# 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in München am 28.08.2020 vergeben, Zuschlag an Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 07.09.2020 bis 31.10.2021
- Zuschlag an: Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH
- Zuschlag am: 28.08.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/technische-gebaeudeausruestung-tga-gmbh), Georgenthal

## Leistungsumfang

Medienfreischaltung westliche Erweiterung: Umverlegen diverser Medien: Neubau u.a. von einer Trafostation, einer Mittelspannungsanlage, einer Sprinklerzentrale mit Tank, Sprachalarmierungsanlage (SAA), BKU - Raum, Heizzentrale, diverse Verteilungen. Anschließende Umschaltung auf die neu errichteten Einbauten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45317300-5
- CPV-Bezeichnung: [Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/45317300-elektroinstallationsarbeiten-fuer-stromverteilungsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: f0f8a157-57c1-4ce7-9a18-82fb0f8f58d6

## Verlauf

- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 130 - Im Zuge des Rückbaus des MAN Dachs oberhalb des Querbahnsteigs am HBF München müssen im Vorfeld die vorhanden Medien im Dachbereich aufgenommen und sondiert werden um eine vollumfängliche Rückbauplanung erstellen zu können.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 88 - Im Bereich der neu errichteten Fluchtwege hat die vertiefte Planung und Messung ergeben, dass zur Verbesserung der Raumakustik und zur Einhaltung der Normen schallabsorbierende Matten an den Wänden und Decken installiert werden müssen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 96 - Aufgrund eines plötzlich auftretenden Feuchtigkeitsproblems im Bereich Decke Zugangsflur SPZ Bunker Süd, müssen schnellstmöglich Maßnahmen zur Trocknung eingeleitet werden, da es durch die Feuchtigkeit bereits zu Ausfällen an den technischen Anlagen gekommen ist. Hierzu müssen Kondensattrockner und Umluftheizer in diesem Bereich installiert werden, um die Kondensatbildung an der Decke zu stoppen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 95 - Die sich noch im Abbruchbereich befindlichen Dachentwässerungen im Bereich Planung K müssen so verlegt werden, dass die Entwässerung in den nördlichen Sammelkanal eingeleitet werden kann. Die Einleitung im Transittunnel muss getrennt werden. Weiterhin ist im Bereich des ehemaligen IC Hotels eine defekte Entwässerungsleitung aufzu-greifen und aus dem Gebäude zu verlegen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 90 - Für die Anforderungen der Feuerwehr ist zur zusätzlichen Bedienung eine zentrale Bedienheit und Offenhaltung der Lüftungsanlage für die Feuerwehr vorzusehen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 91 - Zur Übergabe von erstellen Anlagen an den Betreiber muss eine Übergabematrix erstellt werden. Diese muss alle wartungsrelevanten Angaben enthalten.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 89 - Aufgrund der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung wurde die neue Heizzentrale 6 außerhalb des Abbruchbereichs errichtet. Um diese in Betrieb nehmen zu können, müssen noch weitere Arbeiten aufgrund von geänderten Anforderungen durchgeführt werden. VII.2.2) Gründe für die
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 87 - In den neuen Räumen der Stationsinspektoren ist es durch einen Wassereinbruch zu einem Wasserschaden gekommen. Der entstandene Schaden muss beseitigt, die Stellen trockengelegt und die Räume wieder errichtet werden.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ300 Die zu erbringende Leistung ist planerisch und gebäudetechnisch eng mit den zu erbringenden / bereits erbrachten Leistungen der Medienfreimachung (VE28k) verzahnt bzw. davon abhängig und stellt daher keine in sich abgeschlossene Teilleistung dar. Ferner kann die Funktionalität der Anlage nur gewährleistet werden, wenn Planung und Erstellung aus einer Hand kommen. Durch einen zusätzlichen AN wäre auch die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert, da die Umverlegung von Medien im südlichen Randbau in das Projekt „VE28k: Medienfreischaltung Querbahnsteig“ eng eingebunden ist. Damit ergeben sich zahlreiche Schnittstellen, überlappende Baustellenbereiche und damit unklare Verantwortlichkeiten. Bei Auftrennung der Leistungen würden zudem Synergieeffekte verloren gehen, sowie eine zusätzliche Einarbeitungsphase einen erheblichen zeitlichen Verzug verursachen.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 150 - Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine Bestandsunterlagen für das notwendige Projekt vorhanden waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Banhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 24.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 152 - Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine Bestandsunterlagen für das notwendige Projekt vorhanden waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Banhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ100 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde. LÄ104 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde.
- 11.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ151 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine Bestandsunterlagen für das notwendige Projekt vorhanden waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Banhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 06.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 154 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine Bestandsunterlagen für das notwendige Projekt vorhanden waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Banhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ300 Die zu erbringende Leistung ist planerisch und gebäudetechnisch eng mit den zu erbringenden / bereits erbrachten Leistungen der Medienfreimachung (VE28k) verzahnt bzw. davon abhängig und stellt daher keine in sich abgeschlossene Teilleistung dar. Ferner kann die Funktionalität der Anlage nur gewährleistet werden, wenn Planung und Erstellung aus einer Hand kommen. Durch einen zusätzlichen AN wäre auch die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert, da die Umverlegung von Medien im südlichen Randbau in das Projekt „VE28k: Medienfreischaltung Querbahnsteig“ eng eingebunden ist. Damit ergeben sich zahlreiche Schnittstellen, überlappende Baustellenbereiche und damit unklare Verantwortlichkeiten. Bei Auftrennung der Leistungen würden zudem Synergieeffekte verloren gehen, sowie eine zusätzliche Einarbeitungsphase einen erheblichen zeitlichen Verzug verursachen.
- 03.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ109 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde. // LÄ110 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde. // LÄ111 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ156 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da der Wassereintritt zum Zeitpunkt der urpsrünglichen Sanirung nicht aufgetreten ist. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Banhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 31.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 157: Die restliche Medienfreimachung des Ostgebäudes Nord wurde vom AN bereits durchgeführt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A140: Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung des Projekts erkannt wurde. 155: Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine genauen Planungsunterlagen vom Folgeprojekt bekannt waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Bahnhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben.
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 157 Die restliche Medienfreimachung des Ostgebäudes Nord wurde vom AN bereits durchgeführt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 108, 115 Diese Maßnahme war nicht absehbar, da keine Bestandsunterlagen für das notwendige Projekt vorhanden waren. Eine Untersuchung zum Zeitpunkt der Ausschreibung hätte einen erheblichen Aufwand und Eingriff in den Bahnhofsbetrieb bedeutet und trotzdem keine ausreichende Planungssicherheit gegeben. MKA 113 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Vorwissen der bereits ausgeführten Arbeiten an der Verteilung soweit den Versorgungsleitungen, das nur aus der tatsächlichen Ausführung in Anbetracht der bereits erbrachten sowie der geplanten zu erbringenden Leistungen gewonnen werden kann, eine einheitliche fachtechnische Ausführung und damit mangelfreie Arbeiten für Weiterversorgung der Container sichergestellt werden können. Die eingetaktete Leistungserbringung ist bereits beträchtlich miteinander verzahnt Demzufolge ist eine Ausführung ohne eine signifikante Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Würde zudem der neue AN die Arbeiten fristgerecht nicht ausführen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass in der Ausführung sowohl erhebliche Behinderungen als auch Wartezeit zu erwarten wären.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Technische Gebäudeausrüstung TGA - GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ab37928a-394a-4945-ae46-988929de3f6c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-28k-medienfreimachung-querbahnsteig-f0f8a157
