# 19FEI39619 / Digitaler Knoten Stuttgart

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Fahrzeuge in Stuttgart am 19.11.2020 vergeben, Zuschlag an Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Fahrzeuge: 19FEI39619 / Digitaler Knoten Stuttgart
- Wo: Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.12.2020 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 19.11.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hitachi-rail-gts-deutschland-gmbh), Ditzingen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 34632200-8
- CPV-Bezeichnung: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
- Bekanntmachungs-ID: 3e410ae7-7d1f-4f22-8db7-62b688a7f67a

## Verlauf

- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein zweiter Auftragnehmer wird nicht benötigt. Daher geringerer Abstimmungsbedarf zwischen den Auftragnehmern und voraussichtlich kürzere Bauzeit. Geringere Kosten, da unter anderem die Befahrbarkeitsplatten nicht ein zweites Mal ausgebaut werden müssen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 0017 - Anpassung an die fahrzeugseitig realisierten Umsetzungsstufen ATO.
- 23.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 0024 - Sperrung TSC-TWN (Block 1). Eine Ausschreibung der Leistung hätte einen erheblichen Koordinationsaufwand mit den entsprechenden finanziellen Folgen bedeutet, um einen weiteren Akteur kurzfristig mit der Örtlichkeit vertraut zu machen und alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen, die dem vertraglich gebundenen AN bereits vorlagen. NT 0026 - Sperrung TSC-TSNA/TFE (Block 2). Eine Ausschreibung der Leistung hätte einen erheblichen Koordinationsaufwand mit den entsprechenden finanziellen Folgen bedeutet, um einen weiteren Akteur kurzfristig mit der Örtlichkeit vertraut zu machen und alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen, die dem vertraglich gebundenen AN bereits vorlagen.
- 17.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0023 - Das Havariekonzept ist eine zusätzlich erforderliche, sicherheitsrelevante Unterlage, die mit Inbetriebnahme des neuen Stellwerks inkl. aller Außenanlagen im jeweiligen Bauzustand vorliegen muss. Das Havariekonzept basiert auf der PT1-Planung und hat Rückwirkungen auf diese sowie auf die PT1-Planungen der Folgebauzustände.
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 0027 - Mit wenigen Wochen Vorlauf konnte eine Sperrpause betrieblich ermöglicht werden, die für die Umsetzung von Bauleistungen für das Projekt DKS dienlich war. Diese Sperrpause war für das im Rahmen der Ausführungsplanung ermittelte vergrößerte Bauvolumen notwendig (Bei Erstellung der EP lagen nur vorläufige Planungsvorgaben zum DSTW vor). Aufgrund des Umfangs und der Dauer der Sperrung ist eine Baugleissicherung mit Baugleissperren zum Schutz der angrenzenden Betriebsgleise erforderlich. Einige Baugleissperren mussten mit Unterbrechung des Spurkabels in der Innenanlage der Bestandsstellwerke geplant werden. Die Kurzfristigkeit der Baustellenvorbereitung machte die Nutzung von bereits vertraglich gebundenen Planungs- und Montagekapazitäten notwendig, die mit den Örtlichkeiten vertraut sind.
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 0019 - Aus- und Wiedereinbau der Achszähler im Bereich der ZE Fernbahn, da in diesem Bereich Schienenschleifarbeiten durchgeführt werden. Es besteht die Gefahr der Beschädigung der eingebauten Achszähler. Die Aus- und Einbauarbeiten sind eng verzahnt mit den Schleifarbeiten. AvL 0022 - Leistung ist zwingend erforderlich und nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
- 08.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT56) e Struktur des DKS (Digitaler Knoten Stuttgart) ab. Die Komponenten des Digitalen Knotens werden mit nur sehr wenigen Funktionsmodulen in einem Labor zusammengeschaltet, um potenzielle Sicherheitslücken zu ermitteln. Da die PEN-Testanlage den DKS mit den Technologien von Hitachi widerspiegelt, kann die Testanlage nur von Hitachi erstellt werden. Sofern ein weiteres Unternehmen die Testanlage aufbauen würde, müsste das Unternehmen die Komponenten von Hitach
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 0077 Ein Wechsel des Planungsbüros ist mit Zusatzkosten verbunden, wegen - Einarbeitung und Übergabe - Verlust von Synergien und Know-how - Verzug, Fehlern oder Qualitätsverlust MKA 0078 Es werden erheblichen Schwierigkeiten entstehen da die aktuellen Pläne dem neuem Planungsbüro mit umfangreichen Erläuterungen übergeben werden müssten. Das neues Planungsbüro müsste sich die Pläne beschaffen und sich mit erheblichem Zeitaufwand in das komplexe technische Thema einarbeiten. MKA 0086 Es werden erheblichen Schwierigkeiten entstehen da die aktuellen Pläne dem neuem Planungsbüro mit umfangreichen Erläuterungen übergeben werden müssten. Das neues Planungsbüro müsste sich die Pläne beschaffen und sich mit erheblichem Zeitaufwand in das komplexe technische Thema einarbeiten
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 77: Ein Wechsel des Planungsbüros ist mit Zusatzkosten verbunden, wegen - Einarbeitung und Übergabe - Verlust von Synergien und Know-how - Verzug, Fehlern oder Qualitätsverlust. / NT 78: Es werden erheblichen Schwierigkeiten entstehen da die aktuellen Pläne dem neuem Planungsbüro mit umfangreichen Erläuterungen übergeben werden müssten. Das neues Planungsbüro müsste sich die Pläne beschaffen und sich mit erheblichem Zeitaufwand in das komplexe technische Thema einarbeiten.
- 04.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 76: Ein Wechsel des Planungsbüros ist mit Zusatzkosten verbunden wegen: - Einarbeitung und Übergabe - Verlust von Synergien und Know-how - Verzug, Fehlern oder Qualitätsverlust NT 82: Es ist die Beauftragung eines Prüfsachverständigen der Prüfleitstelle der Fa. Hitachi geplant. Neben der ohnehin eingeschränkten Verfügbarkeit von Prüfsachverständigen im Bereich der LST ist hier ein umfangreiches Wissen und Verständnis der Digitalen Stellwerkstechnik erforderlich. Da der Prüfsachverständige wesentliche Teile der zu integrierenden Systeme bei Hitachi in den vorgelagerten Stufen begutachtet hat, besitzt er ein umfangreiches Wissen über das Digitale Stellwerk. Der Prüfsachverständige konnte das Wissen vor allem durch die Mitarbeit am Digitalen Knoten Stuttgart, dem ersten großen Digitalen Stellwerk in Deutschland, erlangen. Andere Prüfsachverständige mit weniger NT 27C: Die Sperrpause muss kurzfristig eingerichtet werden. Da GTS/Hitachi die Arbeiten in der Sperrpause ausführt und bereits mit den Örtlichkeiten vertraut ist, kann von einer schnelleren Arbeitsausführung ausgegangen werden. Die Beauftragung eines weiteren Unternehmens wäre aufgrund der Kurzfristigkeit vermutlich noch teuer und schwieriger. Das neue Unternehmen müsste eine weitere Baustelleneinrichtung aufbauen und würde einen Lagerplatz benötigen. Zudem wäre neben den Auftragnehmern Hitachi Rail und Leonhard Weiss ein weiterer AN auf der Baustelle tätig. NT 27V: Neben den Auftragnehmern Hitachi Rail und Leonhard Weiss wäre ein weiterer AN auf der Baustelle tätig. Dies hätte weiteren Koordinationsaufwand zur Folge mit entsprechenden Kosten für die Abstimmungen und möglichen Verzögerungen.
- 09.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT08 Da der GFK TSC 002 in den Digitalen Knoten eingebunden wird, muss er kompatibel zu der Technik des Digitalen Knoten Stuttgart sein. Die Lieferung des GFK und der Außenanlage ist derzeit nur durch die Fa. Hitachi moglich. Die Schnittstelle zwischen GFK und TSO ist zwar als Standard definierbar, eine Systemintegration und Sicherheitsnachweisführung ist derzeit aber nur für die Hitachi Komponenten vorgesehen. Eine Erweiterung der Sicherheitsnachweisführung auf andere Hersteller ist derzeit nicht vomnesehen und vor 2029 auch technisch nicht realisierhar. Die Sicherheitsnachweisfihninn und Svstemintenration // NT26 Eine Ausschreibung der Leistung hatte einen erheblichen Koordinationsaufwand mit den entsprechenden finanziellen Folgen bedeutet, um einen weiteren Akteur kurzfristig mit der Örtlichkeit vertraut zu machen und alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen, die dem vertraglich gebundenen AN bereits vorlagen. // NT61 Eine Planung durch einen anderen AN hätte einen hohen Aufwand an Koordinierung, Einarbeitung, Wissenstransfer, Zusammenarbeit zwischen neuen AN und alten AN zufolge, der zudem keine geschuldete Leistung des alten AN wäre und einer umfassenderen Vertragsänderung bedürfte. // NT111 Es ist die Beauftragung eines Prufsachverständigen der Prüfleitstelle der Fa. Hitachi geplant. Neben der ohnehin eingeschrankten Verfugbarkeit von Prufsachverstandigen im Bereich der LST ist hier ein umfangreiches Wissen und Verständnis der Digitalen Stellwerkstechnik erforderlich. Da der Prüfsachverständige wesentliche Teile der zu integrierenden Systeme bei Hitachi in den vorgelagerten Stufen begutachtet hat, besitzt er ein umfangreiches Wissen über das Digitale Stellwerk. Der Prüfsachverständine konnte das Wissen vor allem durch die Mitarbeit am Dinitalen Knoten Stuttnart. dem ersten
- 28.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Anzeichnen/ Aufmessen der Signalstandorte an den Gleisen als vorbereitende Maßnahme zur Stellung der Signalfundamente.
- 25.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA-Nr.052, NT-Nr. 25: Zusätzliche Leistungen aufgrund erweiterter Ausführungsplanungen und Aufgabenstellungen zur Sicherstellung des Werkerfolgs. NT 46: Anpassung der Innenanlage sowie PT2 kann nur der Hersteller (Thales/Hitachi) erbringen. Deshalb ist Hitachi für die o.g. Leistung zu beauftragen. NT-Nr. 50_Ausg2: Es ist technisch unmöglich, eine Anlage der Lorenz 60 von einem anderen AN, außer Thales/Hitachi, anpassen zu lassen. MKA-Nr. 239 u. NT-Nr. 67: Ein Wechsel des AN würde zusätzliche technische Schnittstellen und erhöhten Koordinierungsaufwand verursachen. NT 62: Der AN ist bereits mit der Entwicklung der iLBS Projektbaseline 9.1 beauftragt. Die Änderung des Datenmodells auf Version 9.0.2.2 ist im Gesamtkontext als gering anzusehen. Es ist praktisch kaum durchführbar, dass ein weiterer AN die bereits bestehende Version überarbeitet. Der neue AN müsste sich die Entwicklungsdokumentation beschaffen und sich mit erheblichem Zeitaufwand in das komplexe Thema einarbeiten. MKA`s-Nr. 300, 316, 322 und NT-Nr. 54: Zu 1) Da die Signale an den Tunnelwänden durch Hitachi errichtet werden, steht die Erstellung der Querprofile in einem engen Zusammenhang zur Errichtung der Signale. Eine Beauftragung eines Dritten für diese Leistung würde nur Schnittstellen erzeugen mit der Folge eines unverhältnismäßig hohen Abstimmungsaufwands. Zu 2) Die Installation von zwei Kabeln durch einen Dritten würde einen unverhältnismäßig hohen Abstimmungsaufwand nach sich ziehen NT 12: Eine Herauslösung der Fundamentierung würde die Steuerung von wesentlichen Schnittstellen, welche die Planung und den Bauablauf betreffen, vom AN auf den AG verlagern. Es wäre eine zeit- und kostenaufwendige Koordination der Schnittstellen zwischen Hitachi, einem dritten AN und dem AG erforderlich. NT-Nr. 81: Der PT1 wird durch den AN Hitachi erstellt. Durch vorliegende Leistungsänderung sollen mehrere Planpakete des PT1 überarbeitet werden. Bei einer Weiterplanung durch einen Dritten AN müssten sämtliche Informationen für die Planerstellung und der Schnittstellen zu den anderen Gewerken an einen Dritten übergeben werden. Aufgrund der Komplexität der Planung und der Vielzahl an Daten und Schnittstellen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten der zusätzlichen Leistung. NT-Nr. 0083: Neben den direkten Kosten für ausgefallene oder uninformiert ausgeführte Bauleistungen ist eine Leistungsabgrenzung zwischen den dann zwei beteiligten PT1-Planern sehr schwer bis unmöglich. Entstehende Aufwände könnten teils taktisch zwischen den beteiligten Planern entgegen der Interessen des AG hin und her geschoben werden mit der Folge gegenseitiger Behinderungen innerhalb des PT1. NT 51: Die zusätzlichen Tätigkeiten stehen in einem engen terminlichen und bauablauf-technischem Zusammenhang. Der Aufwand der Abstimmung der Termine und des Bauablaufs mit einem dritten Unternehmen ist zeitaufwendig. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen. MKA`s-Nr. 181, 185, 122, 229 und NT-Nr. 55: Da bei dem Aus- und Wiedereinbau wegen des Neuschienenbearbeitens, beim Einbau der Weichenantriebe, bei der Erdung der Weichenantriebe und bei der Einarbeitung der Weichen in die Trassierungs-Datenbank sehr viele zeitliche, örtliche und technische Abhängigkeiten bestehen, ist eine Vergabe an einen Dritten entweder unwirtschaftlich oder technisch nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Stuttgart](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/stuttgart): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=447b872d-5e0a-4629-a02f-00bb275a7388. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/19fei39619-digitaler-knoten-stuttgart-447b872d
