# 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in München am 30.11.2018 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus München.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus München
- Zuschlag am: 30.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus München

## Leistungsumfang

VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke unddem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollenzum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 45221242-0
- CPV-Bezeichnung: Bau von Eisenbahntunnels
- Bekanntmachungs-ID: fa690fd9-9c42-4cf5-8437-dfc107daeb85

## Verlauf

- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ233 Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen und zeitgleich laufenden Tätigkeiten am RS3. Eine Betrachtung der Einflüsse der Baustelle sowie der bisher geplanten Arbeiten und die Möglichkeiten der Eintaktung in die parallelen Tätigkeiten lässt sich durch einen neuen Auftragnehmer nicht darstellen. Der Bau des Rettungsschachts mit dazugehörigem Verbindungsstollen wäre gemäß Ausschreibungsplanung unmittelbar vor der Durchfahrt der Tunnelbohrmaschine vorgesehen gewesen. Im Zuge des aktuellen Bauablaufs und der Optimierungen aufgrund der Abhängigkeiten mit dem Hbf wurde der Druckluftvortrieb vorgezogen. Die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erzielten Lösungen können zu erheblichen Einsparung aufgrund des Verzichts der dauerhaften Wasserhaltung zwischen Fertigstellung der konventionellen Tunnelbautätigkeiten und der Ankunft der Tunnelbohrmaschine des ERS führen.
- 19.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 7366 Die technische Bearbeitung und spätere Ausführung des Betons mit PP-Fasern steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit der Ausführung des Rohbaus am RS 3. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. ANO 7261 Der Temperatursensor soll das geotechnische Monitoring der Baugrube ZA ergänzenden. Die Installation und Implementierung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7372 'Es wird das FBVS ausgeführt. Die Arbeitsfugen zwischen den einzelnen Bauabschnitten der Bodenplatten der Schicht 1 sind in Folge mit Muffenstößen für alle Bewehrungslagen auszuführen. Die Ausführung mit Muffenstößen stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7371 Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 und der Unterfahrung der U1/U2 muss das Geomonitoring und die besonderen baulichen Herausforderungen angepasst werden. Dazu muss ein Messkonzept erarbeitet werden. 'Das Geomonitoring der U1/U2 ist für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich. Die technische Bearbeitung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7369 Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 muss die Permanentwasserhaltung der U1/U2 überwacht werden. Dazu muss u.A. ein Messkonzept erarbeitet werden. 'Die Überwachung der Permanentwasserhaltung ist zur Durchführung der Injektionen und somit für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich. Die technische Bearbeitung zur Überwachung der Permanentwasserhaltung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen
- 28.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 7352 Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Vertragsleistungen, welche die Setzungen / Verformungen der Gleishallendachfundamente und des aufgehenden Bestandstragwerks verursachen. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen auf Grund des integralen Bauverfahrens führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung durch einen weiteren AN zu nicht absehbaren Risiken und Mehrkosten in Folge eventueller Gewährleistungsansprüche führen.
- 28.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 7267 Bauablaufbedingt müssen die Obertagemessquerschnitte ersetzt werden. Die Messgeber sollen das geotechnische Monitoring der U1/U2 innerhalb der Baugrube ZA ergänzen. Die Installation und Implementierung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7384 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwisseninsbesondere zur Förderbrunnen und der vorgenommenen Befahrungen in den Förderbrunnen-, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeitenunter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischenKomplexität in der Ausführung der Wasserhaltung und insbesonderen in der Leistungen im Bereich der Brunnen ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig allegeotechnischen und statischen Faktore dieses Großprojekts nichtberücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt ist, was zu Mehrkosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN zur Kamerabefahrung in den erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Wasserhaltung sowie deren Leistungen in den Förderbrunnen– verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt, da er die schon ausgeführten Leistungen der Förderbrunnen nicht erbracht hat, die Befahrungen und die daraus erhaltenen Ergebnisse nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN der dieLeistungen in den Förderbrunnen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären. ANO 7385 Es besteht die Gefahr des Antreffens eines Bohrhindernisses beim Herstellen der Inklinometer. Ein Einkürzen der bislang auf 46 m dimensionierten Inklinometerketten (vgl. ANO 7381) ist nicht möglich. Für die erste Bauphase der nördlichen Bohrungen sollen deshalb zusätzlich 4 Stück verkürzte Inklinometerketten materialisiert und vor Ort vorgehalten werden.Diese Leistung stellt eine erforderliche Leistung dar, weil das Bauwerk und der Untergrund unter dem Bauwerk U1/U2 aus geotechnischen Gründen kontinuierlich während den Injektionsarbeiten überwacht werden müssen. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7390 Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen und Injektionsarbeiten U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Visualisierung nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohr- u Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus München erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=119242d6-8b73-47d0-8218-527fce9602bb. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-30-rohbauarbeiten-tunnel-west-mit-fa690fd9
