# 13TEI04718 Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,Planfeststellungsbereich PFB 3 Düsseldorf-Zoo bis Abzw. Kaiserberg.

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Duisburg am 07.10.2026 vergeben, Zuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag-duisburg)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: 13TEI04718 Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,Planfeststellungsbereich PFB 3 Düsseldorf-Zoo bis Abzw. Kaiserberg.
- Wo: Duisburg, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 07.10.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-mbh), Düsseldorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71320000-7
- CPV-Bezeichnung: [Planungsleistungen im Bauwesen](https://vergabeweiser.de/cpv/71320000-planungsleistungen-im-bauwesen)
- Bekanntmachungs-ID: 80c86750-c685-46b9-bea3-6aa08d8a5bcb

## Verlauf

- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 68 Nachdem die Genehmigungsplanung (GP) der KIB-Bauwerke von AN im Jahr 2018 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im PFA 3.2 übergeben wurde, wurde im Jahr 2021 festgestellt, dass sich die Planungsrandbedingungen geändert haben und anhand dessen die bereits erstellte GP angepasst werden muss. Seitdem erlangte weitere Erkenntnisse bezüglich geänderter Planungsrandbedingungen wie die Konkretisierung von Durchlässigkeitsbeiwerten, Änderungen im Sperrpausenkonzept und Anforderungen von Leitungsbetreibern, führen zu weiteren Anpassungsbedarfen der Planung. Der AN hat bereits die 2018 beim EBA eingereichte GP für die KIB-Planung der Bauwerke erstellt und ist dementsprechend bereits mit den Inhalten der Planung sowie den Anliegen verschiedener Stakeholder in diesem Projekt vertraut. Ein Wechsel des AN würde folglich zu vermeidbaren Zusatzkosten führen, da dieser sich zunächst in die bisherige Planung, Bestandsunterlagen und Gutachten einarbeiten müsste, bevor er mit der eigentlichen Planungsleistung beginnen könnte. Zudem wäre mit einem erhöhten Koordinationsaufwand zwischen den an der KIB-Planung beteiligten ANs zu rechnen. Des Weiteren würde auch das für den Wechsel des AN notwendige Vergabeverfahren einen zusätzlichen Aufwand und zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Diese zeitliche Verzögerungen würden ebenfalls weitere Kosten mit sich bringen.
- 29.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 72 Änderungen in der Entwässerungsplanung und LSW-Planung gegenüber der 2018 eingereichten Fassung verursachen Anpassungsbedarfe in weiteren BW-Plänen für die Einreichung der Unterlagen als Deckblattverfahren. Neue Erkenntnisse zu Anforderungen des EBA für die Erläuterung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte und Erkenntnisse zu Versickerungsbeiwerten verursachen Anpassungen der einzureichenden Unterlagen und des Bauablaufs. Eine Überarbeitung des E-Berichts für wasserwirtschaftliche Sachverhalte im PFA 3.2 und die Bauablaufplanung für einzelne Bauwerke (HP Rahm/ EÜ Winkelhäuser Weg) waren nicht im HV enthalten. Die Änderungen in der Planung für das Deckblatt ggü. der eingereichten Fassung machen eine Aktualisierung der Baukostenschätzungen notwendig. Diese zusätzlichen Leistung waren nicht Teil des Hauptvertrags oder eines bisher freigegebenen Nachtrags. Ein Auftragnehmerwechsel würde jedoch zu vermeidbaren Mehraufwänden und Verzögerungen im Projektablauf durch die Ausschreibung und die zusätzliche Koordination und Vermittlung zwischen den verschiedenen AN führen. Der AN hat bereits die 2018 eingereichte Fassung der KIP-GP-Planung erstellt und ist dementsprechend bereits mit den Bauwerken, den Örtlichkeiten und den Anforderungen verschiedener Stakeholder vertraut. Ein Wechsel des AN würde folglich zu weiterem vermeidbaren Aufwand für die Einarbeitung des neuen AN führen, bis dieser überhaupt mit der eigentlichen Leistungserbringung beginnen könnte.
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 Die Nachtragsleistung steht im Zusammenhang mit der ursprünglich vertraglich geschuldeten Erbringung der KIB-Planungsleistungen für die Lph 1 bis 4, unter anderem für den Abschnitt PFA 3.2a, der auch das KrBw Wedauer Gleistunnel umfasst. Im Rahmen der Lph 1 und 2 wurde durch den AN eine vom AG beauftragte Variantenuntersuchung erbracht und schlussgerechnet. Die weitere Planung wurde danach auf Anforderung des AG zunächst nicht fortgeführt. Die Ursache des Nachtrags liegt in den im Zusammenhang mit dem Projekt RRX geänderten bzw. erweiterten Anforderungen an das Bauwerk Wedauer Gleistunnel. Aufgrund des zukünftig zusätzlichen Gleises über dem Bauwerks zeigte eine statische Nachberechnung, dass die vorhandene Tragfähigkeit des Bauwerks für die prognostizierten Lastannahmen nicht ausreichend ist. Zusätzlich weist ein aktuelles Bauwerksgutachten darauf hin, dass das Bauwerk unabhängig davon in einem abgängigen Zustand ist und bis spätestens 2050 gesamterneuert werden muss. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuplanung der Vorplanung des Bauwerks. Der AN verfügt über vertiefte Kenntnisse der bestehenden Planung und war bereits an der Ausarbeitung der im Hauptvertrag genannten Varianten beteiligt. Aufgrund dieser Projekterfahrung ist er mit den maßgeblichen Randbedingungen und Besonderheiten des Bauwerks vertraut. Ein Wechsel des AN würde einen zusätzlichen Einarbeitungsaufwand verursachen und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Ein Wechsel des AN würde aufgrund des erhöhten Koordinations- und Abstimmungsaufwands zwischen den am KrBw beteiligten Planern erhebliche organisatorische Schwierigkeiten verursachen. Darüber hinaus bestünde die Gefahr von Schnittstellenproblemen, wodurch eine fachlich einheitliche und konsistente Bearbeitung beeinträchtigt und bisherige Synergieeffekte verloren gehen würden. Insgesamt wäre ein Wechsel des AN daher mit erheblichen Schwierigkeiten, Zusatzkosten und Verzögerungen verbunden.
- 23.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 77 Im Zuge des fortschreitenden Projektverlaufs haben sich wesentliche Planungsrandbedingungen verändert bzw. erweitert. Insbesondere wurde im weiteren Projektverlauf die Planung eines Bauwekres, BW 106 (Stützwand) auf der Strecke 2650 zwischen km 55,173 und km 55,198 erforderlich. Dieses Bauwerk war im Hauptvertrag des beauftragten Planers weder benannt noch in den vertraglichen Unterlagen berücksichtigt und gehörte somit nicht zum ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang des AN. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen umfassen insbesondere die vollständige planerische Bearbeitung des BW 106 innerhalb der Lph 3 und 4, dessen Planung weder kalkulatorisch noch inhaltlich im HV enthalten war. Der AN hat vertiefte Kenntnisse der Planung und hatte bereits die gesamte ursprüngliche Planung erstellt. Darüber hinaus ist er mit den Bestandsdaten und erstellten Gutachten vertraut. Ein Wechsel des AN würde zu einer zeitlichen Verzögerung und einem erheblichen Mehraufwand führen, da der neue AN sich zunächst in die Planung einarbeiten müsste. Die Einarbeitung in die Planung wäre eine Wiederholungsleitung und würde somit zu einem Finanzierungsrisiko führen.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 - Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Der AN ist bereits mit der GP und EP beauftragt, es würde ein wesentlich erhöhter Einarbeitungsaufwand für einen anderen AN gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung und Vergabeaufwand führen, sondern ist auch mit einem erheblichen Aufwand für die Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen verbunden. Zudem ist eine aufwendige Koordination notwendig.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 82Durch die nachträgliche Errichtung eines Aufzugs im Bereich des Haltepunkts Duisburg-Schlenk kann der ursprünglich geplante Flucht- und Rettungsweg nicht mehr wie vorgesehen geführt werden. Zur Sicherstellung der Anforderungen an das Flucht- und Rettungswegekonzept ist die Planung einer zusätzlichen Flucht- und Rettungstreppe südlich der EÜ Im Schlenk erforderlich. Die Erstellung dieser Planung auf Genehmigungsplanungsniveau sowie die Einbringung in das Deckblattverfahren waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages oder eines bisher freigegebenen Nachtrags. Der Auftragnehmer hat die Genehmigungsplanung und die Planfeststellungsunterlagen für die KIB-Bauwerke im PFA 3 erstellt und verfügt bereits über umfassende Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden Planungsstände sowie der projektbezogenen Randbedingungen. Die Planung der zusätzlichen Flucht- und Rettungstreppe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits erstellten Planfeststellungsunterlagen und dem Flucht- und Rettungswegekonzept. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu vermeidbaren Mehraufwänden und Verzögerungen im Projektablauf führen. Insbesondere wären zusätzliche Aufwände für die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers sowie die Abstimmung und Koordination zusätzlicher Planungsschnittstellen erforderlich. Dies würde sowohl den Koordinationsaufwand als auch die Projektkosten erhöhen und den weiteren Projektablauf unnötig erschweren.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 Der AN ist bereits mit der GP und EP beauftragt, es würde ein wesentlich erhöhter Einarbeitungsaufwand für einen anderen AN gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung und Vergabeaufwand führen, sondern ist auch mit einem erheblichen Aufwand für die Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen verbunden. Zudem ist eine aufwendige Koordination notwendig.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 Der AN ist bereits mit der GP und EP beauftragt, es würde ein wesentlich erhöhter Einarbeitungsaufwand für einen anderen AN gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung und Vergabeaufwand führen, sondern ist auch mit einem erheblichen Aufwand für die Einarbeitung in die bisherigen Unterlagen verbunden. Zudem ist eine aufwendige Koordination notwendig.
- 20.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 76 Neue Anforderungen des EBA für die Erläuterung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte und Erkenntnisse zu Versickerungsbeiwerten verursachen die Änderung der Planungsrandbedingungen der Entwässerung- und der KIB-Planung und daher entsteht einen Anpassungsbedarf der Bauwerke gegenüber der 2023 eingereichten Planunterlagen. Die zusätzlichen Leistungen für die Anpassung der Entwässerung und der KIB-Objekte waren nicht Teil des Hauptvertrags oder eines bisher freigegebenen Nachtrags. Ein Auftragnehmerwechsel würde jedoch zu vermeidbaren Mehraufwänden und Verzögerungen im Projektablauf durch die Ausschreibung und die zusätzliche Koordination und Vermittlung zwischen den verschiedenen AN führen. Der AN hat bereits die 2023 eingereichte Fassung der KIP-GP-Planung erstellt und ist dementsprechend bereits mit den Bauwerken, den Örtlichkeiten und den Anforderungen verschiedener Stakeholder vertraut. Ein Wechsel des AN würde folglich zu weiterem vermeidbaren Aufwand für die Einarbeitung des neuen AN führen, bis dieser überhaupt mit der eigentlichen Leistungserbringung beginnen könnte.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

## Weitere Zuschläge: Ingenieur- und Planungsleistungen in Nordrhein-Westfalen

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=dea8ede6-4ff5-48db-9297-19fd8c8286c9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/13tei04718-rhein-ruhr-express-rrx-planungsleistungen-fuer-ebce1636
