# 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Verfahrensmanagement von Planrechtsverfahren (VE 1100)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in München am 26.02.2021 vergeben, Zuschlag an GiV Gesellschaft für interdisziplin - Verfahrensmanagement mbH & Co KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Verfahrensmanagement von Planrechtsverfahren (VE 1100)
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 09.03.2021 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: GiV Gesellschaft für interdisziplin - Verfahrensmanagement mbH & Co KG
- Zuschlag am: 26.02.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [GiV Gesellschaft für interdisziplin - Verfahrensmanagement mbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/giv-gesellschaft-fuer-interdisziplin-verfahrensmanagement-mbh-co-kg), Stuttgart

## Leistungsumfang

Vergeben werden die Leistungen des zentralen Verfahrensmanagements für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke. Der AN ist er für die Koordinierung aller Projektbeteiligten mit Bezug zur jeweiligen Planänderung zuständig und stellt insbesondere die notwendige Kommunikation im Rahmen eines Planänderungsverfahren sicher. Das Verfahrensmanagement unterstützt parallel zum Kernprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke auch weitere Projekte, die das Großprojekt unmittelbar tangieren und als externe Projekte dem Umfeld der 2. S-Bahn-Stammstrecke zugeordnet werden können, darunter die netzergänzenden Maßnahmen. Der AN unterstützt des Weiteren auch die geplante Erweiterung des Großprojektes 2. S-Bahn-Stammstrecke um die Vorhaltemaßnahmen der U9 sowie den geplanten Neubau des Empfangsgebäudes am Haltepunkt Hauptbahnhof, diese erfordern eine gesamthafte planerische, statische, bauablauftechnische und bahnbetriebliche Betrachtung der dort beabsichtigten Baumaßnahmen im Rahmen einer sog. „Integrierten Gesamtlösung“ (IGL).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71541000-2
- CPV-Bezeichnung: [Projektmanagement im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71541000-projektmanagement-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: 66a5ab54-203f-46fb-b8f6-63871e64e54c

## Verlauf

- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes. Zur Sicherstellung des Werkerfolges ist diese Leistung notwendig, da ohne diese zusätzliche Leistung die Einreichung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen nicht erfolgen kann. Die zusätzlichen Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes sind inhaltlich komplex und untrennbar verbunden mit der bereits vertraglich beauftragten Unterstützung bei der Erstellung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen in der Genehmigungsplanung. Ein zweiter AN würde zu erheblichen Mehrkosten im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsunterlagen führen, überdies wäre eine Einarbeitung in die gegenwärtigen Planfeststellungsverfahren im Bereich des Natur- und Artenschutzes zu langwierig, könnte den Erfolg der einzelnen Verfahren gefährden und wäre daher nicht wirtschaftlich. Die zusätzlichen Leistung
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 3 - Zusätzliche Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes.Zur Sicherstellung des Werkerfolges ist diese Leistung notwendig, da ohne diese zusätzliche Leistung die Einreichung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen nicht erfolgen kann. Die zusätzlichen Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes sind inhaltlich komplex und untrennbar verbunden mit der bereits vertraglich beauftragten Unterstützung bei der Erstellung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen in der Genehmigungsplanung. Ein zweiter AN würde zu erheblichen Mehrkosten im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsunterlagen führen, überdies wäre eine Einarbeitung in die gegenwärtigen Planfeststellungsverfahren im Bereich des Natur- und Artenschutzes zu langwierig, könnte den Erfolg der einzelnen Verfahren gefährden und wäre daher nicht wirtschaftlich. Die zusätzlichen Leistung
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 03- Zusätzliche Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes.Zur Sicherstellung des Werkerfolges ist diese Leistung notwendig, da ohne diese zusätzliche Leistung die Einreichung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen nicht erfolgen kann. Die zusätzlichen Mitwirkungsleistungen bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen (Lph 4) im Bereich des Natur- und Artenschutzes sind inhaltlich komplex und untrennbar verbunden mit der bereits vertraglich beauftragten Unterstützung bei der Erstellung von genehmigungsrelevanten Antragsunterlagen in der Genehmigungsplanung. Ein zweiter AN würde zu erheblichen Mehrkosten im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsunterlagen führen, überdies wäre eine Einarbeitung in die gegenwärtigen Planfeststellungsverfahren im Bereich des Natur- und Artenschutzes zu langwierig, könnte den Erfolg der einzelnen Verfahren gefährden und wäre daher nicht wirtschaftlich. Die zusätzlichen Leistung
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 4: Um das vertraglich geschuldete Verfahrensmanagement von Planrechtsverfahren für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung verlängerte Projektdauer inkl. geänderten Zeiträumen/Inhalten der Planfeststellungsverfahren/Planänderungen sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2025 auf einem Leistungsniveau des Hauptvertrages aufrechtzuerhalten. Da der Vertrag vorsieht, dass mit Abruf der Leistungsoption des Jahres 2025 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Planrechtsverfahren / Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Planrechtsverfahren / Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert. Da die bisher vertraglich vereinbarte Leistung inhaltlich unverändert bleibt, ist eine Trennung und Erbringung einzelner Leistungsteile durch einen Dritten bereits aus den Gründen nicht möglich, die auch bei der ursprünglichen Ausschreibung einer Trennung in Fach- oder Teillose entgegenstanden. Diese Gründe gelten auch bei der deswegen angeordneten Aufrechterhaltung von Kapazitäten weiterhin. Die Aufrechterhaltung ist jedoch nicht von den bisherigen Leistungen trennbar, da für diese vielfältige Abhängigkeiten und Verschränkungen bestehen, so dass eine sachgerechte Leistung nur einheitlich erbracht werden kann. Evtl. anfallende zusätzliche Personentage können daher nicht herausgelöst werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ist, eine funktionierendes Gesamtleistung sicherzustellen und hat dafür gegenüber dem Auftraggeber einzustehen. Selbst wenn man zusätzliche Leistungen an einen Dritten vergeben wollte, würden beide dann beteiligten Auftragnehmer sich voraussichtlich von jeglicher Haftung und Gewährleistung für die Arbeiten freizeichnen, so dass der Auftraggeber eine unzumutbare Beschränkung seiner Rechte hinzunehmen hätte.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 5 Um das vertraglich geschuldete Verfahrensmanagement von Planrechtsverfahren für das Projekt 2. S-Bahn Stammstrecke (2. SBSS) für die gegenüber der ursprünglichen Planung verlängerte Projektdauer inkl. geänderten Zeiträumen/Inhalten der Planfeststellungsverfahren/Planänderungen sicherzustellen, ist es erforderlich, die aktuelle Leistungserbringung und die daraus resultierenden Personalkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2026 auf einem Leistungsniveau des Hauptvertrages aufrechtzuerhalten. Da der Vertrag vorsieht, dass mit Abruf der Leistungsoption des Jahres 2026 die Leistungserbringung und die damit verbundenen Personalkapazität - auf Grund von Fertigstellung einzelner Planrechtsverfahren / Teilprojekte des Großprojektes - verringert wird, ist die längere Aufrechterhaltung der Leistungserbringung inkl. Aufstockung der Personalkapazität anzuordnen, da der Umfang der Fertigstellung der Planrechtsverfahren / Teilprojekte nicht im geplanten Umfang erreicht wurde. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen und die der Gegenstand der Leistung, bezogen auf die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, bleiben unverändert. Da die bisher vertraglich vereinbarte Leistung inhaltlich unverändert bleibt, ist eine Trennung und Erbringung einzelner Leistungsteile durch einen Dritten bereits aus den Gründen nicht möglich, die auch bei der ursprünglichen Ausschreibung einer Trennung in Fach- oder Teillose entgegenstanden. Diese Gründe gelten auch bei der deswegen angeordneten Aufrechterhaltung von Kapazitäten weiterhin. Die Aufrechterhaltung ist jedoch nicht von den bisherigen Leistungen trennbar, da für diese vielfältige Abhängigkeiten und Verschränkungen bestehen, so dass eine sachgerechte Leistung nur einheitlich erbracht werden kann. Evtl. anfallende zusätzliche Personentage können daher nicht herausgelöst werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ist, eine funktionierendes Gesamtleistung sicherzustellen und hat dafür gegenüber dem Auftraggeber einzustehen. Selbst wenn man zusätzliche Leistungen an einen Dritten vergeben wollte, würden beide dann beteiligten Auftragnehmer sich voraussichtlich von jeglicher Haftung und Gewährleistung für die Arbeiten freizeichnen, so dass der Auftraggeber eine unzumutbare Beschränkung seiner Rechte hinzunehmen hätte.
- 09.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 06 Die Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement (G.i.V.) ist seit Januar 2020 im Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke als externes Verfahrensmanagement tätig. Dabei unterstützt der AN sowohl bei Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren in den Bereichen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen, als auch im Rahmen der Vorhaltemaßnahmen der U9 sowie der Vorhaltemaßnahmen des geplanten Neubaus des Empfangsgebäudes am Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Verfahren im Bereich des NEG und der Teilprojekte GHD und QBD finden nicht isoliert von denen der 2.SBSS statt, vielmehr existiert keine trennscharfe Abgrenzung zwischen z.B. den Verfahren der Integrierten Gesamtlösung (IGL) und dem Neubau Empfangsgebäude (NEG). Die Verfahren sind teilweise miteinander verzahnt, bedingen sich gegenseitig und werden auch vom EBA als „vom selben Vorhabenträger“ wahrgenommen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat GiV Gesellschaft für interdisziplin - Verfahrensmanagement mbH & Co KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d54a707f-0462-4fa8-a60d-7a660647b059. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-verfahrensmanagement-von-66a5ab54
