# 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in München am 30.11.2018 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus München.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus München
- Zuschlag am: 30.11.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus München

## Leistungsumfang

VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221242-0
- CPV-Bezeichnung: Bau von Eisenbahntunnels
- Bekanntmachungs-ID: 51f3e37f-31f5-45ee-9b56-ab933c08b9a9

## Verlauf

- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 218 - Der Ersatzkühlbrunnen im Richelpark (Zusage aus der Planfeststellung) wurde im Jahr 2022 hergestellt, jedoch erbringt er nicht die erforderliche Leistung. Um weitere Maßnahmen (Regeneration, Neubau) zielgerichtet und faktenbasiert festlegen zu können, ist eine Zustandserfassung mittels Kamerabefahrung erforderlich. Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Analgen und der laufenden Ausführung. // LÄ-205 Der Ersatzkühlbrunnen im Richelpark wurde im Jahr 2022 hersgestellt, jedoch erbringt er nicht die erforderliche Leistung. Derzeit läuft die Ursachenforschung, um weitere Maßnahmen (Regeneration, Neubau) festlegen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, während der in diesem Bereich laufenden Pumpversuche die Grundwasserstände im Brunnen zu erfassen, welche Rückschlüsse auf die hydraulische Anbindung ermöglichen. Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Analgen und der laufenden Ausführung // LÄ 249 - Die Stützkeile sind durch den Anbau an die U1/U2 notwendig und ursprünglich als normale Böschungen vorgesehen. Die Abdeckung der Böschungen resultiert aus der Prüfanmerkung im Prüfbericht “E11903-HBf-123 Phasenpläne Decke ü E-3 bis 6 RevRU” vom 24.04.2023 von EDR (Prüfsachverständige der SWM), in der eine Absicherung, gegen Abtrocknen und Abrutschen gefordert wird. // LÄ 180 - Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu bereits installierten Kompionenten der Wasserhaltung. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 206 - Für den Aufbau der Konstruktion zum Schutz der Grundwasserableitung VE 30.7 Phase 2 im südl. Ladehof werden Betonblocksteine benötigt. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 209 - Es besteht die Möglichkeit, dass die Abbrucharbeiten der Quergänge und Vierung durch die Fa. Zech Bau parallel zu den Aushubarbeiten unter dem Deckel am ZA stattfinden werden. Im Zuge der Abbrucharbeiten würde auf der Fläche über Ebene -1 ein Schutzstreifen errichtet werden, in dem während der Abbrucharbeiten keine Arbeiten stattfinden können. Die Nutzung der Schutterbox 2 wäre während der Abbrucharbeiten nicht möglich. Um die Logistik für den Abtransport des Aushubs in diesem Fall aufrecht erhalten zu können wird eine weitere Schutterbox benötigt. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
- 25.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 304 - Im Zuge der Probeinjektionen wird ein zusätzlicher Brunnen benötigt. Die Herstellung, Ausrüstung und Überwachung stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 164 - Im Zuge des Abbruchs des südlichen Ladehofs müsenn zwei Bestandsgrundwassermessstellen rückgebaut werden. Die betreffenden Grundwassermessstellen wurden nicht durch den AN hergestellt. Das Verpressen der beiden Grundwassermessstellen stellt daher eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 215 - Der Umfang der vorlegten Beweissicherungsdokumentation muss in Art und Weise der Darstellung erweitert werden. Die Aufarbeitung und graphische Umsetzung der Dokumenation stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 266 - Zur Überwachung der Pressen sind 1-D Wegaufnehmer im Fugenspalt der folgenden Decken erforderlich. Die Installation der Messgeber stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.// LÄ 291 - Die Anbindung an die U1/U2 erfordert einen erhöhten Messaufwand und damit verbundene zusätzliche Anforderungen und Aufgaben für und an den AN. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 281 -Aufgrund von Schlitzwandarbeiten müssen Messgeber des geotechnischen Monitorings temporär entfernt werden. Die De- und Remontage stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 282 - Im Zuge der angepassten Pumpeneinbautiefen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Probebetrieb muss an einigen Brunnen vor Einbau der Pumpen zu deren Schutz eine Sumpfrohrreinigung durchgeführt werden. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 196 - Art Umfang der Messtechnik in den Überlaufbrunnen der U1/U2 muss erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus München erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=b3d18759-b44d-4875-9fa2-44a2858567cb. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-30-rohbauarbeiten-tunnel-west-mit-51f3e37f
