# 2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in München am 17.10.2017 vergeben, Zuschlag an BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.09.2017 bis 28.02.2018
- Zuschlag an: BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG
- Zuschlag am: 17.10.2017
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-inge-optimierung-2-sbss-muenchen-co-ssf-ingenieure-ag), München

## Leistungsumfang

In allen Planungsphasen sind generell Betrachtungen zur Nachhaltigkeit und zur Zertifizierbarkeit zu führen. In den oberirdischen Bereichen sind Wegeführung, Gestaltung etc. mit der Landeshauptstadt München abzustimmen bzw. zu koordinieren. Dies betrifft u.a. Be- und Entlüftungsschächte, Ein- und Ausgänge (Zugangsbauwerke), Einbringöffnungen, Rettungswege etc. In den unterirdischen Bereichen sind die Schnittstellen zu den Rettungswegen zu berücksichtigen (z.B. dritte Röhre zur Entfluchtung oder Anbindung an die Rettungsstollen und Rettungsschächte). Ebenso sind im Tunnelbereich architektonische Elemente zu berücksichtigen (z.B. Fluchtwege).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 6865e064-d13c-4546-a599-e29496cf8970

## Verlauf

- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 138 - Es handelt sich um eine in sich geschlossene Leistung, die sich an schon erbrachte technische Bearbeitung zum Tunnel West anschließt. Aufgrund der hohen Komplexität ist zudem ein umfangreiches Wissen über die bisherige technische Bearbeitung notwendig, um Fehler in der Genehmigungsplanung zu vermeiden. Darüber hinaus ist auch mit einer Doppelarbeit zu rechnen und es muss von einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens ausgegangen werden. Die Bearbeitung des Nachtrags für die Einarbeitung der Planänderungsunterlagen der Planänderung 6 durch ein anderes Planungsbüro hätte eine deutlich erhöhte Bearbeitungsdauer zur Folge gehabt (Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. Durch die Einarbeitung eines anderen AN würde es zu einer Terminverzögerung kommen, die gravierde Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 287 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 22.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 493 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 22.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT489 - Der zusätzliche Freigabeprüflauf PH50 wurde unvorhergesehen erforderlich, da einige Fachspezialisten erst nach Einarbeitung ihrer Prüfanmerkungen aus den vorherigen Prüfläufen die Planung frreigeben konnten. Im Laufe der weiteren Planung wurde ein Gutachter mit in die Planung einbezogen; aus diesem Input wurde unvorhergesehen eine zusätzliche Variantenuntersuchung des Bauablaufs erforderlich.
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 309 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 303 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 295 - Es handelt sich um eine in sich geschlossene Leistung, die sich an schon erbrachte technische Bearbeitung zum Tunnel West anschließt. Aufgrund der hohen Komplexität ist zudem ein umfangreiches Wissen über die bisherige technische Bearbeitung notwendig, um Fehler in der Genehmigungsplanung zu vermeiden. Darüber hinaus ist auch mit einer Doppelarbeit zu rechnen und es muss von einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens ausgegangen werden. Die Bearbeitung des Nachtrags für die Einarbeitung der Planänderungsunterlagen der Planänderung 6 durch ein anderes Planungsbüro hätte eine deutlich erhöhte Bearbeitungsdauer zur Folge gehabt (Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. Durch die Einarbeitung eines anderen AN würde es zu einer Terminverzögerung kommen, die gravierde Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 65 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 126 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität nicht gewährleistet. um eine gesamthaft konsistente Planung an der Schnittstelle zwischen Zugang U4/U5 und dem Vorhaltekörper der U9 zu erhalten. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 307 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 308 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich NT 311 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 96 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 80 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 182 Die Vorplanung Genehmigungsfähigkeit (Standort Interimsbahnhof im Hotel Regent) durch ein anderes Planungsbüro hätte eine deutlich erhöhte Bearbeitungsdauer zur Folge gehabt (Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen vom Modulbau ins Hotelgebäude ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. Durch die Einarbeitung würde es zu einer Terminverzögerung kommen, die gravierende Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Darüber hinaus ist auch mit einer Doppelarbeit zu rechnen und es muss von einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens ausgegangen werden.
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 306 Es handelt sich um zwingend notwendige Anpassungen aus dem Genehmigungsverfahren der IGL, welche durch den Antragssteller, respektive dessen Planer, zu berücksichtigen sind. Die hauptvertragliche Genehmigungsplanung bleibt im Gesamtcharakter und Leistungssoll unverändert weiter geschuldet. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt von den hier angeordneten Leistungen unverändert.
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ297 - Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die
- 25.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT305_ Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 25.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT88_ Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass die INGE bereits tief mit der bisherigen Planung, der Problemstellung und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität, insbesondere an den Schnittstellen zu den anderen Bauvorhaben im Bereich der Gleishalle nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungenentscheidend gestört werden. Zudem müsste sich ein anderer AN erst über einen längeren Zeitraum einarbeiten, was bei der engen Terminschiene sowohl terminliche als auch monetär Auswirkungen auf der Gesamtprojekt hätten. NT110_ Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität nicht gewährleistet. um eine gesamthaft konsistente Planung an der Schnittstelle zwischen Zugang U4/U5 und dem Vorhaltekörper der U9 zu erhalten. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT140_ Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT181_ Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ171 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. // LÄ310 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ304: Der AN ist im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung (eingereichte Unterlagen) für den PFA 3 Ost schon mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sowie mit den eigens geplanten Unterlagen. Auch der Altantrag ist bekannt und eine Bewertung damit fachlich und zielführend nur durch den AN zu leisten. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Ablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.).
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ89 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforde rlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 123 Der AN ist bereits mit der vertieften Planung und Begutachtung beauftragt, verfügt für die Aktualisierung der bisherigen Planung über alle notwendigen Unterlagen und ist in das Projekt eingearbeitet. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung / Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten zu den gegenwärtigen Planungsänderungen durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Zudem ist die Nachtragsleistung untrennbar mit der Hauptvertragsleistung verbunden. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müssten sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. NT 135 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 136 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 147 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
- 19.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 499-3: Der AN ist bereits tief mit der sehr komplexen Problemstellung am HBF betraut. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/ Erweiterung der bisherigen komplexen Thematik nicht gewährleistet werden. Zusätzlich müsste mit einer mehrmonatigen Einarbeitungszeit gerechnet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten bei einem Wechsel des AN entscheidend gestört werden. Durch die genannten technischen Gründe würde es zu erheblichen Termin- und Kostenrisiken auf Seiten des der Planer und auf Seiten der DB Netze kommen. Durch die weitere Vertiefung der EP in dem Planungsabschnitt kann eine Überführung in die AP schnell und ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden. Die Problemstellungen und Inhalte sind dem AN bereits bekannt, sodass eine ziel- und lösungsorientierte Bearbeitung möglich wird. Die Beauftragung eines neuen AN würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit zu terminlichen Verzögerungen führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG erhalten.

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