanditgesellschaft EMS-Gleisbau - (GmbH & Co. )](https://vergabeweiser.de/unternehmen/kommanditgesellschaft-ems-gleisbau-gmbh-co), Seevetal

## Leistungsumfang

Erneuerung Bahnsteig 2 (Gleise 3 und 4), Masterplan Hamburg Hbf, Austausch Bahnsteigbrücke, Kanten und Belag, Rückbau Kiosk, Erneuerung Schächte und Leerrohre, Anpassung Treppen, Fahrtreppen und Aufzug an die neuen Höhen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 49 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 27ea33e3-c6dd-494c-8afd-d5a6057b6efb

## Verlauf

- 19.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 09.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 10.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die fehlenden Freigaben sind durch Probleme der inneren Erdung der Fertigteile selbst nicht rechtzeitig fertig geworden. Der Ausführungstermin hat sich jedoch nicht verschoben. Eine Beschleunigung der Arbeiten ist sinnvoll und notwendig.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 14) Um mit den vorbereitenden Arbeiten an den Fahrtreppen beginnen zu können, also quasi eine Baufreiheit herzustellen, ist eine Versetzung des Technikschranks der Fahrtreppen in die Personenunterführung notwendig. Der Zeitverlust ist der entscheidene Faktor. EIne zugelassene Firma zu finden, die in die Baustelle und Ihren BEreich eingewiesen wird und dann ggf. eine Planung aufstellen muss, bringt die Sperrpausen und Baufortschritt in Gefahr. 15) Aufgrund der fehlenden Kampfmittelfreiheit im Hbf. ist für die Erdarbeiten für den Medienkanal eine begleitende Bohrlochsondierung notwendig, da ausnahmeweise unterhalb des Niveau des Bahnsteigaufbaus gearbeitet wird. Es gibt keinen Grund den AN zu Wechseln. DIe Sondierungen lassen sich jedoch nicht umgehen, um beim Thema "Bombenblindgänger" auf der sicheren Seite zu stehen. Die Leistungen nicht auszuführen, wäre fahrlässig und gefährdet im schlimmsten Fall Menschenleben. 16) Zur Herstellung der Baufreiheit, insbesondere im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen an den Dienstbahnsteigbrücken, sind einige Teile zurückzubauen. Hier: Das GFK Geländer. Der Terminplan ist einzuhalten. Die Sperrpause für die Bahnsteigbrücken ist noch früher (Mai 2025), als die Sperrpausen des Bahnsteigs selbst. Eine Vergabe und das Einholen von Angeboten würde diese Sperrpausen gefährden 17) Der Medientunnel wird während der nächtlichen Sperrpausen errichtet. Daher ist der Bahnsteig tagsüber voll im Einsatz. Die Abdeckungen nahe der Bahnsteigkante über dem zukünftigen Medientunnel müssen passgenau in den Bahnsteig eingelassen sein, sodass dieser gefahrenfrei genutzt und betreten werden kann. Wir würden wertvolle Zeit im Bauablauf mit der Planung und Vergabe einer weiteren Firma verlieren und die Sperrzeiten gefährden. Die Leistung sollte bei EMS bleiben. 18) Die Leistungen sind notwendig um Schäden an anderen Bauwerken zu verhindern und um nachzuweisen, dass das Einvibrieren des Verbaus in den vorgegebenen Parameternstattgefunden hat und als Schadensverursacher ausgeschlossen werden kann. Die Erschütterungsüberwachung der Einbringung des Verbaus durch eine externe sorgt für Verzögerung und ehrbliche Mehrkosten. Zudem liegt die Nachweispflicht zum schadensfreien Einbau bei EMS. 19) Eine unbekannte Druckwasserleitung steht dem Bau des Medienkanals im Wege. Es muss geprüft und erarbeitet werden, wie diese zurückgebaut werden kann. Inkl. der tatsächlichen baulichen Umsetzung. Die Einbindung eines anderen AN würde Mehrkosten und vor allem Terminverzögerungen hervorrufen, die es bei den engen Sperrpausen des Projekts zu verhindern gilt. 20)Die Herstellung der Glaswände neben dem Treppenaufgang der Wandelhalle sind notwendig, da für die Errichtung des Medienkanals andere Teile zurückgebaut werden mussten. Aufgrund der undurchsichten Gegebenheiten unter dem Bahnsteigbelag und welche Aufgrabungen notwendig sind, war nicht ersichtlich, welche Maßnahmen (wie z.B. Errichtung Glaswand) notwendig sind. Es kann nicht auf einen anderen AN gewartet werden, da sonst nach der nächtlichen Sperrpause Sicherheitseinschränkungen für den Kunden vorherrschen. Diesen Zustand gilt es zu verhindern.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 21) Es entsteht ein erhöhter Entsorgungs- und Rückbauaufwand für den AN aufgrund einer weiteren Bahnsteigoberfläche unterhalb des bisherigen Bahnsteigbelags. Für derart kleine und unvorhergesehene Rückbaumaßen eine weitere Firma zu beauftragen, ist schlicht teurer, als bei der Firma zu bleiben, die den Rückbau or Ort bereits durchführt. 22) Für den Rückbau der Fahrtreppe aufgrund des neuen Bahnsteigaufbaus sind vorbereitende Baumaßnahmen vorzusehen, die vorher nicht berücksichtigt würden. Eine externe Firma müsste ein Angebot erstellen, in den Bauablauf eingewiesen werden und in nächtlichen Sperrpausen die Baumaßnahme vornehmen. Das sorgt für Mehrkosten bei BÜW und PL und für Unruhe auf der Baustelle. Beschaffung und Beauftragung würden zusätzlich den Terminplan stören und damit Mehrkosten verursachen. 23)Der Personentunnel mit der Verbindung zum Bstg. 1 und zur U-Bahn ist teilweise abzusperren, da vorbereitende Baumaßnahmen an den Gleisbrücken durchzuführen sind. Dafür ist eine Absperrung aus Sperrholz zu errichten. Eine externe Firma müsste Aufmaße nehmen, ein Angebot erstellen und in nächtlichen Sperrpausen die Baumaßnahme vornehmen. Beschaffung und Beauftragung würden den Terminplan stören und die Sicherheit gefährden. EMS kann dies individueller, schneller und günstiger vor Ort erledigen, da die Firma bereits täglich vor Ort ist. 24) Besondere Anforderungen an den Brandschutz während der Bauphase durch Angaben aus dem Brandschutzgutachten. Die Einbindung einer anderen Firma in den baulichen Ablauf und die Zeitverzögerung, stellen eine Gefahr für die Sicherheit auf der Baustelle und die Sperrpausen dar. Die Leistungen sind von der gebundenen Baufirma vor Ort zu erfüllen, um kurzfristig reagieren zu können. 25) Für die vorbereiteneden Maßnahmen zum Bau des Medientunnels im Bstg. 2 sind unbekannte Träger in einemGraben entdeckt worden, die den Baufortschritt hindern und daher entfernt werden müssen. Es ist mit erheblichen mehrkosten zurechnen, sobald ein weiterer BauAN in den Bauprozess vor Ort einbeunden werden muss. Die MEhrarbeit durch Beauftragung und Koordinierung durch die BÜW übersteigt die Kosten der MKA, sodass die Firma EMS die Leistungen di rekt ausführen sollte. 27) Die Arbeiten sind notwendig um den Medienkanal zu bauen. Dafür musste die Oberfläche geöffnet werden. Eine externe Firma wird Unruhe und Zeitverzögerung in das Projekt bringen. Aufgrund des direkten baulichen Zusammenhangs, ist bei zwei Firmen ein erhöhtes Fehlerpotenzial vorhanden. Das gilt es zu verhindern, um den Bauablauf einzuhalten. 28) Der Bahnsteig muss weiterhin nutzbar sein. Der Medienkanal wird in den nächtlichen Sperrpausen errichtet. Zur Sicherung und Abdeckung der Baugrube ist der Bau einer Konstruktion aus Sperrholz und KVH Trägern notwendig. Eine externe Firma wird Unruhe und Zeitverzögerung in das Projekt bringen. Aufgrund des direkten baulichen Zusammenhangs, ist bei zwei Firmen ein erhöhtes Fehlerpotenzial vorhanden. Das gilt es zu verhindern, um den Bauablauf einzuhalten. 29) Errichtung Staubschutz für die Schaltschränke der Fa. Minimax (Sprinkleranlage) unterhalb der Gleisbrücke Gleis 3 an der Wand zur HHA. Montagewand unterhalb der Gleisbrücke 4 für Umschwenkung der vorhandenen Elektroschaltschränke an der Trennwand zur HHA. Die Arbeiten sind für die Baufreiheit der späteren Maßnahmen an den Gleisbrücken notwendig. Die Firma EMS hat fast sämtliche Bahnsteige im Hmb. Hbf. erneuert. Es ist schwer eine andere Firma mit vergleichbarer Expertise und vorallem Kontakten zu finden. Die Einarbeitung einer anderen Firma in diese Thematiken würde den Terminplan stören und schlicht das Projekt verzögern. 30) Neben den Holzabdeckungen für den Medienkanal, sind in weiteren Bereichen, wie dem Dienstbahnsteig oder der PU weitere vorbereitendende Maßnahmen erforderlich, die Zeitweise für die Baustellenabsicherung Holzabdeckungen benötigen. Die Kosten für einen zusätzlichen AN laufen dabei auch auf, wenn er nicht benötigt wird und nur auf Abruf ist. Diese Kosten lassen sich vermeiden, wenn der BauAN das direkt übernimmt und auf Bedarf selbst erledigt. Ein weiterer Nachunternehmer stört auf der Baustelle, insbesondere wenn er nicht permament benötigt wird.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 32) Für die Errichtung der Dienstbahnsteigbrücken sind Kabelhilfsbrücken zu errichten, damit die Kabel verlegt und nicht beschädigt werden, wenn die Brücken erneuert werden. Es müssen Ersatzkabel gezogen werden. Der Platz in den Trassen in Hbf. ist mehr als ausgereizt. Daher ist eine Hilfbrücke notwendig. Beim Bau der Dienstbahnsteigbrücken sind viele Vorkehrungen zu treffen, damit die Sicherheit für den Bahnhofsbetrieb und auf der Baustelle bewährleistet werden kann. Gerade die Kabel, u.a. große 6kV Kabel sind sicherheitsrelevant und bei Ausfall lieg der Hbf. still. Es sind Redundanzen herzustellen. Die Arbeiten an den Kabeln und den Dbstg-Brücken sollten in einer Hand bleibe 33) Für die Baulogitik und den Transport von Baustoffen aus dem Bereich der S-Bahn zur Fernbahn ist der Bau von Isolationsschienen notwendig. Es sind besondere baulogistische Herausforderungen innerhalb des Hauptbahnhofs. Zertifizierte Firmen zu finden, die solche Isolationsschienen kurzfristig bauen und die notwendigen Abstimmungen vorab treffen können, sind schwer zu finden. Es wäre eine Ausschreibung notwendig und damit ein enormer Zeitverlust, der letztlich die Sperrpause 100) Installation von Z-Blechen im U-Bahntunnel durch fehlende Vorarbeit durch die HHA zum Kabelschutz. Die Einbindung ist würde terminliche und wirtschaftliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen. Diese Einbindung wäre nicht sinnvoll und sollte durch die Firma EMS durchgeführt 101) Beseitigung von Bauresten zur Baufeldfreimachung unter dem Bahnsteig 2. Der Wechsel des AN wäre mit Zusatzkosten verbunden, da eine neue Ausschreibung gestartet werden müsste. Die zeitliche Verzögerung könnten die Sperrpausen im Mai gefährden und ist zu verhindern. Ein neuer AN kann die zeitnahe Ausführung nicht gewährleisten. 102) Für die Auflagerung des neuen Bahnsteig ist ein zusätzliches (Steifen)-Fundament zu errichten, dass in der statischen Berechnung notwendig ist, aber vor nicht existiert. Darüber hinaus würden die Kosten erheblichen steigen, wenn ein Weiterer BauAN eine BE aufbauen müsste, die für Betonarbeiten ausgerüstet ist. Der Zeitverlust und Mehrkosten würden den Projekterfolg gefährden. 103) Aufgrund von Abweichungen der Bestandsunterlagen von der Realität ist eine Anpassung und vor allem Ergänzung der Planung für eine weitere Konstruktion zur Abfangung erforderlich. Es ist mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen, wenn Einbindung in den Bauablauf, zusätzliche Bautelleneinrichtung und die Koordination auf dem beengten Baufeld umgesetzt werden müssen.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26)Aufgrund der schelchten Bestandsunterlagen konnte nicht vorab festgestellt werden, dass im Bereich des Medientunnels, 6 Betonrohrzüge unbekannter Herkunft liegen. Diese müssen analysiert und gesichert werden, bevor der Bau fortgesetzt werden kann. Es ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll hierbei einen anderen BauAN mit einzubeziehen, da es schlicht Mehrkosten und Verzögerungen nach sich zieht. EMS ist vor Ort und kann das Problem angehen. Das ist der schnellste und günstigste Weg. 31) Bei einem weiteren BauAN würde erhöhter Abstimmungsbedarf, eine Zeitverzögerung durch Ausschreibung und Beauftragung und letztlich unnötige Mehrkosten entstehen. Die Leistungen sollten daher von EMS ausgeführt werden. Bei einem weiteren BauAN würde erhöhter Abstimmungsbedarf, eine Zeitverzögerung durch Ausschreibung und Beauftragung und letztlich unnötige Mehrkosten entstehen. Die Leistungen sollten daher von EMS ausgeführt werden. 34) Für die Arbeiten an den Gleisbrücken bzw. Dienstbahnsteigbrücken, müssen teilweise Wände abgerochen und technische Anlagen geschützt werden. Daher sind Einhausungen oder Umbauten notwendig. Bei den Arbeiten handelt es sich um sensible Bereiche. Minimax hat die Sprinkleranlage gebaut als sicherheitrelevantes System, der Wandabbruch führt direkt in den Tunnel der U-Bahn. Es bedarf einiger Freigaben und Absprachen mit der Hochbahn, damit die Arbeiten durchgeführt werden können. EMS ist bereits im Austausch. Andere Firmen würden nur für eine Verzögerung sorgen, sodass letztlich Mehrkosten entstehen 35) Für die Verlegung von Kabeltrassen und Übergangslösungen während der Gleisbrücken und Dienstbahnsteigbrücken ist eine Kernbohrung DN250 notwendig. Durch einen weiteren BauAN haben wir einen höheren Koordinierungsaufwand, eine weitere Baufirma in den beengten Verhältnissen vor Ort. Es kann zu Verzögerungen kommen, die letztlich die Sperrpause für die Dienstbahnsteigbrücken gefährden. Das gilt es zu vermeide 36) Aufgrund von Platzgründen und unter statischen Gesichtspunkten ist die Entwässerung mit Kunststoffschächten ausführen. Es kann bei Leistungstrennung zu Abstimmungschwierigkeiten kommen, sodass mit Mehrkosten und vor allem einer Gefährung der Sperrpause zu rechnen ist. 37) Der Transport und die Entsorgung des Bodens ist notwendig, da die Erdarbeiten für den Bau des Medientunnels notwendig sind. Die Tätigkeiten vom Medientunnel und der Bahntsteigerneuerung greifen dabei derart tief ineinander, dass verschiedene Maßnahmen ggf. vorgezogen bzw. vorbereitet werden können, da EMS den Gesamtablauf kennt. Es ist für uns nur von Vorteil, wenn EMS das übernimmt. Alles andere kostet mehr und sorgt für Verzögerung. 104) Um die Flächen der PU vom Bstg. 2 zu Bstg. 2 und der Hochbahn zu schützen, sind Hartfaserplatten auszulegen, bis die Arbeiten abgeschlossen sein. Bei einem weiteren BauAN würde erhöhter Abstimmungsbedarf, eine Zeitverzögerung durch Ausschreibung und Beauftragung und letztlich unnötige Mehrkosten entstehen. Die Leistungen sollten daher von EMS ausgeführt werden. 105) Die Leistungen sind notwendig um die Baufreiheit herzustellen. Ebenfalls sind sie nötig, um mit den vorbereitenden Maßnahmen an den Bahnsteigbrücken beginnen zu können. Der Zeitverlust durch Ausschreibung und Beauftragung gefährdet den Zeitplan. Zudem muss kurzfristig eine zertifizierte Firma für die Kabelverschwenkung gefunden und in den gesamten Bauprozess eingearbeitet werden. Es kostet daher Zeit, Geld und Koordniation dies umsetzen. Das gilt es zu verhindern
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1: Für den Medientunnel muss eine EP erstellt werden. Dieser wurde erst nachträglich ins Projekt aufgenommen. Wie bei vielen Projekten, werden nach Start des Projekts viele weitere Teilprojekte nachträglich integriert. Hier ist das bei dem Medientunnel ebenfalls so. Das Zeitfenster zur Sperrpause ist knapp, sodass eine kurzfristige und schnelle Planung notwendig war, die sich nur mit EMS hat umsetzen lassen. / 2: Der Wechsel von Gleisschwellen über dem Personentunnel war nicht im ursprünglichen Aufrag erhalten. Da die Bahnsteigbrücken und Dienstbahnsteigbrücke erneuert werden und Stahlhilfskonstruktionen im Personentunnel notwendig wurden, ist auch der Wechsel der Schwellen erforderlich. Es entsteht Unruhe, mögliche Verzögerung und ein erhöhter Koordinationsaufwand für alle Beteiligten. Bei den engen Zeitfenstern und der anstehenden Sperrpause sollte das verhindert werden. / 3: Für das Hochstopfen der Gleise und Stromschiene ist eine Probegrabung der Unterschotterhöhe notwendig. Nur so lässt sich abschätzen, wie viel Material bewegt und/oder neu Bestellt werden muss. Insbesondere in den Bereich der Bahnsteig- und Dienstbahnsteigbrücken ist das von Relevanz. Es sorgt für Unruhe und zeitliche Verzögerungen, wenn ein weiterer BauAN für derart kleine Leistungen eingebunden werden soll. insbesondere da dies in Sperrpausen und selbstverständlich im Gleisbereich passieren muss. / 4: Aufgrund der vorbereitenden Baumaßnahmen wurde im südlichen Bereich des Bahnsteigs 2 ein Lüftungsrohr freigelegt, dass nicht gegen Berührungsspannung geschützt ist. Ein Umbau ist erforderlich, damit der Bahnsteig weiterhin sicher von unseren Kunden genutzt werden kann. Ein externen BauAN bringt Unruhe und mehr Koordinationsaufwand ins Projekt. Es ist zu vermeiden, noch mehr Firmen mit kleinteiligen Leistungen in diese Baustelle einzubinden. Zudem ist die Beauftragung mit Ausschreibung zeitintensiv und stellt ein Terminrisiko dar. / 6: Die Bauphasenplanung war nicht im Hauptauftrag enthalten und ist notwendig, um die Nachunternehmer/ Prüfer und weiteren Beteiligten auf bestimmte Zeitfenster im Projekt einzustellen. Es ist mit Verzögerung, Verwirrung und deutlich erhöhtem Abstimmungsbedarf zu rechnen, wenn ein anderer BauAN für diese Aufgaben gebunden wird. Das gilt es zu vermeiden. / 7: Es musste eine alternative Baustelleneinrichtungsfläche gefunden werden. Darüber hinaus hat die Stadt Hamburg spezielle Vorstellungen der Einzäunung und Gestaltung aufgrund von Sicherheits- und Drogenproblemen am Hbf. und an dieser Stelle der BE. Eine weitere Partei in den Bau oder die Planung und Abstimmung zur BE einzubinden, sorgt für Unruhe, höheren Koordinationsaufwand und letztlich für Mehrkosten bei allen Beteiligten. Das gilt es aufgrund des engen Zeitfensters zur Sperrpause zu vermeiden. / 8: Die Datenlage zu Vermessungen am Hauptbahnhof war nicht ausreichend für die anstehenden Arbeiten von EMS. Daher musste eine kleine und kurzfristige Nachvermessung vorgenommen werden. Ein anderer BauAN (hier: Vermesser), wäre schlicht teurer. Dieser Auftrag ist derart klein, das er unattraktiv für andere ANs ist und wir Zeit und Mühe in eine unwahrscheinliche Beauftragung stecken müssten. / 9: Die örtlichen Gegebenheiten haben sich aufgrund der schlechten Bestandsunterlagen als anders dargestellt wie zunächst angenommen. Daher ist für die Abfangung der Treppenfundament eine Planungsanpassung notwendig. Die Gefährdung der Sperrpause ist das größte Problem. Bei einer Planungsverzögerung und neue Einbindung deines anderen AN würden Mehrkosten und vor allem ein Terminrisiko entstehen. Das gilt es zu vermeiden. / 10: Der Medientunnel unter Bahnsteig 2 wurde später in das Projekt aufgenommen. Eine Anpassung der Entwurfsplanung machte dies notwendig. Ein weiteres Planungsbüro muss per Ausschreibung beauftragt und in das Projekt eingearbeitet werden. Das sorgt für eine Kostenerhöhung und allem einen erheblichen Zeitverzug, den wir uns aufgrund der Sperrpause im August 2025 nicht erlauben können. / 11: Die EP und AP musste aufgrund der Veränderungen der Bahnsteig- und Dienstbahnsteigbrücken, die u.a. auch über den Posttunnel verlaufen, angepasst werden. Das Integrieren eines weiteren Planungsbüros würde Termin - und Kostenprobleme verursachen. Terminprobleme aufgrund einer notwendigen Ausschreibung und Kostenprobleme, aufgrund der Koordinierung und Bindung des neuen Planers selbst. / 12: Aufgrund der schlechten Bestandsunterlagen und einer noch nicht so fortgeschrittenen Entwurfsplanung, ist eine intensivere Einarbeitung des BauAN notwendig. Ein weiterer BauAN würde nur unter der Führung von EMS Leistungen umsetzen. Daher muss Übersicht der Unterlagen und die Vertrautheit im Projekt bei der beauftragten Firma bleiben. / 38: Die Dienstbahnsteigbrücken müssen erneuert werden. Über diese Brücken verläuft ein großer Kabelschacht, u.a. auch mit 6kV Kabeln, die den gesamten Hbf. versorgen. Um mit DB Energie einzuschätzen, wie viele Kabel, welche Kabel und vor allem in welchem Zustand, musste der Zugang freigeräumt werden.
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 107: Für den Bau den Medientunnels mussten im Bereich der Fahrtreppe alte MW-Teile Rückgebaut werden. Wenn der Medienkanal gebaut wurde, müssen diese Teile wieder hergestellt werden, damit die Fahrtreppe zeitnah wieder eingebaut werden kann. Wir würden ein Terminrisiko erhalten, wenn mit Ausschreibung und Vergabe ein weiterer BauAN gebunden werden muss. Zudem wären die Kosten deutlich höher, als durch den BauAN der bereits vor Ort ist. Die Leistungen sollten bei EMS bleiben. / 108: Um die neuen tragenden Bauteile für die Bahnsteigbrücken bauen zu können, mussten Teile der Fundamente der Mittelwandstützen entfernt werden. Die Vorgänge sind als typischen Baugeschehen zu beurteilen. Beim Bauen im Bestand sind solche Vorkommnisse typisch und damit muss ein BauAN vor Ort umgehen können. Es ist schlicht nicht sinnvoll eine weitere Firma hier einzubinden und deutlich mehr Zeit und Geld in eine Beauftragung zu investieren. / 109: Die Schutzgerüste sind notwendig, um den Bau der Unterkonstruktion für die späteren Bahnsteigbrücken zu ermöglichen und die Sicherheit der Hochbahn zu gewährleisten, dass keine neuen Bauteile in das Lichtraumprofil fallen. Die Arbeiten fallen größer aus, wie zunächst angenommen. Wir gefährden die Sperrpause durch Ausschreibung und spätere Einbindung eines anderen BauAN. Die Leistungen sollten in der Hand der Firma EMS bleiben. Diese ist vor Ort bereits aktiv und mit den Gegebenheiten
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 5 - Für die Erstellung der Baufreiheit musste eine TK Firma beauftragt werden. Es mussten ZIM, Kameras und vor allem Kabel die im Baufeld des Medientunnels liegen, umgemufft/verlegt werden. Entsprechende Change Anträge mussten mit dem Stellwerk oder externen Dritten angefertigt und besprochen werden. Also bauliche und adminitrative Tätigkeiten, die nicht von EMS selbst übernommen werden könnten. Die Beauftragung über die DB würde über eine Ausschreibung und längere Prozesse ein Terminrisiko auslösen. Häufig tauchen unbekannte Kabel auf, sodass flexibel reagiert werden muss.
- 06.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT2 Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen NT40 Für den Betrieb des Umschlagbaggers musste ein GFK-Zaun am Bahnsteig ab- und aufgebaut werden. Es ist als Teil der Baufeldfreimachung zu verstehen und unumgänglich für den Baufortschritt. EMS ist vor Ort am Arbeiten und stellte das Thema bei den Arbeiten mit Ihrem Bagger fest. Die Leistungen waren notwendig, damit EMS weiterarbeiten kann und den Temrinplan einhalten kann. Die Einbindung eines anderen AN ist hier nicht sinnvoll oder möglich, da EMS darauf innerhalb der nächtlichen Sperrzeiten reagieren und somit zügig handeln musste. NT41 Die Handschuhe waren notwendig, um die Arbeiten an in den Sperpausenzeiten zu erwüllen. Die notwendigkeit konnte nicht vorhergesehen werden, da spontane Arbeiten während der Baumaßnahme erforderlich wurden. Aufgrund der Kurzfristigkeit hätten die Handschuhe auch über einen anderen Lieferanten nicht schneller bereitsgestellt werden können. MKA111Es sind weitere Betonarbeiten für das südliche Widerlager notwendig. Die Arbeiten sind notwendig, da der Vorentwurf von der Realität abweicht und Gegebenheiten vor Ort statisch nicht ausreichen. Die Firma EMS ist vor Ort und muss die Hauptbauleistungen erfüllen. Aufgrund der schlechten Bestandsunterlagen und dem daraus resultierenden Vorentwurf ist eine Abweichung festgestellt worden, die EMS schnell beheben kann und muss, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. MKA112 Innerhalb der Sperpause sind zusätzliche Betonagen erforderlich gewesen. Grund hierfür sind erneut Abweichung zwischen Planung und Bestand. In diesem Fall war eine Betonwand nur zur Hälfte aus Beton und zum Teil aus klassischem Mauerwerk. Daher waren zusätzliche Arbeiten notwendig, um statisch abgesichert zu sein. Die Arbeiten sind innerhalb der 3-Tage Pfingstsperrpause erfolgt und konnten nicht weitervergeben werden. Es musste sofort auf die Situation reagiert werden, um sicher zu stellen, dass der Bahnbetreib zum Ende der Sperrpause wieder läuft. MKA113 Es mussten neue Konsolen für Auflagerungspunkte erstellen werden, da es Abweichungen zwischen den Ausführungs- und Bestandsplänen gab. Die Arbeiten hängen im direkten zusammen zum Bau des Medientunnels und den Bahnsteigbrücken am Bahnsteig 2. Daher gehören die Arbeiten ins Leistungsfeld von EMS. Die Abweichungen waren nicht vorhersehbar, daher sind die Mehrkosten berechtigt. MKA 114 Es ist ein zusätzliches Erdungskabel für die Bahnsteigbrücke Bstg. 2 an die Gleisbrücke 5 erforderlich. Diese Leistungen wurden in mehreren Vor-Ort Terminen mit dem BauAN besprochen und festgelegt.Der Anschluss des Erdungskabel an die Gleisbrücke ist auf Wunsch der DB erfolgt und folgt den Richtlinien und Erfahrungen die Stromspannungen über ein Potentail abzuführen. Der Austausch der Bahnsteigbrücke war Teil der Leistungen von EMS. Die Einbindung eines weiteren BauAN ist dabei nicht notwendig, da EMS mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut und schneller und günstiger das Erdungskabel verlegen kann. MKA115 Aufgrund von unzähligen Kabel (u.a. 6kV) im Kabeltrog des DBstg. 1 konnte der Austausch der Dienstbahnsteigbrücke nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Fertigteile wurden jedoch schon produziert und können zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Für die Zwischelagerung bis zum Bautermin fallen zusätzliche Kosten an. Die Fertigteile können nicht im Betonwerk verbleiben. Auf DB Grundstücken kann die sichere Lagerung und Gewährleistung, dass die Bauteile unbeschädigt bleiben, nicht erfüllt werden. EMS hat als einziger Projektbeteiligter die entsprechende Möglichkeit die Zwischenlagerung umzusetzen.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 (50) - Der Verbau aus Spundwänden zum Einbau des Medientunnels konnte auf Seite des Gleis 4 nicht wieder entfernt werden. Die GFK-Verkleidung deckt die Spundwand ab und stellt einen isolierenden Aufbau da. Die Arbeiten müssen in der Hauptsperrzeit erfolgen. Für Gleis 4 war ein Bauzug im Einsatz. Die Logistik für die Baustelle wurde mittels Bauzug erreicht. Die Montage direkt am Gleis erfordert eine genaue Abstimmung mit den restlichen Kolonnen. 44 (45) - Bei der Baufeldfreimachung für den Bahnsteig sind diverse undokumentierte Kabelschächte entdeckt worden. Diese waren abgängig und mussten erneuert werden. EMS hat bereits weiter Kabelschächte in der Beauftragung. Ein Wechsel des ANs ist auf Grund der schwierigen Logistik nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich. Ferner muss die Sperrzeit eingehalten werden. Weitere Kollonnen im Baufeld wären nicht realisibar. 45 - Bei der Prüfung der Trassierung hat der ALV Oberbau weitere Maßnahmen festgelegt. Die Maßnahmen waren nicht Bestandteil des HV. EMS hat bereits die Gleisarbeiten an Gleis 3 und 4 ausgeführt (Hochstopfen, Schotter ergänzen). Die Maßnahme musst in die Baulogistik mit aufgenommen werden, damit sowohl die Arbeiten am Gleis, als auch am Bahnsteig fristgerecht erfolgen konnten. 46 - Für den Bahnsteig benötigt das Projekt gemäß CSM einen isolierten Bahnsteig. Die elktr. Isolierung wird mittels mehrerer Maßnahmen erreicht. Eine Bestandteil ist die Trennung der Schichten des Aufbaus mittels Bitumenschicht (nicht leitfähig). Für die Fläche BSTG ist das im HV vorhanden. Für die Kopfsteine und Kanten (C-Profile) ist die Leistung nicht gemäß HV vorgesehen. Das Material muss teilweise im Vorweg beschichtet werden (Kopfsteine). Die muss in die gesamte Logistik mit eingebunden werden. Die C-Profile sind im Anschluss des Setzen der Profile zu beschichten. Die Beschichtungsarbeiten müssen in den knappen Zeitplan eingearbeitet sein. Beschädigungen an der Beschichtungen müssen direkt vor Ort nachgebessert werden. 48 - Die Schwellenanker sind gemäß Prüfung Trassierung durch ALV erfordelich. Schwellenanker sind nicht Bestandteil vom HV. Die Arbeiten in der Sperrzeit sind exakt und im engen Zeitrahmen getaktet. Ein zusätzlicher AN würde die Logistik einschränken. 49 - Für die Baufeldfreimachung zum Rückbau/Einbau der Bahnsteigbrücken kollidiert das Schutzgerüst mit der Wandverkleidung der Personenunterf. Das Schutzgerüst hat nur teilweise eine Rückbau der Wand-Paneele erfordert. Die Maßnahme ist begleitend entsprechend der Arbeitsabschnitte erfolgt.
- 10.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 50 - Der Verbau aus Spundwänden zum Einbau des Medientunnels konnte auf Seite des Gleis 4 nicht wieder entfernt werden. Die GFK-Verkleidung deckt die Spundwand ab und stellt einen isolierenden Aufbau da. Die Arbeiten müssen in der Hauptsperrzeit erfolgen. Für Gleis 4 war ein Bauzug im Einsatz. Die Logistik für die Baustelle wurde mittels Bauzug erreicht. Die Montage direkt am Gleis erfordert eine genaue Abstimmung mit den restlichen Kolonnen. 51 - Zur Sicherung der Unterfahrt der Fahrtreppe ist eine provisorische Konstruktion notwendig. Die Leistung ist nicht Bestandteil vom HV. Der Rückbau der Fahrtreppe (paralleles Projekt) wurde nachts parallel mit den Vorbereitungen für die Hauptsperrzeit BSTG 2 durchgeführt. Die Ausschachtung für den Medientunnel läuft direkt an der Unterfahrt vorbei. Die Sicherung muss in der Nacht geschehen, damit die BSTG-Oberfläche am Morgen für die Reisenden nutzbar ist. EMS ist vor Ort und kann in Abstimmung mit dem Fahrtreppenprojekt direkt umsetzen. 52 - Im Bereich des Südstegs musst der Austritt der Fahrtreppe aufwendig gesichert werden. Dabei dürfte die Konstruktion des Südstegs nicht beschädigt werden. Ferner dürfte die Absperrung nicht verschieblich sein, damit Reisende nicht in die Öffnung stürzen. Des Weiteren musste auch die Seite gesichert werden, da die Fahrtreppe die seitliche Begrenzung ist. Die Leistungen sind nicht im Hauptvertrag vorgesehen.Fa. EMS hab die Abbrucharbeiten von der Fahrtreppe begleitet. Die Fahrtreppe wird auf den Bahnsteig abgesenkt und mittels Kettenzügen auf den Flachwagen positioniert. Diese Arbeiten sind in der nächtlichen Sperrpause knapp getaktet. Parallel dazu wird Firma EMS am Medientunnel arbeiten. Eine externe Kollone muss Standzeiten einkalkulieren, da die Arbeiten mit Unterbrechungen durchgeführt werden. 53 - Nach Abbruch der Bahnsteigkanten und vor dem Setzen der neuen Bahnsteigkanten muss das Gleis (Gleis 3 und Gleis 4) auf die Solllage der Trassierung gebracht werden. Hierfür sind Stopfarbeiten notwendig. Für den Ausgleich der Höhen im Oberbau ist zusätzlicher Schotter erforderlich. Diese Leistung sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Arbeiten finden auf einem sehr kurzen Gleisabschnitt statt. Deshalb wird auch eine Tunnel-Stopfmaschine zum Einsatz kommen, da diese besonders klein und kompakt ist. Zwischen den Stopf-Gängen wird Schotter ins Gleis gebracht. Eine externe Firma muss die Kollene pausieren lassen. Firma EMS konnte die Arbeitskräfte auf anderen Abschnitten des Bahnsteigs für Arbeiten einsetzen.18
- 10.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 56 - Gemäß Stellungnahme BSK ist beim Material des provisoriscnen Bahnsteigberlags auf eine schwerentflammbarkeit zu achten. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HV. EMS führt die Tischlerarbeiten für den gesamten Bahnsteig aus. Ein Wechsel des BauAN ist nicht wirtschaftlich. Ein anderes Material lässt sich nicht so schnell verarbeiten (z.B. Fasserzementplatten). Das gewählte Produkt ist ein guter Kompromiss aus guter (schneller) Verarbeitbarkeit und dem erforderlichen Brandschutz. 57 - Während der Baufeldfreimachung für den Bahnsteigbelag ist aufgefallen, dass die Fundamente von den Masten nicht mehr den anerkannten Regel der Technik entsprechen. Teilweise ist der Sockelbereich bereits korrodiert. Die Leistung ist nicht im HV vorhanden. Die Leistung muss sofort erfolgen, da die Sperrzeit insgesamt nur 5 Wochen beträgt (Baufeldfreimachung nach 1 Woche, dann Entscheidung, dann Bestellung und kurz vor Ende der Sperrzeit der Einbau). 58 - Die Verbindung zwischen Medientunnel und Aufsicht ist nicht Bestandteil der Leistung aus dem Hauptvertrag. Die Betonfertigteile (Planung und Ausführung durch Fa. EMS) vom Medientunnel müssen im Bereich der Aufsicht baulich angepasst werden. Dies hat Einfluss auf die Statik und die innere Erde der Bauteile. Ein Wechsel des BauAN ist hier nicht sinnvoll. 59 - Die Beleuchtung (Allgemeinbeleuchtung) ist für den Treppenturm als Dienstweg für die Kollegen vom Stellwerk der S-Bahn nicht im HV vorgesehen. Die Forderung kommt von der Begehung durch den FASI der S-Bahn. Für die Sperrzeit Pfingsten muss umgehend die Beleuchtung installiert werden (Die Begehung FASI ist nur wenige Wochen vor Pfingsten). Um die Sperrzeit nicht zu gefährden, muss umgehend die Beleuchtung installiert werden, damit die Fahrdienstleiter ins Stel lwerk kommen.
- 19.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 60: Die Abdeckplatte zur Aufnahme des Bahnsteigbelags ist zum Zeitpunkt der Hauptvergabe technisch noch nicht bekannt. Daher handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Konstruktion Abdeckplatte liegt auf den Fertigteilen des Medientunnels. Die Abdeckplatte ist ebenfalls ein Stahlbetonfertigteil. Beide Elemente sind aufeinander abzustimmen. Ein Wechsel des BauAN ist nicht sinnvoll, da die Schnittstellen koordiniert werden müssen und eine reibungslose Montage aufeinander aufbaut. MKA 61: Auf Höhe der Aufsicht liegt die Schmutzwasserleitung der Aufsicht im Profil von den Elementen des Medientunnels. Dies ist auf den Bestandsplänen nicht erkennbar. Eine neue Leitung muss von der Aufsicht bis zur ehemaligen PU geführt werden. Im Bereich der PU ist eine Kernbohrung durch die Auflagerwände herzustellen. Die Leistung ist nicht Bestandteil des HV. Eine Verzögerung in der Ausführung behindert die gesamte Maßnahme. // MKA 62: Der Handabbruch von gemauerten Entwässerungsschächten im Bereich des Medientunnels ist keine Leistung aus dem HV. Teilweise sind die Schächte nicht im Bestand eingezeichnet. Teilweise haben die Schächte andere Dimensionen. Teilweise ließ sich der Bereich Abbruch nicht mit dem Stemmaufsatz der 2-Wege-Fahrzeuge erreichen. Somit muss mit Hand abgebrochen werden. Das Mauerwerk hat eine ungewöhnlich gute Festigkeit. Die Arbeiten sind zeitaufwendig. Die Gesamtmaßnahme ist dadurch behindert. Die Arbeiten sind zeitaufwendig und müssen in Etappen im Rahmen der Gesamtmaßnahme eingeplant werden. // MKA 63: Der Anschluss an die Kabelrohrtrasse im Bereich Posttunnel muss nach der Baufeldfreimachung geplant und ausgeführt werden. Die Bestandsdaten und die Lage der Fundamente aus dem Projekt "NeueZugängeSüd" erschweren die Planung und die bauliche Ausführung. Durch das Setzen der S-Profile ist der Arbeitsraum noch geringer. Die Leistung ist nicht Bestandteil des HV. Die Ausführung muss unmittelbar nach der Baufeldfreimachung erfolgen. // MKA 67: An Gleis 3 nördlich von der D-BSTG-Brücke ist eine Stahlwinkel in der Bahnsteigkante. Der ins Lichtraumprofil ragende Flansch ist für die Montage der Stromschiene geometrisch im Weg (neue Position nach Stopfen). Leistung ist nicht im HV. Die Leistung muss nach Absprache mit dem Bauherrn sofort umgesetzt werden, um die Wiederaufnahme des Betriebs S-Bahn nicht zu gefährden. // MKA 69: Gleis 3 und Gleis 4 sind zwischen den Weichen im Süden und Norden gestopft. Der ALV Oberbau hat als Auflage mit aufgenommen, dass beide Gleise entspannt werden und neu verschweißt werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des HVs. Die Entspannung der Gleise muss in den gesamten Ablauf einbezogen werden, da in der Zeit keine Fahrzeuge auf dem Gleis fahren können.
- 29.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 116 - Bei der Baufeldfreimachung für die neue Bahnsteigkante (C-Profil) ist im Bereich der Brücke über den ehemaligen Posttunnel eine Kollision entdeckt worden. Der AN ist vor Ort, hat Kenntnisse über das Umfeld und hat bereits alle anderen Ing.-Bauwerke technisch begleitet. Die Ausführung muss in der Sperrpause mit den anderen Maßnahmen koordiniert werden. Logistisch ist das schwierig umzustzen. 117 - Im Bereich der Fahrtreppe musste die Unterfahrt bautechnisch ertüchtigt werden. Im Bereich ehem. Posttunnel musste die Decke verändert werden, damit der isolierende Aufbau Bahnsteigbelag augeführt werden kann. Beide Themen sind bei der Baufeldfreimachung entdeckt worden. Fa. EMS hat bereits weitere Anpassungen am Hochbau, Tiefbau sowie Ing.-Bauwerke durchgeführt. Die Maßnahmen mussten direkt in der Sperrpause erfolgen, damit der provisorische Belag gebaut werden konnte. Die Bauteile sind mit anderen Maßnahmen verbunden und sollen keine unterschiedlichen Gewährleistungen aufweisen. Ferner muss hier wechselseitig statische Nachweise erfolgen. 118 - Die Mittelwand muss betoniert werden, damit das Schutzgerüst für die U-Bahn U3 zurückgebaut werden kann. Die Kabellage im Bereich der Mittelwand lässt eine Betonage mittels Beton-Pumpe und Einführung durch Verlängerungsschläuche nicht zu. Ein Betonage mittels Sackware ist eine Abweichung vom Hauptvertrag. Die Mittelwand wurde durch EMS bewehrt und im Sockelbereich (Auflager) bereits betoniert. Ein wechsel in der Gewährleistung in einem Statischbauteil ist kritisch. Die statische Funktion muss für das gesamte Bauteil gewährleistet werden. Ein Wechsel des ANs im Bauteil ist kritisch.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA047: Um einen gesicherten Arbeitsraum für den Bodenaushub im Bereich des Treppenfundaments Neuer Zugang Süd für die 4×7-Trasse zu erhalten, sind bis unterhalb des Fundamentes Kanaldielen einzubauen. Die Leistung ist nicht Bestandteil des HVs. Die erforderlichen Maßnahmen sind bei der Baufeldfreimachung entdeckt worden. Die Leistung muss unmittelbar erbracht werden, um die Fundamente zu sichern. // MKA055: Der Übergang vom Medientunnel zur Kabel-Trasse innerhalb der Bahnsteigbrücke über die ehemalige Personenunterführung und den Tunnel der U-Bahn Linie U3 muss mittels eines Zwischen-Bauwerks hergestellt werden. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Diese Maßnahme ist vorab lediglich skizziert worden, da dieses Bauwerk in unmittelbarer Nähe der Fundamente für die aufsteigenden Erschließungen (Treppenanlagen Südsteg) befindet. Firma EMS hat sowohl die Statik für den Medientunnel als auch die Statik für die Bahnsteigbrücke erstellt. Nach der Baufeldfreimachung wird kurzfristig über diese Geomentrie entschieden. Baufeldfreimachung, Planung und bauliche Ausführung muss innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Ein weitere Planer und ein weiterer Bauausführer muss in diese knappe Zeitschiene eingepasst werden. Hier besteht das Risiko, dass sich die Arbeiten verzögern. Ferner kann der Abschnitt nicht komplett in einem Arbeitsgang erstellt werden, da parallel auch Arbeiten in unmittelbarer Nähe statt finden (Gleis und Bahnsteig). // MKA065: Für die Stopfarbeiten am Gleis 3 und Gleis 4 mussten die Sicherungspyramiden im Gleisfeld entfernt werden. Die Arbeiten sind nicht Bestandteil des HV. Die Arbeiten erfordern Maschineeinsatz im Gleis. Dies muss in der Sperrzeit erfolgen. // MKA066: Für die Stopfarbeiten am südlichen Ende des Bahnsteigs muss in Verlängerung Richtung Süden die Gehwege aus dem Gleisbereich entfernt werden. Hierfür ist Maschineneinsatz für ein kurzes Zeitfenster notwendig. // MKA068: Der Rohbau von der neuen Brücke dient als provisorischer Bahnsteig von Phingsten bis zu Sommersperrzeit. Hierbei übernimmt der Bitumenanstrich 2 Funktionen: 1. Schutz des Bauteils vor Säuren oder anderen Flüssigkeiten, die den Beton beeinflussen können. 2. Erhöhte Isolation (Thema Berührungsspannung) für die Kunden. Dieser Anstrich ist nicht Bestandteil vom HV. Die Arbeiten müssen in der 72h Sperrzeit erfolgen. // MKA070: Diese Leistung wurde im HV nicht berücksichtigt. Es verlaufen diverse Leerrohre mit Bestandskabeln längs im Bahnsteig. Zusätzlich gibt es auch Querungen und Einfädelungen (Aufsicht, vertikale Erschließungsbauwerke, Brücke, Querungen von Gleisen/Bahnsteig). Die Arbeiten sind parallel zum Abbruch des Bahnsteigs auszuführen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise. // MKA071: EMS Gleisbau hat das entsprechende Equipment, um die Fahrtreppe mittels Kettenzüge, Rollwagen und Stahlplatten für die Arbeiten Demontage/Montage fachgerecht zu unterstützen. EMS Gleisbau hat das entsprechende Equipment, um die Fahrtreppe mittels Kettenzüge, Rollwagen und Stahlplatten für die Arbeiten Demontage/Montage fachgerecht zu unterstützen. // MKA072: Für die Arbeitsvorbereitung Montage Medientunnel muss im Bereich der Fahrtreppe an Gleis 4 die Steuerung versetzt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Fa. EMS führt die Baufeldfreimachung für den Medientunnel durch. Alle Behinderungen werden durch Fa. EMS baulich begleitet und beseitigt. Die Arbeiten sind knapp getaktet, um die nächtlichen Sperrpausen effizient zu nutzen. // MKA073: Für die Arbeitsvorbereitung Baufeldfreimachung für den Medientunnel zwischen Gleis 4 und vertikalem Erschließungsbauwerk Treppe zur Wandelhalle muss das Fundament aus dem Arbeitsraum abgebrochen werden. Die erfolgt in Etappen. Die Arbeiten erfolgen direkt an Gleis 4. Hier finden auch weitere vorbereitende Arbeiten für die Erneuerung BSTG statt. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. // MKA074: Das Einrichten eines Baugleises kann aufgrund der nicht regelkonformen LST-Planung nicht umgesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen zwischen 2 Uhr und 6 Uhr in der Hauptsperrzeit im Sommer (4.8.25 bis 4.9.25) jeweils das Gleis verlassen. Dies ist gemäß Baulogistik anders im HV vorgesehen. Ein Entfall der Sperrzeit hätte erhebliche Mehrkosten für das Projekt.
- 02.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA64: Zur Aufnahme der UV und Steuerungstechnik Fahrtreppe muss nach Abbruch eine Wand zusätzlicher Gründung in unmittelbare Nähe des Medientunnels entstehen. Die Leistung ist nicht Bestandteil des HVs. EMS führt bereits die Gründungsarbeiten für den Medientunnel aus und hat diverse Abfangungen geplant und baulich umgesetzt. // MKA75: Diese Kleinleistungen sind durch die PL direkt angeordnet. Die Kleinleistungen haben sich im Lauf der Bauphase ergeben. Es handelt sich um Kleinleistungen, die unmittelbar ausgeführt werden müssen, damit die Hauptmaßnahmen in den Sperrzeiten nicht gefährdet werden. // MAK76: Am 19.06.2025 hat das BM Änderungen an der Ausstattung BSTG vorgenommen. Es sollen digitale Vitrinen zum Einsatz kommen. Dies ist nicht Bestandteil des HVs. EMS hat für alle neuen Ausstattungselemente die Gründung gebaut. Die Rahmen der Vitrinen sind Einzelanfertigungen nach dem Standard HVV. Die Umsetzung vor Ort erfordert Logistik, Gründungsarbeiten und Anschluss an die Leerrohrtrasse (Ausführung auch durch EMS). // MKA77: Für die Betonage der Mittelwand wird Beton auf der Brücke Südfassade angeliefert. Eine Betonpumpe pumpt den Beton mittels Verlängerung auf die Bahnsteigebene. Dort sind Bohrlöcher direkt oberhalb der Wand (Schalung) hergestellt, damit der Beton fachgerecht in die Schalung gegossen werden kann. Weitere Bohrlöcher sind für die Verdichtungssonde, die ebenfalls von oben eingeführt wird. Die Gesamtkonstruktion Stahlbetonwand kann aus Gründen der Gewährleistung nicht getrennt werden. // MKA78: Im Rahmen des CSM-Verfahrens für den Aufbau spannungsfreier Aufbauten im Handbereich (2,5m vom Wagenkasten SBahn) wurde entschieden, dass auch die Bestandbauten mit betrachtet werden müssen. Dies ist nicht Bestandteil des HVs. Hintergrund: Der Wagenkasten der S-Bahn hat S-Bahn-Potential. Der Bahnsteig hat Fernbahn-Potential. Bei Unterschieden im Potential können ohne Schutzmaßnahmen Personen als Verbindung Spannung aufnehmen. Der BauAN muss beim Bestand (vertikale Aufbauten) die Sockelbereiche anpassen. Im Handbereich sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, die damit verbunden werden können (Planung und Ausführung) // MKA79: Im Rahmen der Begehung FASI S-Bahn und Fachbauüberwachung 50Hz wurden die Maßnahmen zur Sicherung von Mensch und Material beschlossen. Die Maßnahme ist nicht Bestandteil vom HV. EMS hat den Stahlbau und den Gerüstbau erstellt. Hierfür sind auch Beleuchtungsmaßnahmen vorgesehen. Ein Wechsel des BauAN ist nicht sinnvoll, da auch diese Maßnahmen geerdet sein müssen. // MKA80: Im Rahmen der Bewertung des Brandschutzes (Stellungnahme BSK für Baumaßnahme) wurde das Schutzziel für das Material den provisorischen Bahnsteigbelag erhöht. EMS ist mit der Ausführung beauftragt. Das gemäß BSK geforderte Material erfüllt höhere Anforderungen an den Brandschutz. Der restliche Aufbau des provisorischen Bahnsteigs mit der Unterkonstruktion hat sich nicht geändert. Ein Wechsel des BauAN ist technisch nicht sinnvoll.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 - Im HV sind 20t ausgeschrieben. Das Projekt musste deutlich mehr Material entfernen, um die Ing. -Bauwerke freizulegen beziehungweise den Arbeitsraum vorzubereiten. Der AN hat ein Entsorgungskonzept aufgestellt und führt die Entsorgung fachgerecht unter Zurhilfenahme eines Labors durch. Ein weiterer AN behindert den geringen Arbeitsraum/Logistik. 124 - Im Zuge der Abbrucharbeiten an der Bahnsteigbrücke wurde festgestellt, dass die Auflagerwand für Längsträger (LT)-10 nicht den Angaben in den Bestandsunterlagen entsprach. Laut Bestandsplanung sollte die Wand unter LT-10 eine Dicke von ca. 30 cm aufweisen. Tatsächlich wurde jedoch eine lediglich 10 cm starke Stahlbetonwand vorgefunden. Um die Lasten aus LT-10 ordnungsgemäß ableiten zu können, war die Erstellung eines statischen Nachweises für die Aufdopplung der Wand erforderlich. Die Ausführung muss umgehend erfolgen, damit die Sperrzeit für den Brückeneinbau nicht gefährdet wird. 125 - Gemäß der Entwurfsplanung muss der gesamte Bahnsteig bis zur Treppe Südsteg zurückgebaut werden. Zwischen der Bahnsteigbrücke und der Treppe Südsteg war laut Entwurfsplanung keine Konstruktion vorgesehen. Zur Schließung dieses Bereichs und zur Gewährleistung einer durchgehenden, begehbaren Fläche wird eine neue Stahlbetondecke geplant und ausgeführt. Der AN muss die Decke an die neue Brücke und den bestehenden Treppenlauf anpassen und statisch nachweisen. Ein Wechsel des AN erfordert einen erheblichen Schnittstellenaufwand. 126 - Beim Überprüfen der Bestandsunterlagen und der örtlichen Gegebenheiten wurde festgestellt, dass der Bereich, in dem der Querbalken aufgelagert werden sollte, nicht tragfähig ist. Vor Ort wurde ein Mauerwerk aus Trockenbau, Holz und Kalksandsteinen (KS-Steinen) vorgefunden, so dass hierfür kein statischer Nachweis geführt werden konnte. Dementsprechend musste das Auflager des Querträgers QT-1 neu bemessen werden. Im Rahmen der statischen Nachweise wurden zwei Berechnungen erstellt. Der AN muss die neue Brücke und den bestehenden Wandbereich der PU anpassen und statisch nachweisen. Ein Wechsel des AN erfordert einen erheblichen Schnittstellenaufwand.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 082 - Für die Baufeldfreimachung zum Einbau des Neubaus der Brücke D-BSTG an Gleis 3 müssen Kabel beseitigt werden. Dafür ist erforderlich: 6kV-Kabel schneiden und auf Kabelpritsche verlegen einschl. Verlängerung einmuffen. Der AN erstellt die Arbeitsvorbereitung für den Austausch der Brücke. Hierzu fallen diverse vorbereitende Arbeiten an. Die Baufeldfreimachung der Kabel muss in die weiteren Arbeiten eingetaktet werden, ohne die anderen Arbeiten zu behindern. Dies kann im Rahmen der Logistik des AN im allgemeinen Baustellenbetrieb eingearbeitet werden.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 83 Im direkten S-Bahn-Umfeld sind Metallbauteile am Potential der Fernbahn zu erden. Der Gerüstturm und der Umschlagplatz als auch das Schutzgerüst vom Trafo DB Energie sind aus Stahl gefertigt und stehen direkt am Gleis 3. EMS hat die Stahlbauten geplant (AP) gefertigt und aufgebaut. Ein fachgerechter Anschluss kann mit in die Ausführung augenommen werden. MKA 84 Der Anschluss muss zum Tunnelbauwerk passen. Die Tunnelanlage wurde durch EMS geplant und ausgeführt.Der Anschluss muss zum Tunnelbauwerk passen. Die Tunnelanlage wurde durch EMS geplant und ausgeführt. MKA 85 Der geplante und ausgeführt Techniktunnel benötigt im Süden, in der Mitte und im Norden Anschlüsse an die restliche Trasseninfrastruktur. Das Endbauwerk ist die Verbindung der Tunnelanlage im Norden. Aus Platzgründen wird im nicht öffentlichen Bereich vom BSTG die Verbindung hergestellt. Hier sind die statischen Anforderungen erheblich - Gründung Halle, Gründung Wandehalle und beginn Gleisfeld mit Weichenanlagen / LST. Die Planung erfordert aufwendige Suchschachtungen, um korrekte / belastbare Annahmen treffen zu können. EMS kann dies in den nächtlichen Sperrzeiten mittels 2-Wege-Fahrzeug durchführen und die Schachtungen mittels Spundwände sichern. MKA 87 Treppenauflagerträger entrosten und fachgerecht beschichten ist vom PSV Statik gefordert. Ein Gerüst aufstellen, vorhalten und demontieren im unteren Teil für die Baufreiheit ist not wendi. Ein Holzpodest am Treppenlauf herzustellen ist notwendig für die Nutzung der Treppe unabhängig von der Bautätigkeit. EMS hat die Anschlüsse/Auflage in direkter Nähe zur Bahnsteigbrücke geplant und ausgefühft. Der Mangel wurde bei der Abnnahme PSV Statik festgestellt. Es handelt sich nicht um einen VOB-Mangel, sondern um eine zusätzliche Leistung im Rahmen der Erstellung der Bahnsteigbrücke. MKA 88 Das Wegeleitschild über der Treppe muss höher gesetzt werden, und die seitlichen Bahnhofsnamenschilder müssen nachträglich isoliert werden. Durch die neue Trassierung ist der Handbereich von 2,5m verkürzt. Daher müssen die Anlagen angepasst werden. Auf die Treppe hat DB InfraGO noch Gewährleistung. Fa. EMS hat die Leistung im Projekt NZS erstellt.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 86 Entlang Gleis 4 im Bereich zwischen Treppe Südsteg Richtung Süden und NeuZugängeSüd (NZS) muss der Regenwasserschacht im Bereich der Kante versetzt werden. Hier gibt es eine Kollision zwischen Techniktunnel, Bahnsteigkante und den umliegenden Auflagern der aufgehenenden Bauteile. Der Schacht muss abgebrochen und neu aufgebaut werden. Hierbei ist auf die Lage der Grundleitung und die Lage des neuen Techniktunnels zu achten. Die Arbeitsabschnitte sind kleinteilig und müssen nachts ausgeführt werden, damit der Betrieb nicht eingeschränkt wird. Ein weiterer AN im Bereich des knappen Arbeitsraums behindert den Ablauf von umliegenden Arbeiten.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 92 Die Stadt Hamburg hat die Vereinbarung zwischen DB und FHH neu bewertet und erhebt ab sofort und bis zu 4 Jahren rückwirkend Sondernutzungsgebühren für genutzte Flächen. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen gem. § 2, Abs. 6 VOB/B, für die EMS hiermit den Anspruch auf besondere Vergütung gem. § 2, Abs. 5 und 6 VOB/B anzeigen. Die Gebühren sind nicht Bestandteil des HV. EMS hat das Logistikkonzept ausgearbeitet und hierfür die entsprechenden Flächen bei der Sondernutzung Bezirk Hamburg-Mitte abgerufen. 91 Ausführung unterhalb Fundament der Wandelhallentreppe L=3000mm DN 323*8mm Stahlrohr mit Ramme Olymp einschlagen und ausräumen, nach Einbau Medienrohr mit Dämmer verfüllen. Diese Maßnahme ist notwendig, da im Bereich Medientunnel und Treppenanlage nicht genügt Raum zur Verfügung steht. Unterhalb der Fundamente der Treppe kann die Leitung neu verlegt werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Die Baugrube für die Verpressung muss aufwendig in mehreren Nachschichten erstellt und gesichert werden. Die Logistik darf di e anderen Arbeiten am BSTG nicht behindern. 90 Pressbaugruben Treppe Wandelhalle herstellen. Pressbaugrube in geschlossenen Raum unterhalb der Treppe herstellen ca. 1,5*2,50*4,00m mit Holzverbau. Abtrennung aus Holz zur Pumpenstation des Aufzuges hergestellt. Baugrube nach Pressung wieder verfüllen und verdichten ohne Oberflächenherstellung. Zielbaugrube vor dem Treppenantritt herstellen ca. 1,8*2,50*3,00m, Ausführung während der Betriebsruhe. Holzverbau einbringen. Baugrube nach jeder Schicht wieder abdecken für die Nutzung durch Fahrgäste. Zielbaugrube wieder verfüllen und verdichten ohne Oberflächenherstellung. Diese Leistungen sind im HV nicht vorhanden und werden notwendig durch die Engstelle im Bereich Treppenlauf + Medientunnel. Die Annahmen für die Voruntersuchung müssen durch Suchschachtungen in Sperrzeiten erfolgen. EMS ist bereits gebunden und kann diese Arbeiten mit in den Bauablauf einbauen. 89 Schutzmaßnahmen vor Berührungsspannung nicht im HV vorhanden. EMS hat den Einbau der neuen Fahrtreppe begleitet und im Bereich des Medientunnels abgesichert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Kommanditgesellschaft EMS-Gleisbau - (GmbH & Co. ) erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hamburg](https://vergabeweiser.de/region/hamburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=305dfcbf-45c2-431c-b0f4-7360cc5a2a35. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/23fei70359-erneuerung-bahnsteig-2-gleise-3-und-4-hamburg-hbf-27ea33e3
