# 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Hauptbahnhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2222)

Zuschlag erteilt

DB Station & Service AG hat den Auftrag für Architektur in München am 18.12.2020 vergeben, Zuschlag an ILF Consulting Engineers Austria Gm.

- Auftraggeber: [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag)
- Was: Architektur: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Hauptbahnhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2222)
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.02.2021 bis 30.09.2024
- Zuschlag an: ILF Consulting Engineers Austria Gm
- Zuschlag am: 18.12.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ILF Consulting Engineers Austria Gm](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ilf-consulting-engineers-austria-gm), Rum bei Innsbruck

## Leistungsumfang

Für die unterirdische Personenverkehrsanlage (uPva) Hauptbahnhof wird mit dieser Vergabe die TGA-Planung der Leistungsphasen (Lph) 5, 6 und 7 gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Fassung 2013) ausgeschrieben. Hierbei sind folgende TGA-Gewerke enthalten: — Heizung, Kälte, Sanitär, Lüftung; — Elektrotechnische Anlagen (Beleuchtung und Stromversorgung 50 Hz, Kabelanlagen, Schnittstelle zu den Inhalten der DB Energie GmbH); — Telekommunikationsanlagen (TK) inkl. Sprachalarmierung und Mobilfunk sowie Datenkabelsysteme; — Brand- und Einbruchmeldeanlage (Zutrittskontrolle); — Gebäudeautomation.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 4a015f72-1dab-4667-81dc-864fd483c668

## Verlauf

- 26.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ6 Während der vertraglich vorgesehenen Überprüfung der Entwurfsplanung um diese in die Ausführungsplanung zu überführen hat sich der bestehende AN in allen Gewerken vollumfänglich in die Entwurfsplanung, deren Schnittstellen und Abhängigkeiten eingearbeitet. Eine Herauslösung dieser Planungsaufgabe um die Grundlage für die vertrags- und richtlinienkonforme Ausführungsplanung ist nicht zielführend, zu kleinteilig, abhängig zu den anderen technischen Gewerken und unwirtschaftlich in der Umsetzung.
- 28.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 Die Prüfung der AP hat ergeben, dass zusätzliche Räume für die TK Komponenten erforderlich sind. Eine Ausführung der zusätzlichen Räume durch einen weiteren AN würde auf Grund der äußerst beengten Verhältnisse zu einer Verzägerung der Gesamtleistung führen, da die Hauptleistung pausieren muss da ein paralleles Arbeiten nicht möglich ist. Auch ist der AN der gegenständlichen Leistung mit der Leistung und Örtlichkeit vertraut, die Einarbeitung in die Planunterlagen wie auch Örtlichkeit durch einen weiteren AN führt zu zustäzlichen Kosten.
- 28.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ17 Im laufenden Prozess der Planprüfung wurden mit den Fachspezialisten der Station und Service die Standorte der Kameras aktualisiert und mit den Stakeholdern abgestimmt. Aufgrund einer entsprechenden, zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe unbekannten bundesweiten Gesetzesänderung und daraus folgend weiterer notwendiger erweiterter Überwachungsbereiche, hat die Bundespolizei in der Abstimmung die Positionierung von zusätzlichen Kameras vorgegeben. Diese sind nun in die vorhandene Struktur zu integrieren und die Planungsgrundlagen sind abzuändern. Die Peripherie ist anzupassen.
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ2004 Durch die technische Abhängigkeit der Gewerke untereinander und der iterativen Planungsabläufe zur Abstimmung dieser Planungsleistung ist weder technisch noch wirtschaftlich ein Austausch der Planungsbeteiligten möglich. Der grundsätzliche Sachverhalt der Planung der Schlitzrinnen hat Auswirkungen auf die Architektur, den Rohbau und die technische Gebäudeausrüstung. Der parallel im Hintergrund ablaufende Planungsprozess im Modell muss darüber hinaus unabhängig der nachtragsrelevanten Arbeitsaufgabe im Hauptvertrag durchgeführt werden.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ13 Während der vertraglich vorgesehen Überführung der Entwurfsplanung der Elektrotechnischen Energieanlagen in die entsprechende Ausführungsplanungsreife wurden weitere Anforderungen an die Kabelzugsysteme auf der Bahnsteigebene gestellt. Die Zugänglichkeit der SChächte, sowie deren innere Ausstattung der Kabelführung, die Zugbwzieheungen zwischen den Schächten und Zuwegungen zu den Verbrauchern, sowie zu den Steigschächten wurden überplant. Das Kabelzugsystem wurde an die angepasste Kabelzugsituation der Durchgangskabel der Bahntechnik angepasst. diese umfangreichen Schnittstellen und überarbeitete Anforderungen sowie der laufende Prozess der Abstimmung mit den Planungsbeteilgten seitens Rohbau nud ARC ermöglicht keine integration eines zusätzlichen Fachplaners zur Ausführung dieser Leistung.
- 03.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ24 Durch die Integration der Konsolidierungsthemen aus dem NT75 vom NEG bestehen vereinzelnd direkte Auswirkungen auf den unterirdischen Teil der Station, welche zu Koordinationsleistungen des AN führen. Aufgrund der Planabgabe in den HPL für den unterirdischen Teil und den damit verbundenenen Designfreeze werden zusätzlich Koordintaionsleistung notwendig. Inhaltlich wurden nachträglich zusätzliche Entwässerungspunkte für die Gasstroeinheiten in der E-1 und E+0 festgelgt. Weiterhin hat eine räumliche Änderung der WCs für die Bundespolizei zu einem geänderten Trassenverlauf geführt.Damit die beiden Teilprojekten zum Abschluss ihrer Leistungsphasen kollisionsarm sind, ist diese Leistung durchzuführen. Die Ausführung des Koordinationsaufwandes durch einen weiteren AN ist aus Kostengründen (Einarbeitung in die Thematik und nochmals zusätzlicher Koordinationsaufwand), technischen Gründen (persönliches Gedankengut) sowie zeitlichen Aspekten (zeitlicher Aufwand Ausschreibung) nicht möglich.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT21: Während der vertraglich vorgesehen Überführung der Entwurfsplanung der Elektrotechnischen Energieanlagen in die entsprechende Ausführungsplanungsreife hat sich der Auftragnehmer vollumfänglich mit den Planern der Architektur sowie den Beratern zu den Beleuchtungssystemen abgestimmt und diese gemeinsam zu einer eigenen Ausführugnsplanungsreife der Bleuchtungsbestromung und Grundversorgung der Beleuchtung im Front of House Lichtsystem gebracht. Aus dieser Überführung der Planung ergab sich eine Notwendigkeit der Integration einer Beleuchtungssteuerung für die Allgemeinbeleuchtung. Eine Einbindung eines externen Planers würde zu einem immensen neuen Abstimmungsaufwand und auch neuen unnötigen Schnittstellen in der Planung führen (die SChnittstellen würden sich vervierfachen, da ein dritter zwischen Bestromung (VE2222) und ARC (VE550) sowie Lichtplanung (VE125) treten würde. Diese Mehrung der Schnittstellen und Kosten soll vermieden werden. NT22: Im Verlauf der Ausführungsplanung und deren Prüfung durch den Fachdienst der DB InfraGO Personenbahnhöfe, sowie DB E&C, wurde festgestellt, dass die Netzwerkseitige Einbindung der Switche der GA nicht den aktualisierten zugehörigen Dokumenten der Richtlinie entsprechen. Aufgrund der Veröffentlichung des Dokuments „Vorgaben GA Netzwerkplanung“ als Umsetzung der Anforderungen IT-Sicherheitsgesetz und Kritis-Verordnung als Dokument zur Anlage zur RIL 813.0480. Wesentliche Inhalte hier: - Nur noch betriebsgeführte Netzwerke - Keine GA-„Insellösungen“ mehr - Betriebsführung durch DB Systel
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT5: Es handelt sich bei den zusätzlichen Planungsleistungen um einzelne, anteilige Umplanungen sowie zusätzliche Untersuchungen im Rahmen des Bahnhofsumbaus, die nicht losgelöst von der Gesamtplanung erfolgen können. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu unverhältnismäßige
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20: Die unmittelbare Verbindung der vom vorhandenen Fachplaner verantworteten Ausführungsplanung der Gebäudeautomation und deren Codierung, mit allen vorhandenen Fachgewerken die auch in dessen AUftrag sind, ermöglicht keine Verschiebung der Schnittstelle in die Hände dritter, da alle Fachplanungen umlaufenden zu überarbeiten sind inklusive des Modells. Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist, da er die bisherige TGA-AP nicht selbst erstellt hat, die Beweggründe für einzelne AKS Codierungsmaßnahme nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären. / 21: Während der vertraglich vorgesehen Überführung der Entwurfsplanung der Elektrotechnischen Energieanlagen in die entsprechende Ausführungsplanungsreife hat sich der Auftragnehmer vollumfänglich mit den Planern der Architektur sowie den Beratern zu den Beleuchtungssystemen abgestimmt und diese gemeinsam zu einer eigenen Ausführungsplanungsreife der Beleuchtungsbestromung und Grundversorgung der Beleuchtung im Front of House Lichtsystem gebracht. Aus dieser Überführung der Planung ergab sich eine Notwendigkeit der Integration einer Beleuchtungssteuerung für die Allgemeinbeleuchtung. Eine Einbindung eines externen Planers würde zu einem immensen neuen Abstimmungsaufwand und auch neuen unnötigen Schnittstellen in der Planung führen (die Schnittstellen würden sich vervierfachen, da ein dritter zwischen Bestromung (VE2222) und ARC (VE550) sowie Lichtplanung (VE125) treten würde. Diese Mehrung der Schnittstellen und Kosten soll vermieden werden.
- 14.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 2022 Im Verlauf der Ausführungsplanung und deren Prüfung durch den Fachdienst der DB InfraGO Personenbahnhöfe, sowie DB E&C, wurde festgestellt, dass die Netzwerkseitige Einbindung der Switche der GA nicht den aktualisierten zugehörigen Dokumenten der Richtlinie entsprechen. Aufgrund der Veröffentlichung des Dokuments „Vorgaben GA Netzwerkplanung“ als Umsetzung der Anforderungen IT-Sicherheitsgesetz und Kritis-Verordnung als Dokument zur Anlage zur RIL 813.0480. Wesentliche Inhalte hier: - Nur noch betriebsgeführte Netzwerke - Keine GA-„Insellösungen“ mehr - Betriebsführung durch DB Systel-
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 2012 Im Verlauf der Ausführungsplanung wurde in Abstimmung von Projektleitung und Fachdienst der DB InfraGO Personenbahnhöfe, das Einsparungspotential und die technischen Vorteile abgestimmt. Die neue Ansteuerung ermöglich die Energieeinsparung und eine Einbindung in die gesamtheitliche DALI Ansteuerung ANO 2027 Im Verlauf der Ausführungsplanung wurde ein Schallgutachten des Gebäudes für die LP5 erstellt. Dieses Gutachten stellt eine zu hohe Lärmbelastung der Entrauchungsanlage auf der Bahnsteigebene fest. Daraufhin muss die Entrauchungsanlage mit zusätzlichen Schalldämpfern ausgestattet werden, welche größere Ventilatoren bedingen. Diese wiederum erfordern eine höhere Energieversorgung. Die ermittelten Schallwerte erzeugen zusätzlich einen Überarbeitungsbedarf in der Sprachalarmierungsanlage. ANO 2028 Die zusätzliche Leistung entspricht einer Erweiterung der bis dato vorgesehenen und im Modell mit allen Nebengewerken bereits abgestimmten Planung. Die Planungsinhalte der zu integrierenden Anforderungen haben untrennbaren Einfluss auf die Beleuchtungsplanung und die Ansteuerung der Schaltzustände. Des Weiteren sind die Schnittstellen der Planungsbeteiligten der Architektur zu bedienen. Somit ist hier keine Trennung zu den Planungen der Beleuchtung ausführbar, die bereits im Hauptauftrag zu beplanen ist. Die Zusammenführung aller Lichtberechnungen, aktualisierter Leuchtenauswahl aus der LAWL und der Bestromung der Beleuchtung ganzheitlich, bedingt hier eine zwingende Weiterführung der Planung durch den AN und ermöglicht keine separate Ausschreibung. Darüber hinaus würde es bei Trennung im Falle einer Vergabe das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
- 09.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO 2029 Der AN ist unter anderem mit der Ausführungsplanung des Ingenieurbaus der uPva Haltepunkt Hbf beauftragt. Im Zuge der fortgeschrittenen Ausführungsplanung kam es im Gespräch mit den Betongutachtern zu verschärften Anforderungen an die Verpressfähigkeit im Bereich der Leerrohre und damit zur Erfordernis von neu zu entwickelnden Details, sowie einer Anpassung der Planung. Da die Gutachter hier scharfe Anforderungen an die Möglichkeit einer Rissverpressung und ein Verhindern von Wasserläufigkeiten haben, muss hier, um den Anforderungen gerecht zu werden, die Planung angepasst werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ILF Consulting Engineers Austria Gm erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [22FEI61616 Grunderneuerung des Gleishallendaches München Hbf VE 4201 HG Los 1 Objektplanung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/22fei61616-grunderneuerung-des-gleishallendaches-muenchen-hbf-ve-4201-ef4fea09) · Zuschlag 14.06.2024 an Werner & Balci GmbH und 2 weitere · 1–8 Angebote je Los
- [Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph3+4](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-empfangsgebaeude-muenchen-hauptbahnhof-generalplanung-lph-12-54495c00) · Zuschlag 15.05.2024 an Auer+Weber+Assoziierte GmbH
- [Bf. Berlin Zoologischer Garten, Empfangsgebäude Bauüberwachung und Bauleitung in mehreren BA (Verkehrsflächen und Mietflächen); Leistungen der VV BAU (Gewerk Hochbau und TGA) und Leistungen der VV BAU STE (Elektrotechnik und ITK)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-berlin-zoologischer-garten-empfangsgebaeude-bauueberwachung-und-aa4dca16) · Zuschlag 01.06.2022 an Einzelunternehmen aus Vetschau
- [Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-personenunterfuehrung-ludwigsburg-bim-planung-a4e254de) · Zuschlag 19.02.2021 an BNP Ingenieure GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-station-marienhof-tga-planung-lph-5-7-37f2d1be) · Zuschlag 26.11.2020 an Lange Engineering GmbH & Co. KG
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ausfuehrungsplanung-fuer-die-596e4544) · Zuschlag 22.10.2019 an BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2F2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-station-hauptbahnhof-tga-planung-lph-5-4a015f72

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=cf39e8dd-96a5-4dc8-80e9-2b5712c32b24. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-station-hauptbahnhof-tga-planung-lph-5-4a015f72
