# 2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 705f Deckelfreimachung West - provisorische Verlegung MSE Kanal

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in München am 18.03.2024 vergeben, Zuschlag an PORR GmbH & Co. KGaA. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: 2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 705f Deckelfreimachung West - provisorische Verlegung MSE Kanal
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.03.2024 bis 23.04.2025
- Zuschlag an: PORR GmbH & Co. KGaA
- Zuschlag am: 18.03.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [PORR GmbH & Co. KGaA](https://vergabeweiser.de/unternehmen/porr-gmbh-co-kgaa), München

## Leistungsumfang

Zur Vorbereitung der Hauptbaumaßnahme der 2. S-Bahn Stammstrecke München ist es erforderlich in einer Vorabmaßnahme im Bereich des Haidenauplatzes /Berg-am-Laim Straße Sparten zu verlegen. Im Rahmen der Maßnahme erfolgt die Umverlegung eines Kanals der Münchner Stadtentwässerung (MSE) sowie der Straßenentwässerung der Berg-am-Laim Straße und einer Telekomleitung. Für die Umverlegung sind Rückbaumaßnahmen an einem Tramgleichrichterwerk sowie an einem ehemaligen Zollgebäude erforderlich. Des Weiteren ist es erforderlich umfangreiche Baugrubenverbauten herzustellen und den Straßen- und Individualverkehr mehrfach umzuverlegen. Die Baugrubenverbauten umfassen Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände mit Rückverankerung sowie einen Spritzbetonverbau. Des Weiteren ist die Herstellung eines DSV Körpers sowie das Betreiben einer offenen und geschlossenen Wasserhaltung vorgesehen. Die Hauptmassen umfassen: Abbruch Stahlbeton: 550 m³ Fahrbahn herstellen und rückbauen: 1.000 m² Bohrpfähle: 110 m Spritzbeton: 300 m² Doppel U-Träger: 190 m Verpressanker: 36 Stk

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 34 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221250-9
- CPV-Bezeichnung: [Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45221250-tiefbauarbeiten-ausser-tunneln-schaechten)
- Bekanntmachungs-ID: bdfdcd05-3995-4b15-930a-a3363d61d649

## Verlauf

- 01.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Die Änderungen und Hinweise können der Datei "23FEI68472 VE 705f Erste Bieterinfo vom 13.12.2023 v1.zip" auf dem Vergabeportal der DB eingesehen werden.
- 20.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Die Änderungen und Hinweise können der Datei "23FEI68472 VE 705f Erste Bieterinfo vom 13.12.2023 v1.zip" auf dem Vergabeportal der DB eingesehen werden.
- 24.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Die Änderungen und Hinweise können der Datei "23FEI68472 VE 705f Zweite Bieterinfo vom 22.12.2023-final.zip" auf dem Vergabeportal der DB eingesehen werden.
- 14.01.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Die Änderungen und Hinweise können der Datei "23FEI68472 VE 705f Zweite Bieterinfo vom 22.12.2023-final.zip" auf dem Vergabeportal der DB eingesehen werden.
- 28.01.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Mit dieser Korrektur wird die Submission vom 31.01.2024, 10.00 Uhr auf den 13.02.2024, 10.00 Uhr verschoben.
- 30.01.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Alle relevanten Informationen zu dieser Änderung können Sie der Datei "23FEI68472 VE 705f Dritte Bieterinfo vom 24.01.2024-final.zip" auf dem Vergabeportal der DB AG entnehmen.
- 29.03.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 01.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ01 die Leistung vom bestehenden AN erbringen zu lassen und von einem anderen AN abrechnen zu lassen ist nicht möglich. Die Leistung der BIM basierten Abrechnung ist Gegenstand des ursprünglichen Vertrages. es ist nicht Möglich, die vertraglich geschuldete Leistung von einem AN erbringen zu lassen und die Vergütung einem anderen AN zu übergeben. Die Neuvergabe der gesamten Leistung würde eine Doppelbeauftragung bedeuten.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 004 Gemäß Bestandsunterlagen und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen konnte der AG davon ausgehen, dass das Gebäude des alten TGW's vollständig entkernt wurde. Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen lag das alte TGW nicht vollständig entkernt vor. Die Entkernung des alten TGW war für die vertragskonforme Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich. MKA 007 Gemäß Bestandsunterlagen und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen konnte der AG davon ausgehen, dass der Trammast 2518 außerhalb des Einflussbereichs der Baumaßnahme liegt und eine explizite Überwachung mittels Geomonitoring nicht erforderlich ist. Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen wurde eine tachymetrische Trammastüberwachung gefordert. Die Trammastüberwachung war für die vertragskonforme Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ09 Aufgrund von vorherigen Abweichungen und Unsicherheiten der Spaten Bestandsunterlagen zu den tatsächlichen Lagen der Spaten, wurde festgelegt, die genaue Lage des MSE-Kanals zu bestimmen. Dafür wurde dieser teilweise freigelegt um durch Vermessungstechnische Leistungen die Lage der Achse zu ermitteln. Die Leistungen waren erforderlich um die Herstellung des gleisnahen Trägerbohlenverbaus und somit den reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.
- 15.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA002)Gemäß des Rahmenterminplans ist der BauAN alleine auf dem Baufeld und eigens fürs Flächenmanagement zuständig. Die Haufwerke mussten wegen des Flächenbedarfs umgesetzt werden Durch die Anwesenheit eines zweiten BauAN's (KaMiSo) ist die BE-Fläche gemeinsam zu nutzen und folglich begrenzt. Um die erforderlichen Leistungen termingerecht auszuführen war die Umsetzung des Haufwerkes erforderlich. Gemäß Bestandsunterlagen und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen konnte der AG davon ausgehen, dass das Abraummaterial aus dem Aushub des Sickerbeckens nicht Verunreinigt ist.Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld getroffenen Abstimmungen lag das ausgebaute Bodenmaterial stark verschmutzt vor. Das Säubern der Haufwerke war für die Einhaltung der Anforderungen gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der vertragskonformen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich. MKA008) Gemäß Vorabrecherche und intensiver Planung des geotechnischen Monitorings, konnte der AG davon ausgehen, dass sämtliche installierte Prismen die Bauzeit zerstörungsfrei überdauern. Wegen eines unbekannten Grundes wurden acht Vermessungsprismen am 19.08.2024 zerstört vorgefunden. Die zeitnahe Ersetzung der zerstörten Prsimen war zwingend erforderlich um Auflagen aus der Ril883 und dem PFA3Ost einzuhalten. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da es sich weiterhin um geotechnsiche Gleis- und Bauvermessung handelt. Bereits installierte, aber zerstörte Messprismen mussten ersetzt werden.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 019 Gemäß Bauablaufplan und im Vorfeld getroffener Abstimmungen konnte der AG davon ausgehen, dass sämtliche Kampfmittelsondierungen im Gleisfeld abgeschlossen sind. Trotz der umfangreichen Vorabrecherche mussten zusätzliche Bohrlochsondierungen im Gleisfeld durchgeführt werden. Um die erforderlichen Arbeiten in der Sperrpause termingerecht sicherzustellen und die ursprüngliche Gleislage nach Abschluss der KaMiSo wiederherzustellen war es erforderlich, einen Stopftrupp bereitzustellen um die dafür erforderlichen Leistungen auszuführen. Der Stopftrupp war für die vertragskonforme Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich. Der Gesamtcharakter des Umfangs bleibt unverändert, da es sich um eine unterstützende Leistung für einen weiteren Vertragspartner der DB handelt. Das zu errichtende Bauwerk bleibt identisch zu den Vertragsunterlagen.
- 29.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der verzögerten Kampfmittelfreigabe konnten die Arbeiten erst in der KW03 2025 anstelle der KW46-48 2024 stattfinden. Eine Lagerung des Bohrgerätes für mehrere Wochen wurde als unwirtschaftlich eingestuft. Hierbei handelte es sich um unvorhergesehene Verzögerungen, zu welchen es Absprachen zwischen AG und AN gibt. Der Hinweis aus der Baubeschreibung, mögliche Erschwernisse und Verzögerungen durch KaMiSo einzukalkulieren, greift somit nicht. Die Kosten für das Verfüllen mit Sand-Kies-Zement Gemisch sind als nachtragswürdige Leistung berechtigt, da das notwendige Sand-Kies-Zement Gemisch nicht im LV angegeben war. Dieses Gemisch wurde eingesetzt, da für die Ausfachungsarbeiten bei der Verfüllung der Bohrungen die Gefahr des Auslaufens der Verfüllstrecke bestand. Der zusätzlichen L-Winkel Anschluss ist als nachtragswürdige Leistung berechtigt, da dieser in in den Ausführungsplänen ergänzt wurde und in den Ausschreibungsunterlagen und im LV nicht vorgesehen war.
- 29.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bestandsunterlagen, im Vorfeld durchgeführten Erkundungsbohrungen und hydraulischen Berechnungen konnte der AG davon ausgehen, dass die Absenkbrunnen mit Stahlfilterausbau die erforderlichen Wassermengen fördern können. Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld durchgeführten Erkundungsbohrungen und hydraulischen Berechnungen reicht die Filterkapazität je Meter Filterstrecke des Stahlausbaus nicht aus, um die benötigte Wassermenge zu fördern. Die Änderung des Filterausbaus der Absenkbrunnen war für die Erreichung des berechneten Absenkziels und somit für die vertragskonforme Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA018- Gemäß der Planungsunterlagen und im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen konnte der AG davon ausgehen, dass sämtliche relevante Entsorgungs- und Transportpositionen in den Ausschreibungsunterlagen angegebe wurden. Auf Grund von unentdeckten Schwarzanstrichen im Bodenbereich der Betonfundamente mit Schadstoffkonzentrationen, welche dem gefährlichen Bereich zugeordnet werden und nicht im Haupt-LV vorhanden sind, kann weder die Entsorgung noch der Transport des Materials abgerechnet werden.
- 26.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 14: Gemäß Planungsbesprechungen und im Vorfeld getroffener Abstimmungen konnte der AG davon ausgehen, dass mit den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen der Bau-AN eine exakte Baukostenkalkulation der Maßnahme durchführen kann. Trotz einem definierten Planprüflauf und im Vorfeld getroffener Abstimmungen lag den AU der rückverankerten Trägerbohlenwand keine Ankerliste bei. Der Bau-AN nahm für die damalige Kalkulation 2 Litzen pro Anker an. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden Ankerlisten erstellt und den Ausführungsplänen beigelegt. Nach dieser Liste sind die Anker mit 4-7fach Litzen auszuführen. Um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erfüllen und die Trägerbohlenwand gemäß freigegebener Ausführungsplanung herzustellen, war es erforderlich, die Anker mit 4-7 Litzen, hingegen der Kalkulation mit 2 Litzen, auszuführen. Dies war für die vertragskonforme Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich. /// 17: Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld durchgeführter Baugrunderkundungen wurde eine geänderte Hydrogeologie angetroffen. Um die erforderlichen und vertraglich geschuldeten Leistungen termingerecht herzustellen war es erforderlich, die Brunnenentwicklung mittels einem geänderten Entsandungsverfahren auszuführen. Gemäß ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis "23FEI68472 Vertrags-LV" ist die Entsandung der Brunnen mittels geeignetem Entsandungsverfahren z.B. Kolbenentsandung durchzuführen. Auf Grundlage der ersten Ausführungsergebnisse, wurde der Werkerfolg der Entsandung durch das vom AN gewählte Verfahren (Kolbenentsandung) nicht erreicht. Seitens AN wurde ein alternatives Entsandungsverfahren (Impulsentsandung) vorgeschlagen und erfolgreich umgesetzt. Die erfolgreiche Brunnenentwicklung ist notwendig, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erfüllen.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und im Vorfeld getroffener Abstimmungen sind Abweichungen zwischen den Bestandsunterlagen und der Situation vor Ort aufgetreten. Der geplante Bohransatzpunkt ist auf Grund der Spartensituation nicht umsetzbar, weshalb ein neuer Bohransatzpunkt, im Verkehrsbereich, festgelegt wurde. Im Nahbereich des geplanten Bohransatzpunktes ist eine aktive Gasleitung situiert, was Arbeiten in diesem Bereich untersagt. Um die erforderlichen und vertraglich geschuldeten Leistungen termingerecht herzustellen ist es erforderlich, der BAP zu verschieben und die zusätzlichen und insbesondere Leistungen im Zuge der Verkehrssicherung auszuführen. Die Fläche musste gesperrt werden, die Verkehrssicherung wurde aufgestellt und mit Abschluss der Arbeiten die Bestandssituation wieder hergestellt.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Trotz der umfangreichen Abstimmungen mit dem Versorgungsträger "MSE" vor Leistungsausführung, waren Anpassungen an der ausgeschriebenen Pumpanlage erforderlich um einen Funktionsausfall der Pumpanlage zu vermeiden. Dies wurde dem Versorgungsträger erst im Rahmen technischer Aufklärungsgespräche bewusst. Der Gesamtcharakter des Umfangs bleibt unverändert. Es wird lediglich die Steuerungstechnik der Pumpenanlage angepasst.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Trotz der umfangreichen Vorabrecherche und einer freigegebenen AP muss nachträglich der Leitungsverlauf des DN1400 Rohrs angepasst werden und somit neue Rohrelemente bestellt werden. Die AP wurde gemäß Planprüflauf von mehreren Instanzen geprüft und schließlich freigegeben. Bei der Übergabe an den BauAN wurde festgestellt, dass eine Ausführung gemäß den freigegebenen Plänen als kritisch angesehen wird. Grund dafür sind statische Bedenken bei der Ausführung der ursprünglichen Planung. Als mögliche Lösung wurde seitens BauAN ein geänderter Leistungsverlauf vorgeschlagen und durch den AG bestätigt. Die Rohrstücke für die ursprüngliche Planung wurden bereits beschafft. Folglich müssen zusätzliche Rohrelemente nachbestellt werden. Um die erforderlichen und vertraglich geschuldeten Leistungen termingerecht herzustellen ist es erforderlich, Anpassungen an der freigegebenen AP vorzunehmen und zusätzliche Rohrelemente nachzubestellen.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der beauftragten Vertragsleistung war die aktive Gasleitung im Plan des Versorgungsunternehmens falsch verortet. Entsprechend war der geplante Bohransatzpunkt zur Herstellung der Grundwassermessstelle zu nah an der Bestandsgasleitung. Um eine Gefährdung zu vermeiden musste der Bohransatzpunkt verlegt werden. Dies machte einen weiteren An- und Abtransport, sowie Vorhalten des Bohrgeräts für den Zeitraum der Sachverhaltsklärung notwendig. Der Gesamtcharakter des beauftragten Vertragsumfangs bleibt unverändert, da die herzustellende Grundwassermessstelle identisch zu den Vertragsunterlagen hergestellt wird. Lediglich die Lage des Bohransatzpunktes zur Herstellung der Grundwassermessstelle und damit die Vorhaltedauer des Bohrgerätes hat sich geändert.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Maßnahme wurden Bodenhindernisse angetroffen, die freigelegt und entsorgt werden mussten. Diese waren bisher unbekannt, trotz vorheriger Bodenerkundungen und Suchschürfen und Spartenabfragen.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der durch die MSE geforderte Abstimmung der Planung mussten folgende Veränderungen im Rahmen der Bauausführung vorgenommen werden: - Ausführung der Decke als Betonfertigteil - Zusätzlicher Einbau Sohlsteine und Gerinne Beton Diverse Betoneinlegeteile - Mehraufwand Schalungsarbeiten durch Verrohrung - Anschluss Übergangsbauwerk an Bestandskanal
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zeitraum zwischen Beauftragung der gegenständlichen Leistung und der tatsächlichen Ausführung, wurden vom späteren Betreiber der anzupassenden Anlage neue technische Spezifikationen der Pumpanlage mitgeteilt, welche von den vorherigen Abstimmungen abweichen.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Bedingt durch die Fortschreibung der Planung wurden durch den späteren Betreiber des Abwasserkanals Änderungen bei der Ausführung der Rohbauarbeiten gefordert.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von fehlender Kampfmittelfreigabe konnten die Arbeiten an der Bohrpfahlwand nicht wie geplant stattfinden.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 22 Zur Ausführung der Verkehrsphase 2b muss die KFZ-Spur temporär umgelegt werden. Im Bereich der neuen Fahrbahn wurden bisher planerisch nicht erfasste Telekomschächte vorgefunden. Um ein späteres Absacken der Fahrbaun zu vermeiden, ist es erforderlich die Telekom Schächte mit geeigetem Material zu verfüllen und dieses anschließend zu verdichten. Die erforderliche Verfüllung und Verdichtung der Telekomschächte erfordert nur einen vernachlässigbaren Aufwand im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme.
- 20.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 030 Aufgrund planerisch zu gering bemessenen Arbeitsraums zur Herstellung des Schachtes N2 im Straßenbereich, wurde zusätzlicher Verbau notwendig. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sind in der Folge zusätzlichen Asphaltarbeiten erforderlich. Die zusätzlichen Asphaltarbeiten sind im Verhältnis zum Gesamtauftrag aufgrund des geringen Umfangs von untergeordneter Bedeutung.
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 033 Im Rahmen der Ausführung der Maßnahme wurden diverse unvorhersehbare Kleinleistungen erforderlich. Die Ausführung dieser Leistungen erfolgte auf der Basis von Regiestunden. Diese beinhalten u.A. die Bildung und Umlagerung von Haufwerken, das erneute Freilegen und Wiederverfüllen von Bauwerken und Absperrungs- Reinigungsarbeiten.
- 27.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 34 Durch unvorhersehbare zusätlich notwendig gewordene Kampfmittelsondierungen wurde eine zusätzliche Verkehrssicherung in der Berg-am-Laim-Straße erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat PORR GmbH & Co. KGaA erhalten.

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- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=cbfa0cd4-9961-43a1-beb8-4aacc9cbd1f8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-705f-deckelfreimachung-west-bdfdcd05
