# 2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 13 niveaufreie Verzweigung München Westkreuz, Planung VE317 und Planung Erneuerung EÜ 5504/5540 und EÜ 5541

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in München am 23.04.2019 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 13 niveaufreie Verzweigung München Westkreuz, Planung VE317 und Planung Erneuerung EÜ 5504/5540 und EÜ 5541
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 08.04.2019 bis 24.11.2023
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 23.04.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Im Rahmen der Netzergänzenden Maßnahme 13 (NeM) ist vorgesehen, die niveaufreie Einfädelung der S-Bahnlinien S6 und S8 durch den Rückbau der bestehenden Kreuzung 70K380 in Verbindung mit dem Bau eines Überwerfungsbauwerks im Zuge der Strecken 5540 (München Hbf tief – Gauting) und 5541 (München-Westkreuz – Herrsching) zu ermöglichen, damit das Fahrplankonzept der 2.SBSS, Betriebsstufe 2 realisiert werden kann. Das neu zu bauende Überwerfungsbauwerk wird im südlichen Bereich des Bahnhofteils München-Westkreuz für beide Gleise errichtet. Mit der Verbreiterung der Bodenseestraße sind weiterhin 2 Eisenbahnüberführungen der Strecken 5504/5540 und 5541 zu erneuern.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 562215-2018

## Verlauf

- 20.12.2018: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.04.2019: Ergebnis veröffentlicht
- 19.11.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Anpassung der Gleistrassierung am Münchner Westkreuz wird gegenüber dem Hauptvertrag ein zusätzliches Bauwerk zur Überführung des Richtungsgleises der S6 über die Bodenseestraße erforderlich. In Anbetracht der Örtlichkeit und den daraus gegebenen beengten Verhältnissen zur Errichtung der verschiedenen technischen Anlagen und der dazugehörenden Baustraßen und Zuwegungen, Baustelleneinrichtungs- und Materiallageflächen etc. ist ein übergeordnetes Planungs-, Bauphasen- und Logistikkonzept zu entwickeln. Es wurde ein Generalplaner u. a. mit der Planung der Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung und der Planung der weiteren Ingenieurbauwerke beauftragt. Aufgrund der hohen Komplexität infolge der beengten Verhältnisse und der engen Verzahnung der zu planenden Anlagen unter dem Aspekt, dass nur geringfügige Beeinträchtigungen des Eisenbahn- und Straßenverkehrs erlaubt sind, würde eine separate Vergabe der Planungen die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben massiv gefährden. Weiterhin hätte eine Trennung der Planungsleistung des zusätzlichen Ingenieurbauwerkes eine erhebliche Steigerung des Koordinierungsaufwands der bereichsübergreifenden Betrachtung zur Folge und zu erheblichem Nachtragspotenzial durch den Generalplaner geführt, da die bereits vereinbarten Termine des Hauptvertrages nicht mehr eingehalten werden könnten.
- 20.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Überleitstelle NÖ EÜ Paosostraße für GLW, ÜLST W der Brunhamstraße für GLW Zur Reduzierung des Zeitrahmens bzgl. Einrichten/ Betreiben von GWB bzw. der Zeiträume für Streckenvollsperrungen wird gegenüber dem Hauptvertrag die Entwicklung von zusätzlichen Trassierungsvarianten mit Weichenverbindungen (ev. Überleitstellen) einschl. Technischer Ausrüstung erforderlich. Der Generalplaner ist u. a. mit der Planung der Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung und der Planung der vier Ingenieurbauwerke beauftragt. In Anbetracht der Örtlichkeit und den daraus gegebenen beengten Verhältnissen zur Errichtung der verschiedenen technischen Anlagen, Baustraßen und BE-Flächen ist ein übergeordnetes Bauablauf-, Bauphasen-, Gleissperrungs- und Logistikkonzept zu entwickeln. Im Zuge der Vorplanung sollten, bedingt durch die Forderung hohe Geschwindigkeiten auch während der Bauzeit fahren zu können, Bauweichenverbindungen vorgesehen und trassierungstechnisch passend ausgewählt werden. Die bauzeitlich vorgesehen Bauweichenverbindungen waren so zu planen, dass diese nach Fertigstellung der Maßnahmen als Überleitstellen zur Verfügung stehen, damit bei Störung für einen erforderlichen Gleiswechselbetrieb verwendet werden können. Es sollte eine Weichenverbindung nördlich der EÜ Paosostraße hergestellt werden, so dass ein Gleiswechselbetrieb auf dem Gegenrichtungsgleis der Strecke 5540 zwischen München-Pasing/-Westkreuz und Paosostraße erfolgen kann. Die zweite Weichenverbindung wurde westlich der BÜ Brunhamstraße vorgesehen, so dass ein Gleiswechselbetrieb auf dem Richtungsgleis der Strecke 5541 zwischen München-Pasing/-Westkreuz und München-Neuaubing ermöglicht wird. Bei einem Verbleiben der Bauweichenverbindungen als Überleitstellen konnten durch den Verzicht auf den Ausbau der jeweiligen Weichenverbindung einschl. der Technischen Ausstattung auch weitere Softwarewechsel entfallen. Aufgrund der engen Verzahnung der zu planenden Anlagen ist durch eine separate Auftragsvergabe die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben massiv gefährdet. Weiterhin wäre die Erzielung der vertraglich in Bezug auf die Gesamtplanung sicherzustellenden Funktionalität und Mangelfreiheit bei einer Aufteilung infolge der inhaltlichen und technischen Schnittstellen nicht mehr gewährleistet. Nicht zuletzt führt eine separate Vergabe der Planungen der zusätzlichen Varianten zu erheblichen Nachtragspotenzial durch den Generalplaner, da die vertraglich vereinbarten Termine des Hauptvertrages nicht mehr eingehalten werden können.
- 20.11.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Anpassung der Trassierungsparameter der Strecke 5541 zur Geschwindigkeitsanhebung Es sollte eine weitere Möglichkeit zur Geschwindigkeitserhöhung auf 120 km/h durch Anpassung der Trassierungsparameter im Projektbereich ca. von km 2,2+44 bis km 2,4 km untersucht werden, damit eine nachträgliche Anhebung der Geschwindigkeit in den Folgeabschnitten gewahrt wird. Der Generalplaner ist u.a. mit der Planung der Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung und der Planung der 4 Ingenieurbauwerke beauftragt. Im Rahmen der tangierenden Maßnahme „Erneuerung BÜ Brunhamstraße“ wurde im Zuge der Erstellung der Planung dieses Projekts und im Zusammenhang mit dem Ausbau der bestehenden Weiche Nr. 103 im Bf Neuaubing ein Potential für eine mögliche, künftige Erhöhung der Geschwindigkeit südlich der EÜ „Am Gleisdreieck“ (Bahn-km 2,6+58, Strecke 5541) erkannt. Die Realisierung der o. g. Maßnahme ermöglicht die Beseitigung einiger Zwangspunkte, die aktuell die maximale Geschwindigkeit bestimmen. Um dieses Potential voll auszuschöpfen, mussten die Untersuchungen sinnvollerweise auch nördlich der EÜ „Am Gleisdreieck“, also, über das vorab geplante Ausbauende der NeM13 auf der Strecke 5541 (Bahn-km 2,4 - Strecke 5541) hinauslaufen. Im Zuge der Besprechungsrunde am 25.6.2020 mit der PD München und mit allen Beteiligten zur Durchsprache von noch möglichen und sinnvollen Handlungen wurde das federführende Büro Schüßler-Plan gebeten, im Zwischenabschnitt der Strecke 5541, ca. von km 2,2 bis km 3,2, Möglichkeiten einer Geschwindigkeitserhöhung auf 120 km/h zu untersuchen. Aufgrund der Vielfalt und der hohen Komplexität sowie der engen Verzahnung der zu planenden Anlagen wäre durch eine separate Auftragsvergabe die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben massiv gefährdet. Parallel handelt es sich dabei um eine einmalige Leistung geringen Umfangs, welche von einem Dritten aufgrund der fehlenden Projektvorkenntnisse des fortgeschrittenen Stadiums der Planung nicht leicht zu erbringen wäre. Weiterhin wäre die Erzielung der vertraglich in Bezug auf die Gesamtplanung sicherzustellenden Funktionalität und Mangelfreiheit bei einer Aufteilung infolge der inhaltlichen und technischen Schnittstellen nicht mehr gewährleistet. Nicht zuletzt würde eine separate Vergabe der Untersuchung von Möglichkeiten zur Erhöhung der Geschwindigkeit durch Anpassung von Trassierungsparametern und Planungsdetails der Technischen Ausrüstung zu erheblichem Nachtragspotenzial durch den Generalplaner führen, da die vertraglich vereinbarten Termine des Hauptvertrages nicht mehr eingehalten werden könnten.
- 20.11.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Anpassung der Technischen Ausstattung infolge Trassierungsänderung Zur Erhöhung der Geschwindigkeit und zur Vermeidung der gemäß Variante Nr. 7 vorliegenden Zerschneidung der Biotopflächen im Gleisdreieck wurde die Trassierung geändert und demzufolge auch die Planung der Technischen Ausstattung angepasst. Der Generalplaner ist u. a. mit der Planung der Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung und der Planung der 4 Ingenieurbauwerke beauftragt. Neben der Verbesserung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten der Strecke 5540 auf 120 km/h und der Strecke 5541 auf 100 km/h bzw. 120 km/h und der Vermeidung von Geschwindigkeitseinbrüchen wurde die Forderung gestellt, die Eingriffe in den Biotopen innerhalb des Dreiecks zwischen den Strecken 5504/5540 und 5541 zu minimieren. Parallel sollte, bedingt durch die Forderung im Gleiswechselbetrieb mit hohen Geschwindigkeiten auch während der Bauzeit fahren zu können, die benötigte Bauweiche im Zuge der Strecke 5540 passend ausgewählt werden. Gemäß Leistungsbild der ausgeschriebenen und bestellten Planungsleistung sollte die Vorplanung auf der Variante 7 aus der Machbarkeitsstudie aufbauen. Um die Eingriffe zu reduzieren und gleichzeitig die Geschwindigkeiten anzuheben, wurde gleich beim Beginn der Vorplanung nach passenderen Trassenverläufen untersucht. Für die optimale Lösung wurde gehalten, die beiden Gleise der Strecke 5541 nicht mehr westlich, sondern mittig anzulegen und das Richtungsgleis der Strecke 5540 westlich zu verlegen. Die Änderung der Verläufe der Achsen der Trassen forderte auch die Anpassung der Gradientenverläufe. Das Kreuzungsbauwerk musste in nördlicher Richtung verschoben werden und ein zusätzliches Bauwerk zur Überführung des Richtungsgleises der Strecke 5540 über die beiden Gleise der Strecke 5541 wurde erforderlich. In Abstimmung mit der Landeshauptstadt München, welche Kreuzungspartner bzw. Vorhabenträgerin für die Maßnahme „Verlegung der Bodenseestraße“ ist, wurde zur Fortführung der Planungsleistungen die erarbeitete Variante Nr. 10 zugrunde gelegt. Da zwischen München-Westkreuz und München-Planegg nicht eingleisig gefahren werden dürfte, sollte an geeigneter Stelle der Strecke 5540 eine Bauweiche, welche Fahrten im Gleiswechselbetrieb und nach Möglichkeit mit hohen Geschwindigkeiten ermöglichen würde, eingebaut werden. Die o. g. Änderungen hatten auch die Umplanung der Anlagen der Technischen Ausstattung (LST, OLA, EEA) zur Folge. Infolge der fehlenden Anschlussstellen im ESTW-UZ München-Pasing mussten gewisse Planungsunterlagen der Leit- und Sicherungstechnik teilweise doppelt bearbeitet werden. Das Anschließen zur Inbetriebnahme der Bauweiche, welche unmittelbar an der Stellbereichsgrenze zwischen den Stellwerken ESTW-UZ München-Pasing Süd und ESTW-UZ München-Südwest liegt, aber auch die informative Darstellung der im Übergangsbereich der beiden Stellwerken befindlichen Signalanlagen auch in den Plänen der jeweils anderen ESTW-UZ waren nicht Bestandteil des Leistungsbildes des Hauptvertrages. Aufgrund der Vielfalt und der hohen Komplexität sowie der engen Verzahnung der zu planenden Anlagen wäre durch eine separate Auftragsvergabe die einheitliche und gleichzeitige bereichsübergreifende Verfolgung der Planungsaufgaben massiv gefährdet. Weiterhin wäre die Erzielung der vertraglich in Bezug auf die Gesamtplanung sicherzustellenden Funktionalität und Mangelfreiheit bei einer Aufteilung infolge der inhaltlichen und technischen Schnittstellen nicht mehr gewährleistet. Nicht zuletzt würde eine separate Vergabe der Planungen der zusätzlichen Varianten der Technischen Ausrüstung zu erheblichen Nachtragspotenzial durch den Generalplaner führen, da die vertraglich vereinbarten Termine des Hauptvertrages nicht mehr eingehalten werden könnten.
- 11.06.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Objekt- und Tragwerksplanung für Schallschutzwände gem. Schallgutachten vom 18.2.2021 Die Durchführung der üblicherweise notwendigen Untersuchungen für Schall, Lärm und Erschütterung, insbesondere jedoch die Ergebnisse des erstellten Schallgutachtens auf Basis der durchgeführten Untersuchungen zu betriebsbedingten Schallimmissionen – Verkehrsträger Schiene – hatten die Ausarbeitung von erforderlichen Planunterlagen der Objekt- und Tragwerksplanung zur Errichtung von gleisseitig hochabsorbierenden Schallschutzwänden zur Folge. Die notwendige Errichtung von Schallschutzwänden und demzufolge auch die Erstellung der Objekt- und Tragwerksplanung für die beiden Schallschutzwände waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar und die erforderlichen Planungsleistungen bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbar.
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die gemäß der zum 01.06.2021 eingeführten Ril 809.1000, Pkt. 3.1.1.(f), geänderte Vorgehensweise hatte das Vorziehen der Erarbeitung eines Inspektions- und Instandhaltungskonzeptes, bereits im Rahmen der Entwurfsplanung und nicht, wie vorher, erst im Zuge der Ausführungsplanung, zur Folge. Die Notwendigkeit der Aufstellung des Inspektions- und Instandhaltungskonzepts zu allen technischen Plätzen unter Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltschutz sowie Abstimmung mit dem künftigen Anlagen- und Instandhaltungsmanagement war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar und die zusätzlichen Planungsleistungen bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbar. - NT09
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Planungsleistungen auf Basis der Vorzugsvariante Nr. 7 aus der Machbarkeitsstudie ausgeschrieben wurden, hatten die hohe Komplexität der Gesamtmaßnahme und zusätzlich die seitens des Kreuzungspartners gestellte Forderung zur Ermittlung eines detaillierten Kostenteilungsschlüssels die Erstellung von Fiktiventwürfen für das jeweilige Verlangen der beiden Kreuzungspartner nach EKrG zur Folge, welche nicht gemäß Vertrag-Planung auf Basis von angepassten anrechenbaren Kosten geltend gemacht werden konnten. Das Planen von Fiktiventwürfen für die „Kreuzung“ entsprechend dem jeweiligen Verlangen der Kreuzungspartner (Verlangen DB – Verlangen LHM) und die Ermittlung eines detaillierten Kostenteilungsschlüssels waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar und die erforderlichen Planungsleistungen bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbar.-NT07
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Vorziehen der Erstellung einer vertieften EP als erforderliche Planungsgrundlage für die Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen und die seitens des Vermessers späte Bereitstellung der Trassendaten des Bestands in DB_REF2016 hatten die Überarbeitung von inzwischen fertiggestellten Planunterlagen und geringe Terminauswirkungen zur Folge. Die Notwendigkeit der Transformation in DB-REF2016 der Trassendaten des Bestands und demzufolge die erforderliche, nachträgliche Anpassung der Planunterlagen der Entwurfsplanung waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorhersehbar und die zusätzlichen Planungsleistungen bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbar. - NT06
- 19.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Infolge der notwendigen Anpassung der Gleistrassierung am Münchner Westkreuz zur Erhöhung der Geschwindigkeiten insbesondere jedoch der gestellten Forderungen seitens der Umweltbehörden zur Vermeidung der gemäß Variante Nr. 7 vorliegenden Zerschneidung der Biotopflächen im Gleisdreieck wurden gegenüber dem Hauptvertrag zusätzliche Anpassungen der Planungsleistungen der Technischen Ausstattung erforderlich. LÄ11
- 13.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die notwendige Anpassung der Gleistrassierung am Münchner Westkreuz (von Variante Nr. 7 aus der Machbarkeitsstudie nun auf Variante Nr. 10) zur Erhöhung der Geschwindigkeiten und zur Berücksichtigung der gestellten Forderungen seitens der Umweltbehörden zur Vermeidung der Zerschneidung der Biotopflächen im Gleisdreieck hatte umfangreiche Anpassungen damit zusammenhängender Planunterlagen zur Folge und machte zusätzlich die Erstellung von Objekt- und Tragwerksplanung für den Einbau von drei (3) Hilfsbrücken im Bereich der alten Lage der Bodenseestraße erforderlich. NT12

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/316601-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-nem-13-niveaufreie-verzweigung-muenchen-5622152018
