# 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in München am 30.11.2018 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus München.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus München
- Zuschlag am: 30.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221200-4
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45221200-bauarbeiten-fuer-tunnel-schaechte-und-unterfuehrungen)
- Bekanntmachungs-ID: 697e9983-7976-48e8-b801-33ebcba532fd

## Verlauf

- 26.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 168 - Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zur Integrierten Gesamtlösung München Hbf (IGL) vom Juni 2022 mussvor Beginn der Grundwasserabsenkungeine Feststellungdes Zustandes dreier Nachbargebäude im Umkreis des Münchener Hauptbahnhofes stattfinden.Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ XXX - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag des gegenwärtigen AN ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. Des Weiteren stehen die Arbeiten in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Anlagen und der laufenden und zukünftigen Ausführung // LÄ 293 - Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit des Tunnelvortriebs ERS sind zusätzliche Maßnahmen inkl. zusätzlicher Baubehelfe notwendig // LÄ 285 - Für den baulichen Anschluss der untertägig herzustellenden Anteile des Rettungsschacht 3 an den Erkundungs- und Rettungsstollen muss das Bauwerk geometrisch angepasst werden, sodass der Rettungsschacht an den Erkundungs- und Rettungsstollen baulich angeschlossen werden kann. Dazu wird der ursprünglich vorgesehenen Verbindungsstollen am Ende zu einer Schachtkopfkaverne aufgeweitet. Diese herzustellenden Bauwerke haben eine wesentlich größeren Querschnitt und reichen daher näher an die Schichtgrenze Quartär/Tertiär. Aufgrund dessen wurde vom tunnelbautechnischen Sachverständigen empfohlen den Vortrieb von der BE vorsichtshalber auf 1,5 bar Überdruck auszulegen. Für die höhere Druckstufe ist ein höherer Strombedarf notwendig. Um den Vortrieb durchgehend sicher auszuführen, wird daher eine redundante Stromversorgung für den Vortrieb ausgelegt auf den höheren Strombedarf vorgesehen. Aufgrund der Nachbarbebauung und der Emmissionssituation soll es keine Stromerzeugung vor Ort über Aggregate geben. // LÄ295 - Der gegenwärtige AN Bau ist mit der Planung und Ausführung der des Rettungsstollens am RS3 beauftragt. Die räumliche und sachliche Nähe zwischen Rettungsstollen RS3 und dem ERS, sowie die laufenden Ausführungsplanungen und baldigen Ausführungen machen es unmöglich, die Schnittstellen der Außenschale sowie des Innenausbaus des Rettungsstollens in Anbindung zum geplanten ERS unabhängig voneinander zu beplanen. Ein Wechsel des AN bzw. die Beauftragung eines separaten AN mit der Planung dieser Schnittstellenleistung ist daher aus technischen Gründen nicht möglich // LÄ185 - Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu bereits installierten Kompionenten der Geomonitoringsysteme. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 170 - Im Zuge der Herstellung der GW-Ableitung DN300 Stim Transittunnel des UG des Hbf Münchenist ein Angriffsweg der Feuerwehr mit einer Mindestbreite von 1,00m zu gewährleisten.Da diese in der ursprünglichen Planung nicht gegeben war, wurde eine Anpassung der Planung und damit einhergehend eineUmverlegung der Leitungen und die Herstellung eines Podestes als Übertritt notwendig. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Herstellungder Leitungsverlegung im Tranittunnel des UG Hbf München. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistungwürde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ283 - Der Ausbau des Ölschachts stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da es aufgrund der beengten Platzverhältnisse unter Deckel zu massiven gegenseitigen Behinderungen kommen würde. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen wäre nur mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. schwer beherrschbaren Schnittstellen möglich. Dies wäre auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. // LÄ 268 - Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zur Integrierten Gesamtlösung München Hbf (IGL) vom Juni 2022 mussvor Beginn der Grundwasserabsenkungeine Feststellungdes Zustandes dreier Nachbargebäude im Umkreis des Münchener Hauptbahnhofes stattfinden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ7009 - Die Herstellung stützt sich auf Baustelleneinrichtungsflächen, die vertraglich bereits der Arge VE30 übergeben worden sind. Einem anderen AN hätten keine Flächen für Lagerung und Zufahrt zur Verfügung gestellt werden können, mithin wäre die Flächenbeistellung als auftraggerseitige Vertragspflicht bei Vergabe an einen anderen AN unerfüllbar gewesen. Die Beauftragung verbindet die Planung, Herstellung und den Betrieb der Brunnen. Die Vergabe an einen anderen AN hätte die Arge VE30, die die Wasserhaltung gesamtheitlich zu betreiben hat, um ihre Gewährleistungspflicht für den Erfolg der Wasserhaltung erleichtert//LÄ290 Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der daraus resultierenden Schnittstellenproblematik nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus München erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=697e9983-7976-48e8-b801-33ebcba532fd. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-30-rohbauarbeiten-tunnel-west-mit-697e9983
