# 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 1 Technische Einrichtung, Los 2 Straßenbau/Entwässerung, Los 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Straßenbau in München am 27.10.2017 vergeben, Zuschlag an W. Markgraf GmbH & Co KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Straßenbau: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 1 Technische Einrichtung, Los 2 Straßenbau/Entwässerung, Los 3 Landschaftspflegerische Maßnahmen
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.10.2017 bis 30.06.2018
- Zuschlag an: W. Markgraf GmbH & Co KG
- Zuschlag am: 27.10.2017
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [W. Markgraf GmbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/w-markgraf-gmbh-co-kg), Bayreuth

## Leistungsumfang

LOS 1 Technische Einrichtung der Fläche: Errichtung Automatikschranke für Zu- und Abfahrt, Einbau Straßenfahrzeuglachwaage bis 60t, Gestellung Mannschaftscontainer für ca. 10 Personen, Errichtung Lkw-Reifenwaschanlag LOS 2 Straßenbau, Entwässerung und Erschließung: Asphaltierung von ca. 6.700 qm Fläche, Herrichtung Versickerbecken und Entwässerungsgraben mit ca. 1.300 m³ Bodenaushub, Errichtung Lagerboxen für Schüttgüter aus mobilen Stapelsteinen 3m hoch und 2.500m lang, Errichtung Außenbeleuchtung und Bewässerung für 40.000 qm LOS 3 Rodung ca. 2 ha Sukzessionsgehölze geringen bis mittleren Alters, Pflanzliche Bodendecke abräumen 4.400 qm, Errichtung Schutzzaun 1.000m, Habitatelemente anlegen für Flussregenpfeifer und Zauneidechsen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45233120-6
- CPV-Bezeichnung: [Straßenbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45233120-strassenbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: c6bed2ec-aad1-4edc-ab7f-57ad2d965111

## Verlauf

- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 - Wegen einer Ablagerung von Hausmüll im Baufeld mussten Maßnahmen (Entfernung von Hausmüll, Einbau von Bodenmaterial) durchgeführt werden. Aufgrund der notwendigen Vor-Ort Kenntnisse kann die aktuelle Leistung zeitnah nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen, welcher am Baufeld bereits aktiv ist. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen sowie dadurch zu Behinderungen zwischen diesen AN führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen der Fertigstellung der Bereitstellungsfläche kommen, die aber für weitere Baumaßnahmen zur Verfügung stehen muss.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Für den Bau von einem Rohrgraben für eine Wasserleitung für das Ab- und Regenwasser kann auschließlich der bereits gebundene AN die notwendige Leistung zeitnah erbringen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen sowie dadurch zu Behinderungen zwischen diesen AN führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen der Fertigstellung der Bereitstellungsfläche kommen, die aber für weitere Baumaßnahmen zur Verfügung stehen muss
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Ursprünglich war geplant, die Wasserversorgung an den bestehenden Wasserzählerschacht der FIBA (DB Regio) anzubinden. Die Genehmigung der SMV München wurde dem Bauherrn dafür aber vorerst nicht erteilt. Daher sollte eine direkte Anbindung einer eigenen Zuleitung an die bestehenden DN 300 Trinkwasserleitung erfolgen. Wegen den dafür notwendigen Vor-Ort Kenntnisse kann die aktuelle Leistung nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen sowie dadurch zu Behinderungen zwischen diesen AN führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen der Fertigstellung der Bereitstellungsfläche kommen, die aber für weitere Baumaßnahmen zur Verfügung stehen muss.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Dritte stellten auf Teilfläche Unrat, Container und Restmüll ab, welcher für den fortführenden Bau geräumt werden muss. Wegen den dafür notwendigen Vor-Ort Kenntnisse kann die aktuelle Leistung zeitnah nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen. Wegen den dafür notwendigen Vor-Ort Kenntnisse kann die aktuelle Leistung zeitnah nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Im Zuge der Bauausführung stellte sich heraus, dass die vorhandene Entwurfsplanung qualitativ nicht den Anforderungen entsprach und geändert werden musste. Daher wurden die Bautätigkeiten durch den AG vorläufig eingestellt. Ein Wechsel des AN würde einen Baustop nicht verhindern.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 - Verlegung von notwendigen Kabelschutzrohren zum Schutz der Kabel (Kabelumhüllung) kann aufgrund von den notwendigen Vor-Ort Kenntnissen nur durch den bereits beauftragten AN erfolgen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen sowie dadurch zu Behinderungen zwischen diesen AN führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteten Fertigstellung der gesamten Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Flächen als Zwischenlagerfläche für weitere Baumaßnahmen zur Verfügung stehen muss.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Zulage für Einbauten von Asphalt in der Fläche (Bordsteinen und Rinnen, bzw. händische nacharbeiten) Da AN bereits die Asphaltierung der Fläche durchführte, würde ein Wechsel des AN würde erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss. Der Wechsel des AN würde ferner die Durchsetztung von erschweren, da zwei AN an einer Baufläche beteiligt wären
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Bitumenpreiserhöhung für Asphaltierung der Teilfläche 1. Bitumen ist für die Asphaltmischung notwendig und ist für die Asphaltierung der Teilfläche 1 notwendig.Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss. Die Preiserhöhung betrifft alle möglichen AN
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Veränderung der Lage der Reifenwaschanalage und Waage aufgrund Optimierung der Planung und damit zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich. Eine Neubeauftragung wäre mit finaziellen Merhaufwand und höheren Kosten Verbunden. Ein Wechel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im ABuablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteten Fertigstellung der gesamten Bereitstellungsfläche führen würd
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 - Im Zuge der Herstellung von Leitungsgräben für neu zu verlegende Ver- und Entsorgungsleitungen wurde im Bereich östlich des Versickerungsbeckens querende Sparten gefunden. Diese mußten gesichert werden, um die neuen Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen zu können. Der Sicherungsaufwand für diese Bestandssparten war kurzfristig zwingend erforderlich um einen Baustillstand zu verhindern. Ein Wechsel des AN hätte terminliche Verzögerungen zur folge.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Baustillstand wegen erneuter Erstellung einer neuen Ausführungsplanung auf Basis neuer Entwurfsplanung des AG. Daher wurden die Bautätigkeiten durch den AG vorläufig eingestellt. Ein Wechsel des AN würde einen Baustillstand nicht verhindern.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Änderung des Materials der Leistungspositionen Brunnenausbau von Edelstahl in PVC, dadurch verkürzte Lieferzeit, einfachere und flexiblere Anpassung an vorhandene Lithologie und Kostenersparnis. Modifizierte Beauftragung der betroffenen Leistungsposition an einen anderen möglichen AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf von weiteren beteiligten AN der Baumaßnahme führen sowie dadurch zu Behinderungen zwischen diesen AN führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteten Fertigstellung der gesamten Bereitstellungsfläche führen würden.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Ausführung der Umschlagfläche TF 2 für die Gleisverladung als Betondecke, um Schüttgutcontainer umschlagen zu können. Dieser Vorgang muss zu den parallel laufenden arbeiten durchgeführt werden. Ein Wechsel des AN würde dabei zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche Straße-Schiene für Baumaßnahmen des Großprojektes zur Verfügung stehen muss. Der Wechsel des AN würde ferner die Durchsetztung von erschweren, da zwei AN in einem Bereich beteiligt wären.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 - Abwassserpumpwerk muss für den Betrieb der Bürocontainer erbaut werden. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden. Der Wechsel des AN würde ferner die Durchsetztung von erschweren, da zwei AN an einem Bauteil beteiligt wären.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 - Zusatzleitstung im Bau wegen Erstellung einer neuen Entwurfsplanung des AG Die in Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss.Durchführung der Erstellung einer neuen Entwurfsplanung des AG ist nur durch den aktuellen AN durchführbar, da er zeitnah mit den Arbeiten, ohne Zeitverlusst, beginnen kann.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 - Zusatzleistungen zu NT15 für die Erstellung der Entwurfsplanung des AG wird betreits duch AN durchgeführt. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss. Der Wechsel des AN würde ferner die Durchsetztung von erschweren, da zwei AN an unterschiedlichen Planungen beteiligt wären.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Die Gundwassermessstelle wurde von Fa. Markgraf erstellt und liegt in der Teilfläche (TF) 2 der Bereitstellungsfläche A1. Diese TF wird ebenfalls durch Fa. Markgraf in Fahrbahndeckenbetonbauweise erstellt. Durch die künftige Nutzung mit Flurförderfahrzeugen ist der Umbau zu einer Unterflurmesstelle notwentig. Aufgrund von parallelen Bauabläufen und der Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen ist ein Wechsel des AN nicht möglich.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 - Aufgrund des notwendigen Abstands zur Hochspannungsleitung und notwendiger betrieblicher Belange, ist es notwendig das Beleuchtungskonzept auf der Bereitstellungsfläche anzupassen. Der AN ist bereits mit der Beleuchtung des Geländes beauftragt. Es handelt sich um eine in sich geschlossene Anlage. Aus Haftungsgründen ist es nicht möglich hier einen zweiten AN zu binden. Zudem finden gleichzeitig andere Arbeiten durch den gleichen AN auf dem Gelände statt, sodass eine Koordination zwischen zwei unterschiedlichen AN nicht ohne weiteres möglich ist.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Sanierungsbedaf an Schächten und Leitungen an der BSF A1 nach Inspektion durch den AN. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Instandsetzung von Staubschutzzaun ist durch aktuellen AN nur möglich, da das Wiederaufstellen und ersetzen von Staubschutzmatten sogleich von ihm bewerkstelligt werden kann. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Einschränkungen im Bauablauf der Baumaßnahme führen. Insbesondere könnte es zu Verzögerungen kommen, die zu erheblichen Zusatzkosten bei einer verspäteteten Fertigstellung der Bereitstellungsfläche führen würden, da diese Fläche als Umschlagsfläche des Großprojektes zur Verfügung stehen muss.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 28 - Aufgrund des notwendigen Abstands zur Hochspannungsleitung und notwendiger betrieblicher Belange, ist es notwendig das Beleuchtungskonzept auf der Bereitstellungsfläche anzupassen. Der AN ist bereits mit der Beleuchtung des Geländes beauftragt. Es handelt sich um eine in sich geschlossene Anlage. Aus Haftungsgründen ist es nicht möglich hier einen zweiten AN zu binden. Zudem finden gleichzeitig andere Arbeiten durch den gleichen AN auf dem Gelände statt, sodass eine Koordination zwischen zwei unterschiedlichen AN nicht ohne weiteres möglich ist.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 - Aufgrund von einem ungewöhnlichem Starkregenereignis kam es zu einer Rutschung in der Böschung des Versickerbeckens. Daraufhin muss die Böschung wiederhergestellt und um ähnliche Schadensbilder in Zukunft zu vermeiden mit zusätzlichen Wasserbausteinen gesichert werden.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 - Aufgrund des notwendigen Abstands zur Hochspannungsleitung und notwendiger betrieblicher Belange, ist es notwendig das Beleuchtungskonzept auf der Bereitstellungsfläche anzupassen. Der AN ist bereits mit der Beleuchtung des Geländes beauftragt. Es handelt sich um eine in sich geschlossene Anlage. Aus Haftungsgründen ist es nicht möglich hier einen zweiten AN zu binden. Zudem finden gleichzeitig andere Arbeiten durch den gleichen AN auf dem Gelände statt, sodass eine Koordination zwischen zwei unterschiedlichen AN nicht ohne weiteres möglich ist.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Zur Erreichung der Bauabnahme der Tiefbrunnen gem. § 61 BayWG sind Anpassungsmaßnahmen an den Brunnen notwendig, unter anderem muss für die Elektronik ein separater Technikschacht errichtet werden.Der Auftragnehmer ist bereits mit der Erstellung der Tiefbrunnen beauftragt, aus diesem Grund ist ein Wechsel aus technischen Gründen nicht möglich, da der AN bereits mit dem Brunnenbau beauftragt ist. Die Tiefbrunnen müssen bald in Betrieb genommen werden, insbesondere muss eine Staubbildung verhindert werden. Hierbei ist zu beachten, dass zur Sicherstellung des Werkerfolges die Anpassung an den Tiefbrunnen notwendig sind. Eine Vergabe an einen Dritten würde zu erheblichen Verzug führen, sodass zum Zweck der Staubreduzierung wesentlich teurere Ersatzmaßnahmen z.B. tägliche Strassenreinigung per LKW mit Wasserfass durchgeführt werden müssen. Aus diesem Grund sind die Anpassungsarbeiten schnellstmöglich auszuführen
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 31 - Aufgrund von Optimierungen und zusätzlichen Planungen muss eine Erweiterung/Anapssung an den elektrotechnischen Anlage erfolgen, um einen sicheren Betrieb des Strassergeländes zu gewährleisten. Der AN ist bereits mit der Installation der Beleutung beauftragt worden. Die elektrotechnischen Anlagen können nicht einzeln betrachtet werden und müssen im gesamten durch den AN sicherheitstechnisch abgenommen werden. Aus haftungsgründen ist es hierbei nicht möglich bestehende Leistungsbauteile herauszunehmen und separat zu beauftragen.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 33 - Im Zuge von Umbaumaßnahmen am Strassergelände wurden Optimierungsarbeiten zur Verbesserung der betrieblichen Situation angeordnet. Es wurde die Geometrie der Haufwerkboxen (aufgrund der Ausführungsstatik) und Anpassungen an den Entwässerungsleitungen optimiert.Die vertragliche Leistung ist von der zusätzlichen Leistung nicht abgrenzbar, es handelt sich um Betonblocksteine die aufgrund der Ausführungsstatik um eine Steinreihe erhöht wurde und im Zuge der Umbaumaßnahmen erfolgte beim Wiederaufbau weitere Optimierungen (Anpassung Geometrie der Boxen, Anpassung Entwässerungsleitung).
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1: Die Platzverhältnisse vor Ort sind begrenzt, weswegen ein weiterer AN vor Ort aus bauablauftechnischen Gründen nicht hinzunehmen ist. Neuvergabe der zusätzlichen Leistung steht in keinem Verhältnis zu den Kosten. 2: Die Hauptbauleistung ist weiterhin durch den AN fortzuführen. AN mit technischen Feinheiten des Bauwerk vertraut. Eine Einarbeitung eines weiteren AN in Kürze der Zeit nicht möglich. Ein weiterer AN auf dem Baufeld würde zu Schwierigkeiten in zeitlicher und platztechnischer Hinsicht auf dem Baufeld führen. 3: Die Umplanungen sind für den Werkerfolg des Bauwerks zwingend notwendig. Durch die erforderlichen zusätzlichen Umplanungen haben einen Baustopp und Maschinenstillstand hervorgerufen. Maschinenstillstand zeitlich absehbar. AN ist mit den zusätzlichen Umplanungen zu beauftragen, da die Arbeiten nicht trennbar sind das Werk bis zum Ende durch einen AN durchzuführen ist. 4: Eine technische Trennung der Arbeiten ist bei Neuvergabe nicht möglich. Für den Baufortschritt sind die Umplanungen zwingendnotwendig. Umplanungen beinhalten die Betrachtung des Wegfalls der Schrankenanlage und zusätzliche Vermessungsarbeiten aufgrund der Änderungen. 6: Die Ausführung der zusätzlichen beauftragten Treppe steht in direktem Verhältnis mit der Hauptbauleistung. Eine Abgrenzung aus technischer Sicht (Trennung zwischen Bauwerken) ist mit einem Einsatz eines neuen AN nicht möglich 7: Zur Vermeidung von Ausfällen der Waage und zur Schmutzabweisung wird der Einbau eines Spaltgummis angeordnet. Die technische Einrichtung des ehemaligen Straßengeländes ist Leistungssoll des vor Ort agierenden AN. Einbau für die Funktionsfähigkeit der Waage zwingend notwendig. 8: Eine Umplanung des Bauausführung resultiert in einer Umplanung der Kamerainstallation. Diese sind für den weiteren Baufortschritt zwingend notwendig, da sonst Leistungen aus dem Hauptvertrag nicht zu tragen kommen können. Zudem ist durch Unwetter ein Rollladen zu Schaden gegangen, welcher somit umgehend ausgebessert werden muss. 9: Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss der Standort des Bedien-PC des Kamerasystem in einen Raum mit beschränktem Zugang verlegt werden. Diese Leistung ist untrennbar zum HV-Soll. Zudem ergibt sich aus der Verlegung ein Einbau eines Verstärker, da die Datenübertragung aufgrund der Kabellänge nun teilweise gestört werden. 10: Auf einer Teilfläche des Strassergelände kam es zu Beschädigungen und Verschmutzungen, welche niemanden eineindeutig zuzuordnen sind. Um die Sicherheit im Standort aufrecht zu erhalten, wird eine zusätzliche Installation einer Kamera am Lichtpunkt 1.47 der TF2 inkl. Kabelverlegung und Einbindung ins Kamerasystem notwendig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat W. Markgraf GmbH & Co KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9305b79a-907b-4239-a8dc-0d537ac44a44. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve112-bau-bereitstellungsflaechen-los-1-c6bed2ec
